Angepinnt Lebenslauf der Suzuki VL 800 Volusia / C800 / C800C

    Das sagt alles :ueberlegen:





    Hintergründe, die ich im Netz gefunden habe

    Für viele beliebte Motorradmodelle ist mit dem Jahresende Schluss. Denn ab dem 1. Januar 2017 dürfen in Europa keine Motorräder mehr zugelassen werden, die nicht der neuen EU-Norm entsprechen - und die hat es in sich. Denn die EU-Verordnung 168/2013 schreibt unter anderem die strengeren Abgasgrenzwerte nach Euro 4 vor. Gleichzeitig gelten härtere Bedingungen für die Geräuschemission, alle Zweiräder über 125 Kubik müssen ein ABS besitzen, außerdem werden viele zusätzliche Merkmale verlangt, die nicht im Handumdrehen implantiert sind - wie beispielsweise eine Onboard-Diagnose.

    Diese Hürden sind für einige Modelle einfach zu hoch, oder die technische Umrüstung lohnt sich wegen zu geringer Verkaufszahlen nicht mehr. Vor allem kleinere Hersteller tun sich damit richtig schwer, denn die Elektronik muss auf Datenbus umgestellt, ein Aktivkohlefilter von der Größe einer Bierdose untergebracht und die Dauerhaltbarkeit abgasrelevanter Bauteile nachgewiesen werden - um nur ein paar weitere Anforderungen zu nennen. Diesen Umstand nutzen viele Hersteller, um ihre Produktpaletten kräftig zu entrümpeln. Gerade Motoren mit Fahrtwindkühlung halten dem Euro-4-Gegenwind nicht stand.

    Alte Motorräder müssen nicht umgerüstet werden

    Ein Schlupfloch hält die Neuregelung aber noch bereit: Mit einer speziellen Ausnahmegenehmigung namens "Auslaufende Serie" können auch nach dem Stichtag 1. Januar 2017 noch Euro-3-Modelle verkauft werden - in limitierter Stückzahl. Je Modell sind zehn Prozent der Neuzulassungen aus den Jahren 2015 und 2016 erlaubt, mindestens dürfen es aber 100 Fahrzeuge pro Modell sein. Für Nischenanbieter könnte diese Ausnahmeregelung einen nicht zu unterschätzenden Zeitgewinn darstellen, allerdings dürfen diese Fahrzeuge nur noch in den Jahren 2017 und 2018 zugelassen werden.

    Wer schon ein Motorrad besitzt, kann sich zurücklehnen und der Verschärfung gelassen entgegen sehen, denn es gilt Bestandsschutz - nichts braucht nach- oder umgerüstet werden. Bei der regelmäßigen TÜV-Prüfung müssen nur die zum Zeitpunkt der Zulassung gültigen Bedingungen erfüllt werden.