So geht's: Essen und Motorrad fahren

      So geht's: Essen und Motorrad fahren

      So geht's: Essen und Motorrad fahren
      Essen und Motorrad fahren


      Ein voller Bauch navigiert nicht gern: 2Räder verrät Ihnen, was Ihr Körper auf langen Touren braucht.

      Einen Alpenpass hinauf kann so ein Schweine­braten mit Klößen und Soße ganz schön schwer im Magen liegen – da macht auch die sportliche Maschine nichts mehr wett. Während die Kollegen flockig den Berg hinaufpreschen, kämpfen Sie mit Sodbrennen und Seiten­stechen. Stunden später quält Sie ein tiefes Loch im Bauch und Konzentrationslosigkeit bis hin zum Sekundenschlaf. Denn schon in der Nacht zuvor hat Ihnen ein voller Bauch den Schlaf geraubt. Am liebsten wären Sie gar nicht erst aufs Motorrad gestiegen. 2Räder zeigt Ihnen in vier Tipps, wie Sie den Spaß an langen Touren dank richtiger Ernährung behalten, sich optimal auf intensive Etappen vor-bereiten und unterwegs fit halten. Dazu müssen Sie nicht einmal auf Schnitzel­brötchen und Bier verzichten.

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      Grundlagen: Verkehrsrecht für Biker

      Grundlagen: Verkehrsrecht für Biker
      Verkehrsrecht für Biker

      Der Heilbronner Jurist Ralph Andreß ist auf Verkehrsrecht spezialisiert und beantwortet Fragen der 2Räder-Leser.


      Ab durch die Mitte 75 Prozent aller deutschen Motorradfahrer schlängeln sich durch einen Stau auf der Autobahn. Welche rechtlichen Konsequenzen muss ich fürchten, wenn mich jemand anzeigt?

      Die Fahrbahn ist der für den Fahrzeugverkehr bestimmte Teil der Straße, der Fahrstreifen dagegen der zum Fahren des Fahrzeugs benötigte Fahrbahnteil. § 2 Abs. 1 StVO regelt, dass Fahrzeuge die Fahrbahn benutzen müssen, bei zwei Fahrbahnen die rechte. Wer gegen das Rechtsfahrgebot verstößt, riskiert 80 Euro und einen Punkt. Überholt werden muss grundsätzlich links, § 5 Abs. 1 StVO. Wer sich im Stau oder an einer Ampel zwischen den Autos, egal ob diese rollen oder stehen, hindurchschlängelt, überholt rechts. Das kostet mindestens 100 Euro und gibt drei Punkte, mit Gefährdung oder Sachbeschädigung sogar 240 Euro, vier Punkte und einen Monat Fahrverbot. Kommt es zum Unfall, hat der Schlängler Pech. Das verkehrswidrige Verhalten kann selbst bei einem Fehler des anderen, zum Beispiel wenn vor dem Spurwechsel nicht nach hinten geschaut wurde, zu einer Haftung 100 zu 0 führen, sprich zur Alleinschuld des Motorradfahrers (OLG Hamm, 32 U 205/97).

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