Politik, Steurbelastungen, Steuerreformen, usw.

      Politik, Steurbelastungen, Steuerreformen, usw.

      Unternehmensteuerreform 2008: wie Kleinanleger abgezockt werden

      Nachdem man uns seit vielen Jahren in einem regelrechten Propaganda-Trommelfeuer eingehämmert hat, daß individuelle Vorsorgestrategien angesichts steigender Zwangsrentenbeiträge aber zugleich sinkender Renten unerläßlich sind, macht der Gesetzgeber jetzt genau das Gegenteil dessen, was zur Sicherung der Altersvorsorge der Bevölkerung eigentlich notwendig wäre: er erhöht faktisch die Zinsbesteuerung durch Einführung einer Abgeltungsteuer. Der Gesetzgeber wiederholt damit den Fehler, den er bei der Verschärfung der Besteuerung von Erträgen aus Renten- und Lebensversicherungen bereits schon einmal gemacht hat.

      Allgemein ist eine Abgeltungsteuer eine Form der Ertragsteuer, die direkt an der Quelle, also am Ort des Einkünfte verursachenden Geschäfts erhoben wird. Anders als die Quellensteuer ist die Abgeltungsteuer jedoch definitiv. Während die Quellensteuer mit der Steuerlast des Steuerpflichtigen individuell verrechnet wird, ist die Abgeltungsteuer endgültig. Sie belastet damit auch Bezieher geringer Einkommen, die ansonsten steuerfrei wären, entlastet aber Bezieher hoher Einkommen, deren Grenzsteuer höher als der Abgeltungsteuersatz ist. Das Konzept der Abgeltungsteuer begünstigt damit wohlhabendere Steuerpflichtige, was vielfach kritisiert wird. Es ist, in einem Wort, sozial unausgewogen.
      Mit der Unternehmensteuerreform 2008 ( http://www.bwl-bote.de/20070529.htm ) wurde in Deutschland erstmals eine Abgeltungsteuer mit Wirkung ab 2009 eingeführt. Diese gilt für Zinsen, Dividenden und Erlöse aus Wertpapierverkäufen, die dem Steuerpflichtigen ab dem 1. Januar 2009 zufließen (§20 EStG i.d.F. ab 2009). Der Abgeltungssteuersatz beträgt 25% (plus Solidarzuschlag und plus Kirchensteuer) und wird von der Bank direkt einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Ab diesem Zeitpunkt entfallen die bisher geltende Spekulationsfrist auf Wertpapiere und das Halbeinkünfteverfahren für Aktionäre.
      Betroffen sind alle Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden. Dividenden unterliegen dann auch in voller Höhe der neuen Zinssteuer. Ebenfalls gilt dann nicht mehr die Besteuerung von Spekulationsgewinnen beim Verkauf von Wertpapieren innerhalb eines Jahres. Damit sind auch Kursgewinne generell der Besteuerung zu unterwerfen. Dies ist gerechter als die bisherige Regelung, die Aktieneigentümer bevorrechtigt, die ihre Anteile für die Mindestfrist oder länger halten. Kursgewinne von Aktien, für die zum 31.12.2008 die Spekulationsfrist abläuft, bleiben (nach dem bis dahin geltenden Recht) steuerfrei, vorausgesetzt, diese Aktien wurden länger als ein Jahr im Depot geführt. Für Wertpapiere und Fondsanteile, die ab dem 1. Januar 2009 erworben werden, gilt die Abgeltungsteuer von 25%.
      Die Erträge aus Lebensversicherungen, die der Altersvorsorge dienen, werden bei Abschluß ab 2005 zur Hälfte bei Fälligkeit besteuert, wenn sie nach dem 60. Lebensjahr und nach Ablauf von mindestens zwölf Jahren ausgezahlt werden. Würde die Abgeltungssteuer auch hier greifen, würden letztlich nur noch 12,5% der Erträge aus einer Lebensversicherung besteuert werden. Um diese Privilegierung zu vermeiden, bleiben Lebensversicherungen von der neuen Abgeltungssteuer ausgeschlossen. Steuerlich bleibt somit bei Lebensversicherungen alles beim Alten. Ausnahme: Ab 2009 unterliegt auch der Verkauf einer Lebensversicherung der Abgeltungsteuer, wenn der Versicherungsvertrag noch keine 12 Jahre bestanden hat. Bisher war nur die Kündigung der Lebensversicherung innerhalb von 12 Jahren steuerpflichtig.
      Für private Anleger wird außerdem ein Sparerpauschbetrag für die Einkünfte aus Kapitalvermögen von 801 Euro eingeführt (§20 Abs. 9 Satz 1 EStG i.d.F. ab 2009). Dies entspricht der Zusammenfassung von bisherigem Sparerfreibetrag und Werbungskosten-Pauschbetrag. Der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist aber ausdrücklich ausgeschlossen.
      Hinweise für Sparer und Anleger:
      Dividendenträchtige Aktien sind generell nicht mehr so attraktiv für Anleger, die an Dividendenrendite interessiert sind. Insbesondere langfristig orientierte Anleger mit Sparplänen auf Basis von Aktien zur Altersvorsorge müssen bei sonst gleichbleibenden Rahmenbedingungen Einbußen hinnehmen. Dies ist ordnungspolitisch wenig sinnvoll, weil auf Aktien beruhende individuelle Altersvorsorgestrategien auf diese Weise weniger attraktiv werden. Das ist genau das Gegenteil dessen, was mit Blick auf die Bevölkerungsentwicklung sinnvoll wäre, aber möglicherweise gerade deshalb bevölkerungspolitisch gewünscht.
      Tip:
      Da nach der neuen Zinssteuer künftig Zinseinnahmen tendenziell geringer und Kursgewinne höher als bisher besteuert werden macht es Sinn, ggf. Kursgewinne vorzuziehen und Zinserträge möglichst nach hinten zu verlagern. So kann man Zinszahlungen in die Zeit nach dem Jahr 2008 durch den Kauf abgezinster Wertpapiere wie beispielsweise Finanzierungsschätze verlagern.
      Übrigens:
      Da die Abgeltungsteuer eine Definitivbelastung an der Quelle darstellt, macht sie die bisherige Kontenabfrage ("Kontenspionage") ( http://www.bwl-bote.de/20050326.htm ) nach §24c KWG weitgehend überflüssig. Die Regelung im Kreditwesengesetz, die ursprünglich zur Terrorfahndung eingeführt würde und dann zur Suche nach Steuersündern genutzt wurde, bleibt jedoch erhalten und nützt anderen Behörden wie Sozial-, Wohngeld- und Bafög-Stellen, die auf diese Weise weiterhin den Mißbrauch ihrer Leistungen aufdecken wollen. Terroristen wurden soweit dem Autor bekannt nie mit der Kontenabfrage entdeckt. Auch ob dies ernsthaft das Ziel der Regelung war, oder ob es nur ein Vorwand war vom ohnehin steuergeduldigen Michel die widerstandslose Einführung einer neuen Überwachungsnorm zu erpressen, entzieht sich ebenfalls meiner Kenntnis.

      Quelle: http://www.bwl-bote.de

      Die Mär vom freien Staat

      14.07.2007, Wolfgang Sturm

      Gestern war Steuerzahlergedenktag. Ab diesem Tag dürfen die Deutschen - durchschnittlich - für sich arbeiten, während sie vorher gezwungen wurden, ihre Arbeitsleistung für die Interessen anderer abzugeben.

      Auf 53% Steuer- und Abgabenquote kommt der Bund der Steuerzahler.
      Die individuelle Last kann noch deutlich höher sein. Die Libertäre Hochschulgruppe Konstanz kommt in ihrer nachvollziehbaren Beispielrechnung für einen Arbeitnehmer mit 2000 EUR auf dem Lohnschein ausgewiesenem Bruttolohn auf eine Abgabenquote von über 70%. Über zwei Drittel der Arbeitsleistung werden diesen Arbeitnehmern vom Staat geraubt.

      Wann beginnt eigentlich Sklaverei?

      Dass Deutschland "gesellschaftlich" kein freies Land ist, wissen wir seit langem. Die Meinungsfreiheit ist nur so lange gewährleistet, so lange wir das sagen, was die Regierung für noch zulässig hält. Konsumieren dürfen wir immer mehr nur die Objekte und nur an den Orten, die die Regierung für adäquat hält.

      Aber noch immer hält sich die Fehlvorstellung, dass Deutschland "wirtschaftlich" frei wäre. Wie frei ist ein Individuum aber "wirtschaftlich", wenn ihm über zwei Drittel seines Einkommens mit Zwang genommen werden?

      Der Wohlfahrtsstaat frisst uns auf. Demokratische Wahlen im Wohlfahrtsstaat verkommen immer mehr zu einer Auktion noch zu stehlender Güter. Der Einzelne wird zum Objekt im Dienste einer vermeintlich holistischen "Solidargemeinschaft".

      Deutschland ist weit vorangekommen auf dem Weg zur Knechtschaft.
      Wer dies überspitzt findet, der möge sich fragen, ob er folgenden Arbeitsvertrag unterzeichnen würde:

      Arbeitsvertrag

      (1) Der Arbeitsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Bestehen eines Kündigungsrechts steht im Belieben des Arbeitgebers.

      (2) Der Arbeitnehmer verpflichtet sich vom 1. Januar bis zum 13.Juli allein für den Arbeitgeber zu arbeiten. In dieser Zeit wird kein Lohn ausgezahlt. Vom 13. Juli bis zum Jahresende wird der Lohn ausgezahlt, Urlaub ist in dieser Zeit zu nehmen. Der obige Zeitraum kann jederzeit - auch rückwirkend - den Bedürfnissen des Arbeitgebers entsprechend verlängert oder verkürzt werden.

      (3) Der Arbeitnehmer hat in der ersten Periode die selbe Arbeitsleistung wie in der zweiten zu erfüllen. Nebentätigkeiten sind nur dann erlaubt, wenn obige Aufteilung unaufgefordert beachtet wird.

      (4) Der Unterzeichnende verpflichtet sich, im Alter von 18 Jahren für mehrere Monate unentgeltlich im Werkschutz tätig zu sein. Für diese Zeit gelten besondere Regeln, die an geeigneter Stelle bekannt geben werden und der Sicherheitslage jederzeit angepasst werden dürfen. Sofern es den Firmeninteressen dient, wird der Werkschutz an andere Unternehmen ausgeliehen oder in anderen Unternehmen eingesetzt.

      (5) Streik, Arbeitsverweigerung, Minderleistung und Widerspruch gegen die dienstlichen Weisungen sind nicht zulässig und werden von den betriebseigenen Gerichten geahndet. Die Strafe durch den Arbeitgeber vollzogen. Ein Widerstandsrecht besteht nicht.

      (6) Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer nach freiem Belieben auf unbestimmte Zeit am Verlassen des Werksgeländes hindern. Der Arbeitgeber kann seine Rechte an andere Arbeitgeber abtreten. Der Arbeitnehmer ist dann zusätzlich deren Weisungen unterworfen.

      Und denken sie daran:

      Fragen Sie nicht, was der Arbeitgeber für Sie tun kann, sondern fragen Sie sich, was Sie für die Firma tun können!

      Dabei ist das Leben viel zu kurz, um es an den Staat zu verschwenden.
      Zahlt Ihr noch oder lebt Ihr schon?