Ab 2016 gilt die EU-Verordnung UNECE-R 41.04 für neue Motorräder
Grenzwertig
Köln, 20. Oktober 2015
Ab 2016 gilt mit Inkrafttreten der EU-Verordnung UNECE-R 41.04 für neue Motorräder die Abgasnorm Euro4, ABS wird Pflicht und dr Regeln für Lärmemissionen verschärft. Die Kräder sollen hinsichtlich der Emissionen endlich deutlich manipulationssicherer sein als bisher. Technisch bedeuten die neuen Regelungen viel Aufwand für die Hersteller.
Für das nächste Jahr haben die Motorradhersteller bereits eine ganze Reihe neuer Modelle angekündigt, die sich technisch in einigen Punkten entscheidend von den bisherigen unterscheiden werden. Ab dem 1. Januar 2016 tritt die Norm Euro4 in Kraft. Dabei geht es vor allem um niedrigere Abgasgrenzwerte und Geräuschemissionen.
Zu laute Auspuffanlagen sind besonders an sonnigen Wochenenden ein Problem auf beliebten Motorradstrecken, aber auch in den Innenstädten. Es gibt immer wieder schwarze Schafe, die ihre Auspuffanlagen manipulieren, indem sie illegal den sogenannten „dB-Eater“ aus dem Schalldämpfer entfernen oder Sportauspuffanlagen aus dem Zubehör montieren, was einen deutlichen Lärmanstieg zur Folge hat. Die betreffenden Fahrer mögen es als sportlich empfinden, der Großteil der restlichen Bevölkerung findet es entnervend.
Geprüft und doch zu laut
Aber auch einige Serien-Auspuffanlagen, die nicht manipuliert sind, können extrem laut werden. Wie kann das sein, wenn doch bisher neue Modelle bei der Typprüfung höchstens 80 dB bei der Vorbeifahrtmessung erreichen durften? Nun, auch unter den Motorradentwicklern gibt es findige Ingenieure, die die Steuercomputer einiger Modelle so programmiert haben, dass der Rechner die Bedingungen einer Typenprüfung erkennt. Die Lautstärke eines Motorrads wird streng nach Vorschrift im zweiten und dritten Gang gemessen. Das dB-Messgerät steht in einem bestimmten Abstand und Winkel zum Fahrzeug. Bei einer Messung fährt das Motorrad mit Tempo 50 vorbei, bei der zweiten Messung wird dann in Höhe der Messanlage Vollgas gegeben. Der Computer kappt bei den Bedingungen in den beiden Gängen kurzfristig die Motorleistung und reduziert dadurch die Lautstärke. Die andere Möglichkeit ist der Einbau einer sogenannten Soundklappe im Auspuff, die bei besagten Bedingungen im zweiten und dritten Gang vorübergehend schließt und so die Geräuschgrenzwerte für die Messung einhält. Darüber darf der hochdrehende Motor wieder brüllen wie er will. Klingt erstmal schwer illegal, ist es aber nicht, weil in keinem Gesetzestext steht, dass es verboten ist. Bislang.
Diesen Missstand will die neue Vorschrift beheben. Die „ASEP“ (Additional Sound Emission Provisions) steht für neue Messbedingungen. Ab 2016 gilt für neue Modelle – je nach Fahrzeugklasse – eine Geräuschminderung von zwei bis drei dB und die Lautstärke wird bei der Typprüfung in mehreren Gängen und im Geschwindigkeitsbereich zwischen 20 und 80 km/h gemessen. Das erschwert die Trickserei per Software oder Soundklappen massiv. Zur Ehrenrettung sei erwähnt, dass viele Hersteller sich auch bislang schon an die Geräuschvorschriften gehalten haben, aber dennoch im Zuge der neuen Grenzwerte erhöhten Entwicklungsaufwand betreiben mussten. So erfüllt etwa die brandneue Kawasaki ZX-10R, trotz der gewaltigen Leistung von 200 PS, die neue Norm.
Die Manipulation von Auspuffanlagen, egal ob Serie oder vom Zubehörmarkt, soll überdies erheblich erschwert werden. Das Entfernen des dB-Eaters wird dann kaum noch ohne Zerstörung des Schalldämpfers möglich sein.
Sauberere Motoren
Auch die Abgasgrenzwerte werden für 2016 gesenkt. Die Emissionen sinken um rund 42 Prozent, was für moderne Katalysatoren aber problemlos möglich ist. Im Vergleich zur Euro3 sinkt der Grenzwert für Kohlenmonoxid-Emissionen von 2 auf 1,14 Gramm pro Kilometer, der Grenzwert für unverbrannten Kohlenwasserstoffe von 0,30 auf 0,17 und der der Stickoxide von 0,15 auf 0,09. Sicher erfordern die neuen Vorschriften umfassende Programmierungen und Abstimmungsfahrten seitens der Motorradhersteller, um einen einwandfreie Gasannahme des Motors zu gewährleisten, aber das sollten die Entwicklungsabteilungen in den Griff bekommen. Alle abgasrelevanten Bauteile müssen ab nächstes Jahr auch auf eine Betriebstüchtigkeit von 35.000 Kilometern geprüft sein. Katalysatoren, die bereits nach ein paar tausend Kilometern die Abgase fast unverändert ins Freie lassen, haben keine Chance mehr. Manipulationen an abgasrelevanten Bauteilen sollen zukünftig von elektronischen Kontrollsystemen angezeigt werden.
Etwas völlig Neues kommt auf die Hersteller hinsichtlich der Tankentlüftung zu. Damit keine Benzindämpfe mehr aus dem Tank in die Umwelt entweichen, müssen alle Motorräder mit einem Aktivkohlefilter ausgerüstet sein. Das ist ein gar nicht mal so kleiner Kasten, in den der Entlüftungsschlauch die vom Tank ausdünstenden Benzindämpfe leitet. Bei laufendem Motor wird der von der Kohle aufgenommene Kraftstoff gasförmig in den Ansaugtrakt gesaugt, zwecks Verbrennung im Motor.
ABS für alle
Ab 2016 müssen auch alle neuen Motorradmodelle über 125 Kubikzentimeter und 15 PS ein ABS besitzen, das auf beide Räder wirkt. Welcher Art das ABS ist, bleibt den Herstellern freigestellt. Für Leichtkrafträder und Roller unter 125 Kubikzentimeter ist ein ABS dann zwar auch vorgeschrieben, aber hier genügt ein kostengünstiges Einkreis-System am Vorderrad, wie es beispielsweise von Bosch angeboten wird oder ein Kombibremssystem. Eine Ausnahmeregelung besteht für Sportenduros, die weniger als 140 Kilogramm auf die Waage bringen, eine Bodenfreiheit von mindestens 310 Millimeter und eine Sitzhöhe von mindestens 900 Millimeter vorweisen können. Sie dürfen weiterhin ohne ABS zugelassen werden, weil sie in erster Linie für Sportzwecke eingesetzt werden. Für die Sonderregelung hat sich vor allem die Marke KTM eingesetzt, die Weltmarktführer bei den Sportenduros ist. Auch Trialmaschinen sind bei der Zulassung von der ABS-Pflicht ausgenommen.
Es muss jedoch niemand noch vor dem Jahreswechsel zum Händler rennen, um sein Traummotorrad rasch neu zu kaufen. Für bereits typengeprüfte Modelle gilt die Euro4-Norm und die ABS-Pflicht im nächsten Jahr nicht. Sie dürfen bis Ende 2017 noch weiter verkauft und zugelassen werden. Danach ist jedoch mit einer Reduzierung der Modellvielfalt zu rechnen, weil etliche Baureihen nicht umgerüstet werden können. Doch allzu lange werden sich die Entwickler nicht ausruhen können, denn bereits 2020 werden noch schärfere Emissions- und Geräuschwerte für Motorräder in Kraft treten.
Grenzwertig
Köln, 20. Oktober 2015
Ab 2016 gilt mit Inkrafttreten der EU-Verordnung UNECE-R 41.04 für neue Motorräder die Abgasnorm Euro4, ABS wird Pflicht und dr Regeln für Lärmemissionen verschärft. Die Kräder sollen hinsichtlich der Emissionen endlich deutlich manipulationssicherer sein als bisher. Technisch bedeuten die neuen Regelungen viel Aufwand für die Hersteller.
Für das nächste Jahr haben die Motorradhersteller bereits eine ganze Reihe neuer Modelle angekündigt, die sich technisch in einigen Punkten entscheidend von den bisherigen unterscheiden werden. Ab dem 1. Januar 2016 tritt die Norm Euro4 in Kraft. Dabei geht es vor allem um niedrigere Abgasgrenzwerte und Geräuschemissionen.
Zu laute Auspuffanlagen sind besonders an sonnigen Wochenenden ein Problem auf beliebten Motorradstrecken, aber auch in den Innenstädten. Es gibt immer wieder schwarze Schafe, die ihre Auspuffanlagen manipulieren, indem sie illegal den sogenannten „dB-Eater“ aus dem Schalldämpfer entfernen oder Sportauspuffanlagen aus dem Zubehör montieren, was einen deutlichen Lärmanstieg zur Folge hat. Die betreffenden Fahrer mögen es als sportlich empfinden, der Großteil der restlichen Bevölkerung findet es entnervend.
Geprüft und doch zu laut
Aber auch einige Serien-Auspuffanlagen, die nicht manipuliert sind, können extrem laut werden. Wie kann das sein, wenn doch bisher neue Modelle bei der Typprüfung höchstens 80 dB bei der Vorbeifahrtmessung erreichen durften? Nun, auch unter den Motorradentwicklern gibt es findige Ingenieure, die die Steuercomputer einiger Modelle so programmiert haben, dass der Rechner die Bedingungen einer Typenprüfung erkennt. Die Lautstärke eines Motorrads wird streng nach Vorschrift im zweiten und dritten Gang gemessen. Das dB-Messgerät steht in einem bestimmten Abstand und Winkel zum Fahrzeug. Bei einer Messung fährt das Motorrad mit Tempo 50 vorbei, bei der zweiten Messung wird dann in Höhe der Messanlage Vollgas gegeben. Der Computer kappt bei den Bedingungen in den beiden Gängen kurzfristig die Motorleistung und reduziert dadurch die Lautstärke. Die andere Möglichkeit ist der Einbau einer sogenannten Soundklappe im Auspuff, die bei besagten Bedingungen im zweiten und dritten Gang vorübergehend schließt und so die Geräuschgrenzwerte für die Messung einhält. Darüber darf der hochdrehende Motor wieder brüllen wie er will. Klingt erstmal schwer illegal, ist es aber nicht, weil in keinem Gesetzestext steht, dass es verboten ist. Bislang.
Diesen Missstand will die neue Vorschrift beheben. Die „ASEP“ (Additional Sound Emission Provisions) steht für neue Messbedingungen. Ab 2016 gilt für neue Modelle – je nach Fahrzeugklasse – eine Geräuschminderung von zwei bis drei dB und die Lautstärke wird bei der Typprüfung in mehreren Gängen und im Geschwindigkeitsbereich zwischen 20 und 80 km/h gemessen. Das erschwert die Trickserei per Software oder Soundklappen massiv. Zur Ehrenrettung sei erwähnt, dass viele Hersteller sich auch bislang schon an die Geräuschvorschriften gehalten haben, aber dennoch im Zuge der neuen Grenzwerte erhöhten Entwicklungsaufwand betreiben mussten. So erfüllt etwa die brandneue Kawasaki ZX-10R, trotz der gewaltigen Leistung von 200 PS, die neue Norm.
Die Manipulation von Auspuffanlagen, egal ob Serie oder vom Zubehörmarkt, soll überdies erheblich erschwert werden. Das Entfernen des dB-Eaters wird dann kaum noch ohne Zerstörung des Schalldämpfers möglich sein.
Sauberere Motoren
Auch die Abgasgrenzwerte werden für 2016 gesenkt. Die Emissionen sinken um rund 42 Prozent, was für moderne Katalysatoren aber problemlos möglich ist. Im Vergleich zur Euro3 sinkt der Grenzwert für Kohlenmonoxid-Emissionen von 2 auf 1,14 Gramm pro Kilometer, der Grenzwert für unverbrannten Kohlenwasserstoffe von 0,30 auf 0,17 und der der Stickoxide von 0,15 auf 0,09. Sicher erfordern die neuen Vorschriften umfassende Programmierungen und Abstimmungsfahrten seitens der Motorradhersteller, um einen einwandfreie Gasannahme des Motors zu gewährleisten, aber das sollten die Entwicklungsabteilungen in den Griff bekommen. Alle abgasrelevanten Bauteile müssen ab nächstes Jahr auch auf eine Betriebstüchtigkeit von 35.000 Kilometern geprüft sein. Katalysatoren, die bereits nach ein paar tausend Kilometern die Abgase fast unverändert ins Freie lassen, haben keine Chance mehr. Manipulationen an abgasrelevanten Bauteilen sollen zukünftig von elektronischen Kontrollsystemen angezeigt werden.
Etwas völlig Neues kommt auf die Hersteller hinsichtlich der Tankentlüftung zu. Damit keine Benzindämpfe mehr aus dem Tank in die Umwelt entweichen, müssen alle Motorräder mit einem Aktivkohlefilter ausgerüstet sein. Das ist ein gar nicht mal so kleiner Kasten, in den der Entlüftungsschlauch die vom Tank ausdünstenden Benzindämpfe leitet. Bei laufendem Motor wird der von der Kohle aufgenommene Kraftstoff gasförmig in den Ansaugtrakt gesaugt, zwecks Verbrennung im Motor.
ABS für alle
Ab 2016 müssen auch alle neuen Motorradmodelle über 125 Kubikzentimeter und 15 PS ein ABS besitzen, das auf beide Räder wirkt. Welcher Art das ABS ist, bleibt den Herstellern freigestellt. Für Leichtkrafträder und Roller unter 125 Kubikzentimeter ist ein ABS dann zwar auch vorgeschrieben, aber hier genügt ein kostengünstiges Einkreis-System am Vorderrad, wie es beispielsweise von Bosch angeboten wird oder ein Kombibremssystem. Eine Ausnahmeregelung besteht für Sportenduros, die weniger als 140 Kilogramm auf die Waage bringen, eine Bodenfreiheit von mindestens 310 Millimeter und eine Sitzhöhe von mindestens 900 Millimeter vorweisen können. Sie dürfen weiterhin ohne ABS zugelassen werden, weil sie in erster Linie für Sportzwecke eingesetzt werden. Für die Sonderregelung hat sich vor allem die Marke KTM eingesetzt, die Weltmarktführer bei den Sportenduros ist. Auch Trialmaschinen sind bei der Zulassung von der ABS-Pflicht ausgenommen.
Es muss jedoch niemand noch vor dem Jahreswechsel zum Händler rennen, um sein Traummotorrad rasch neu zu kaufen. Für bereits typengeprüfte Modelle gilt die Euro4-Norm und die ABS-Pflicht im nächsten Jahr nicht. Sie dürfen bis Ende 2017 noch weiter verkauft und zugelassen werden. Danach ist jedoch mit einer Reduzierung der Modellvielfalt zu rechnen, weil etliche Baureihen nicht umgerüstet werden können. Doch allzu lange werden sich die Entwickler nicht ausruhen können, denn bereits 2020 werden noch schärfere Emissions- und Geräuschwerte für Motorräder in Kraft treten.