Kopierschutz & Co.

      Kopierschutz & Co.

      Kopierschutz & Co.

      Rippen, Mixen, Brennen: Wie wir täglich Gesetze brechen
      Kopierschutz und striktes Urheberrecht: Durch schärfere Gesetze gegen Kopien und Tauschbörsen-Downloads geraten immer mehr Nutzer in rechtliche Grauzonen.

      Es sind alltägliche Dinge: Die neue, kopiergeschützte Musik-CD in iTunes einspielen, ein Musikvideo im eigenen Weblog verlinken oder einen aktuellen DVD-Film auf den portablen Videoplayer rippen. Für Konsumenten sind das Banalitäten – für die Unterhaltungsindustrie ein Verbrechen. Schließlich knackt man dabei Kopierschutzverfahren oder verletzt Urheberrechte.

      Und die Gesetze, die wohl viele Technik-Fans schon einmal gebrochen haben, werden sogar noch verschärft: Am 1. Januar 2008 wird das „Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ in Kraft treten.

      Die Grundzüge des neuen Urheberrechts:

      Privatkopien sind kein einforderbares Recht. Sicherungskopien zur privaten Nutzung dürfen lediglich von CDs erstellt werden, wenn dabei kein Kopierschutz umgangen wird.

      Downloads von geschützten Filmen oder Musik aus offensichtlich rechtswidrigen Angeboten sind explizit verboten.

      Feste Pauschalen für Geräte, die zur Erstellung von Kopien genutzt werden, gibt es nicht mehr. Hersteller und Verwertungsgesellschaften müssen neu verhandeln.

      Vor allem Tauschbörsennutzer könnten mit dieser Neuregelung in Zukunft noch härter verfolgt werden: Bisher war zwar schon das Kopieren einer „offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage“ untersagt. Doch nun gilt dieses Verbot explizit auch für Downloads, beispielsweise aus Peer-to-Peer-Netzen.

      Die Liste der potenziellen Täter ist lang: Laut der Studie „Onliner 2007“ der Fernsehsender ARD und ZDF speichern 29 Prozent der Web- Surfer in Deutschland regelmäßig Musik aus dem Internet, 25 Prozent laden Videos.

      Verfolgt: Musikindustrie will Zugriff auf Online-Daten

      Verfolgt: Musikindustrie will Zugriff auf Online-Daten

      Die Hinwendung der Konsumenten zum Web verschlief die Unterhaltungsindustrie am Anfang. Nun aber holen sie ihren Wissensrückstand schnell auf. Doch nicht in der Art, wie Surfer es sich vielleicht erhoffen.

      So könnten sich die Möglichkeiten, Raubkopierer aufzuspüren, für die deutsche Musikindustrie bald wesentlich verbessern: Sie begrüßte die kürzlich beschlossene Vorratsdatenspeicherung, die alle Internet-Provider zwingt, die Surf-Daten der Nutzer über einen Zeitraum von sechs Monaten zu speichern. Und forderte sofort Zugriff auf die Daten – um Raubkopierer in Tauschbörsen noch effektiver jagen zu können. „Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass Internet-Verbindungsdaten auch zum Zweck zivilrechtlicher Verfolgung für einen gewissen Zeitraum gespeichert werden sollten“, sagt Stefan Michalk, Pressesprecher der deutschen Landesgruppe der IFPI („International Federation of the Phonographic Industry“).

      Erfolgloser Kampf gegen Raubkopierer

      Die IFPI ist es auch, die in Deutschland Raubkopierer verfolgt. Mit eher geringem Erfolg: Trotz über 25 000 ertappter Kopierer hat sich die Moral der Downloader nicht geändert – und der wirtschaftliche Erfolg bleibt weiterhin aus.

      Peer-to-Peer-Netze wie BitTorrent sind beliebter denn je, die CD-Verkäufe weiterhin im freien Fall. Selbst wenn man die steigende Zahl der Online-Käufe von Musik mit einrechnet, ergibt sich beispielsweise für die USA noch immer ein Minus von fast zehn Prozent bei den Verkäufen.

      Auf ein legal erstandenes Album kommen 14 illegale Downloads, klagt die Phonoindustrie. Insgesamt soll allein in Deutschland im Jahr 2006 über 370 Millionen Mal Musik gesetzeswidrig heruntergeladen worden sein. Der Kampf gegen Raubkopien – rein rechnerisch ist er für die Musikindustrie verloren.

      Verhindert: Privatkopie verliert gegen Kopierschutz

      Verhindert: Privatkopie verliert gegen Kopierschutz

      Doch selbst die ehrlichen Käufer können schnell in Konflikt mit dem verschärften Urheberrecht kommen. Denn das Bundesministerium der Justiz stellte in einer Pressemitteilung zum neuen Gesetz schon vorab klar, dass keine Verbesserung der Rechte von Privat-Usern geplant sei: „Es bleibt auch bei dem Verbot, einen Kopierschutz zu knacken. Es gibt kein Recht auf [eine] Privatkopie. Die zulässige Privatkopie findet dort ihre Grenze, wo Kopierschutzmaßnahmen eingesetzt werden.“ Wer einen solchen Schutz knackt und die Kopien dann auch noch verkauft, dem drohen sogar bis zu fünf Jahre Haft.

      Bleibt freilich die Frage, was ein Kopierschutz ist. Apple-Nutzer beispielsweise wundern sich häufig über die warnenden Aufkleber auf CDs, die einen solchen Kopienverhinderer ankündigen: Der Mac aber rippt die Scheiben meist ohne Klage oder einen Hinweis in handliche MP3s.

      Gesetze blockieren neue Internet-Kreativität

      Der amerikanische Jura-Professor Lawrence Lessig warnte ob solcher Restriktionen schon, der einzige Erfolg aktueller Urheberrechte sei, dass sie eine ganze Generation kriminalisierten. Seine Theorie: Jugendliche Web-Surfer würden sich den Verboten nicht unterwerfen – da sie deren gesamter Kultur widerspreche.

      Die neue Web-Generation mixt ganze CDs aus den Songs anderer Künstler, ohne diese um eine Freigabe zu bitten oder für die Verwendung der Titel zu bezahlen (siehe Kasten). Sie unterlegen private Videos einfach mit einem aktuellen Chart-Hit und laden ihn auf YouTube. Sie nehmen einen Hollywood-Blockbuster wie „Matrix“ – und erzählen die Story in 60 Sekunden mit Strichmännchen nach. Rechtefragen? Egal. Egal auch, ob es der Film- oder Plattenindustrie gefällt. Die Gesetzgeber wiederum würden es versäumen, so Professor Lessig, alte Copyright-Regeln an das neue digitale Zeitalter anzupassen.

      Unflexible Musiklabels

      Anpassen will sich auch die Unterhaltungsindustrie nicht: Das Musiklabel Universal Music beispielsweise verbot der Rock-Band „Nine Inch Nails“ eine Webseite, auf der Fans Songs der Band neu mixen und verändern konnten. Der Grund: Man könne schlecht YouTube und MySpace wegen solcher „Mash-ups“ verklagen und diese Remixe gleichzeitig auf der eigenen Seite erlauben.

      Auf die Idee, YouTube und MySpace einfach nicht zu verklagen, kam Universal Music dabei allerdings nicht.

      CHIP-EXKLUSIV-TEXT
      Autor: Markus Schmidt. Dieser Text ist in der Ausgabe 01/2008 des Computermagazins CHIP erschienen.