Jetzt ist unsere Firma rauchfrei!!!

      Jetzt ist unsere Firma rauchfrei!!!

      Jetzt ist unsere Firma rauchfrei!!!

      Gerade kam diese Email reingeflattert!

      An die Mitarbeiter der DCAG incl. Niederlassungen

      Liebe Kolleginnen und Kollegen,

      Ihre Gesundheit zu erhalten und zu fördern, ist uns ein großes Anliegen. Ein wichtiges Thema hierbei ist, Sie vor Gesundheitsgefährdungen zu schützen. Dazu gehört auch der Schutz der Nichtraucher vor dem Passivrauchen. Im Rahmen unserer Gesundheitspolitik haben wir uns daher gemeinsam entschlossen, allen Mitarbeitern einen rauchfreien Arbeitsplatz zu bieten.

      Vorstand und Gesamtbetriebsrat haben sich darauf verständigt, ab 1. Juli 2007 ein generelles Rauchverbot innerhalb aller Gebäude der DaimlerChrysler AG einzuführen. Das Rauchverbot ist in der Arbeitsordnung verankert.

      Vor der Einführung des Rauchverbots wird sichergestellt, dass rechtzeitig in jedem Werk außerhalb der Gebäude in zumutbarer Entfernung geeignete Raucherunterstände zur Verfügung stehen – zusätzliche Pausen sind nicht vorgesehen.

      Mitarbeiter, die mit dem Rauchen aufhören möchten, können sich ab sofort beim Werksärztlichen Dienst am Standort beraten lassen. Ab Juni werden verstärkt Kurse zur Raucherentwöhnung durch den Werksärztlichen Dienst angeboten.

      Weitere Informationen zu unseren Leitsätzen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz finden Sie im Mitarbeiterportal unter „DC & Ich“, „Arbeitsumfeld & Soziales“, „Arbeit & Gesundheit“ unter „Arbeitsschutz“.



      Ihr Günther Fleig Ihr Erich Klemm
      Personalvorstand und Arbeitsdirektor Vorsitzender Gesamtbetriebsrat
      Der Gesamtbetriebsrat informiert:

      Nichtraucherschutz fair und pragmatisch umsetzen!

      Am 1.7.2007 tritt grundsätzlich die in der DaimlerChrysler AG abgeschlossene Regelung zum Nichtraucherschutz in Kraft. Ziel ist, allen Beschäftigten einen rauchfreien Arbeitsplatz zu garantieren und Nichtraucher wirksam vor gesundheitlichen Schäden durch Passivrauchen zu bewahren. Der Gesamtbetriebsrat setzt mit dieser Regelung ein deutliches Zeichen für den Schutz von Nichtrauchern am Arbeitsplatz.

      Auch der Gesetzgeber ist auf diesem Gebiet aktiv geworden: Erstmals wird in Deutschland (vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrats) ein bundesweit einheitliches Rauchverbot eingeführt, das ab 1.9.2007 in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Gebäuden des Bundes gilt. Aktuell fordert das Europaparlament einen noch weitergehenden Schutz von Nichtrauchern und wird am 31.5.2007 anlässlich des jährlichen Welt-Nichtrauchertages einen entsprechenden Bericht veröffentlichen.

      In den Werken der DCAG müssen jedoch vor der konkreten Umsetzung des Nichtraucherschutzes einige organisatorische Voraussetzungen geschaffen sein: So werden für Raucher Unterstände errichtet, die nicht weit vom Arbeitsplatz entfernt sind und Schutz vor Witterungseinflüssen bieten. Wird dies nicht zufrieden stellend gelöst, verzögert sich die Umsetzung der Regelung entsprechend.

      Ein vor kurzem von der Unternehmensleitung an alle Führungskräfte versandter Leitfaden zur Umsetzung des Nichtraucherschutzes enthält einige Passagen, die zu Unklarheiten und damit für kontroversen Debatten im Unternehmen führten.

      Dies betrifft vor allem die Regelung zum Umgang mit Pausen. Dazu muss folgendes klar gestellt werden: Zwischen Unternehmensleitung und GBR besteht Übereinstimmung, dass die Pausenregelungen unverändert bleiben. D.h., es kann im gewerblichen Bereich weiterhin in den vorgesehenen Verteilzeiten geraucht werden. Auch bei den Angestellten war es bisher immer möglich, außerhalb des Büros zu rauchen, ohne dass dies Konflikte heraufbeschworen hätte. Dies soll auch zukünftig so bleiben. Es ist selbstverständlich, dass die Arbeitsabläufe dadurch nicht gestört werden dürfen. Hier sind die Führungskräfte gefordert, in ihrem Verantwortungsbereich wie bisher mit Augenmaß damit umzugehen. Es ist dem GBR wichtig, dass der Nichtraucherschutz sinnvoll und pragmatisch im Unternehmen umgesetzt wird.

      Des Weiteren hat sich das Unternehmen in der Vereinbarung dazu verpflichtet, auch den Schutz vor anderen Gesundheitsgefährdungen in den Betrieben der DCAG voran zu treiben. Hier bestehen noch etliche Betätigungsfelder, auf denen vom GBR eingeforderte Verbesserungen noch umzusetzen sind.

      Für den GBR gilt: Der vereinbarte Nichtraucherschutz ist keine isolierte Aktion, sondern wichtiger Teil eines ganzheitlichen Gesundheitsschutzes im Unternehmen!