Google hat Deutschland fast vollständig abgelichtet

      Google hat Deutschland fast vollständig abgelichtet

      Google hat Deutschland fast vollständig abgelichtet

      Konzern sieht keine rechtlichen Hürden für Street View mehr - Zugeständnisse beim Datenschutz - Tausende Einsprüche von Hausbesitzern

      Raphael Leiteritz freut sich, als hätte er gerade das Automobil erfunden. "Das ist die moderne Form der Karte", sagt der Google-Manager und ruft per Mausklick auf der Straßenkarte von New York den Time Square auf. "Sie können sich so bewegen, als wären Sie dort." Auf der Leinwand erscheint ein Panorama-Bild des Platzes, so als stünde man mitten darauf und drehte den Kopf. Der Produktmanager spricht von einer Welt aus Bildern, von Karten, die eigentlich Suchmaschinen sind, von Restaurants und Hotels, die man vor dem Besuch in Augenschein nehmen kann. Google ist nicht bekannt für Bescheidenheit.

      Kaum ein Dienst hat einen ähnlichen Aufschrei hervorgerufen, wie Googles Street View. Daten- und Verbraucherschützer attackieren den Konzern ungewohnt scharf. "Kein Geheimdienst würde so ungeniert auf Bilderjagd gehen", sagte Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) in einem Interview. Nun versucht der Suchmaschinen-Konzern in der Hamburgischen Landesvertretung in Berlin mit allerlei juristischen Fachleuten die Einwürfe zu entkräften.

      "Google Street View ist in der momentan geplanten Ausgestaltung datenschutzrechtlich unbedenklich", bestätigt Nicolaus Fargó, Professor am Institut für Rechtsinformatik an der Leibnitz Universität in Hannover. In seinem Gutachten über den Kartendienst kommt der Rechtswissenschaftler zu dem Schluss, dass das Bundesdatenschutzgesetz schlichtweg nicht anwendbar ist, weil keine personenbezogenen Daten erhoben würden. Fargó steht damit nicht allein. Der Jura-Professor Johannes Caspar hat vor seinem Amtsantritt als Landesdatenschutzbeauftragter in Hamburg in einem Gutachten für den Schleswig-Holsteinischen Landtag festgestellt, dass die Aufnahmen datenschutzrechtlich zulässig seien, wenn sie anonymisiert würden.

      Street View ermöglicht die Darstellung von Panorama-Bildern an einem beliebigen Punkt auf einer Karte in Google Maps. Dazu lässt der Konzern seit Frühjahr 2008 in Deutschland mit Kameras ausgerüstete Autos Straßen abfahren, um Häuserfronten zu fotografieren. Google hat für Street View eine Technologie entwickelt, die automatisch Gesichter und Autokennzeichen unkenntlich macht. "Das funktioniert gut, ist aber nicht hundertprozentig", gibt Leiteritz zu.

      Nach eigenen Angaben hat Google für Deutschland Datenschutz-Zugeständnisse gemacht, die es in keinem anderen Land gibt. Dazu gehöre, dass vor der Veröffentlichung Widersprüche eingelegt werden können. Hauseigentümer und Hausbewohner können darauf bestehen, dass ihre Gebäude geschwärzt werden. Das gilt auch für einzelne Mieter. Google kontrolliert nicht einmal, ob Eigentümer und Bewohner tatsächlich zu einem Haus gehören. Außerdem verspricht der Konzern, die Rohdaten nach der Bearbeitung zu löschen. Google habe bereits mehrere Tausend Einsprüche von Hauseigentümern und Bewohnern bekommen.

      Inzwischen hat der Suchmaschinen-Konzern in Deutschland fast alle öffentlich zugänglichen Straßen für seinen Street-View-Dienst fotografiert. In den kommenden Monaten sollten nur noch kleinere Lücken geschlossen werden, sagt Leiteritz. Datenschutzrechtliche Zugeständnisse verzögerten jedoch das Projekt. Der Starttermin stehe noch nicht fest, soll aber in diesem Jahr liegen. Die Programmierer arbeiten insbesondere noch an der Möglichkeit für Nutzer, direkt auf der Webseite bedenkliche Stellen auf den Fotos zu markieren und an Google zu melden.

      Dennoch fordert Verbraucherschutzministerin Aigner, Personen und Fahrzeuge noch umfangreicher unkenntlich zu machen. Ihr Parteifreund Hans-Peter Uhl, innenpolitischer Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, widerspricht: "Das ist nichts anderes als der Versuch, eine legale Dienstleistung durch die Hintertür zu verbieten."

      An «Street View» entzündet sich Datenschutz-Debatte

      An «Street View» entzündet sich Datenschutz-Debatte

      Berlin (dpa) - Der Internet-Konzern Google steht schon seit geraumer Zeit verstärkt im Visier von Datenschützern. Doch kaum ein Dienst des Suchmaschinen-Spezialisten hat je die Gemüter so erhitzt wie das für dieses Jahr auch in Deutschland geplante «Street View».

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      Dabei sollte der von Google-Mitgründer Larry Page erfundene Dienst die Internet-Nutzer nur mit einer nie zuvor gekannten lokalen Suche begeistern. Kritik hagelt es für den Suchmaschinen-Anbieter seit Wochen vor allem von der Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU). Sie wirft Google «millionenfache Verletzung der Privatsphäre» vor. Das amerikanische Unternehmen sammle Informationen schlimmer als jeder Geheimdienst.

      Google wies die Kritik bei der Vorstellung des Konzepts für Deutschland am Dienstag erneut zurück. «Wir nehmen den Datenschutz sehr ernst», sagte Raphael Leiteritz, bei Google zuständig für die Kartendienste in Europa. Und man sei den weitreichenden Forderungen der deutschen Datenschützer nachgekommen. Am Dienstag legte Aigner allerdings noch einmal nach und forderte, «Street View» engere gesetzliche Grenzen zu setzen.

      Seit anderthalb Jahren sind Mitarbeiter von Google auch in Deutschland unterwegs und nehmen mit 360-Grad-Kameras, die auf Autos oder auch Zweirädern montiert sind, die Straßenansichten und öffentlichen Plätze auf. Mit fotorealistischen, dreidimensionalen Darstellungen sollen traditionelle Kartendienste im Internet der Vergangenheit angehören.

      Mit zusätzlichen Informationen etwa über Restaurants oder Einkaufsmöglichkeiten angereichert erhoffen sich auch viele Unternehmen von dem neuen Dienst ein großes Potenzial und eine ganz neue Art von Service. In der Schweiz habe der Tourismusverband sowie das dort größte Immobilienunternehmen die seit kurzem verfügbaren «Street View»-Ansichten bereits auf ihre Internet-Seiten eingebunden, sagte Leiteriz.

      «Es geht uns nicht um die Menschen, es geht uns um die Plätze», sagte Leiteritz. Bereits heute sei Google Maps mit vier Millionen Nutzern täglich einer der populärsten Karten-Dienste im Netz. Und mit dem mit Abstand größten Teil ihrer Anfragen bei Google suchten die Nutzer nach lokalen Orten, nach Restaurants, Cafés oder anderen öffentlichen Sehenswürdigkeiten. Geo-Dienste würden für die deutsche Wirtschaft immer wichtiger und seien aus dem heutigen Leben nicht mehr wegzudenken, sagte Udo Stichling, Präsident des Deutschen Dachverbands für Geoinformationen e.V..

      Google «Street View» ist bereits für 19 Länder verfügbar, in diesem Jahr will Google auch in Deutschland starten. Das Fotomaterial sei bereits vollständig, man warte nur darauf, dass die strittigen Fragen nun geklärt werden, hieß es. Nach den jüngsten Forderungen von Aigner sollen bei «Street View» nun neben den Personen und Fahrzeugen bei Widerspruch aber auch die Fassaden der Häuser unkenntlich gemacht werden. Ob dann ein virtuelle Spaziergang durch die Straßen für die Nutzer noch attraktiv ist, könnte zweifelhaft sein.

      Ob Häuserfassaden überhaupt zu den schützenswürdigen personenbezogenen Daten zu rechnen sind oder nicht, darin sind sich auch die Experten nicht einig. Eine stärkere Unkenntlichmachung als bisher hält Nikolaus Forgó, Leiter des Instituts für Rechtsinformatik der Leibniz Universität Hannover, nicht für erforderlich. Forgó bezweifelt, ob «Street View» überhaupt personenbezogene Daten abbildet, da die Personen und Fahrzeuge auf den Straßendarstellungen nur «Beiwerk» seien.

      Die hitzige Debatte über «Street View» geht derzeit aber möglicherweise auch in eine längst überfällige Diskussion über. Selbst Experten dürften zuweilen überfordert sein bei der Einschätzung der tatsächlichen Möglichkeiten von Datenmissbrauch in einer digitalen Gesellschaft mit ihrer schier unüberschaubaren Menge an gesammelten Daten aller Art. Auch die wachsende Popularität von sozialen Netzwerken und die Bereitschaft der Nutzer, persönliche Daten über sich ins Netz zu stellen, lässt die Datenmengen im Netz täglich anwachsen.

      Gutachten bescheinigt Googles "Street View" Unbede

      Gutachten bescheinigt Googles "Street View" Unbedenklichkeit

      Es stammt vom Institut für Rechtsinformatik der Universität Hannover. Zufällig dokumentierte Personen und Kraftfahrzeuge seien in Street View nur "Beiwerk". Die vorhandenen Widerspruchsrechte in Einzelfällen reichen aus.

      Nikolaus Forgó, Leiter dess Instituts für Rechtsinformatik der Universität Hannover, hat auf einer von Google organisierten Informationsveranstaltung in Berlin die Ergebnisse eines Rechtsgutachten (Kurzfassung als PDF) zur Datenschutzproblematik bei Street View vorgestellt. Demnach gibt es keine durchgreifenden datenschutzrechtlichen Bedenken gegen den Internetdienst.

      Google Street View ist eine Zusatzfunktion zu Google Maps und zeigt 360-Grad- Panoramabilder auf Straßenebene. Für deutsche Städte ist der Dienst derzeit erst in Vorbereitung, hat aber bereits für viele und teilweise heftige Reaktionen gesorgt. Beispielsweise hatte Verbraucherministerin Aigner kürzlich angekündigt, dagegen vorgehen zu wollen. Die Kritiker bezweifeln, dass fotografierte 3D-Ansichten von Straßenzügen mit Personen, Fahrzeugen und Häusern im Internet mit dem geltenden Datenschutzrecht vereinbar sind. Personen und Autokennzeichen werden bei Street View zwar anonymisiert, Grundstücke und Wohnungen sind jedoch deutlich erkennbar.


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      Die Juristen hatten zunächst untersucht, ob das Bundesdatenschutzgesetz auf den Dienst überhaupt anwendbar ist. Das wäre der Fall, wenn personenbezogene Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Das bezweifeln sie jedoch, denn die Datenverarbeitung finde nicht in Bezug auf personenbezoge Daten sondern die abgebildete Landschaft statt. Personen und Kraftfahrzeuge seien in Street View nur "Beiwerk", nach denen sich zudem nicht gezielt suchen lasse.

      Aufnahmen von Häuserfronten – egal ob mit oder ohne Hausnummer – seien dagegen keine personenbezogenen Daten, da es sich weder um "Einzelangaben" noch um "Informationen über sachliche Verhältnisse" im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes handle.

      Die Wissenschaftler stellten jedoch fest, dass in Einzelfällen das Nichtveröffentlichungsinteresse einer Person überwiegen kann, die zufällig in einer kompromittierenden Situation abgelichtet ist. Da für solche Fälle in der Vereinbarung mit den Datenschutzbeauftragten vom Juni 2009 aber ein Widerspruchsrecht vorgesehen ist, halten die Rechtsgelehrten aus Hannover den Dienst in seiner jetzigen Ausgestaltung für datenschutzrechtlich unbedenklich.
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      Regierung droht Google

      Streit über Street View

      Regierung droht Google

      Berlin. Die Bundesregierung will Google in die Schranken weisen. Nach der Ankündigung der US-Firma, noch in diesem Jahr Straßenansichten aus Deutschland in seinem Foto-Dienst Street View anzubieten, warf Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) Google mangelhaften Datenschutz vor.

      Wenn Google erkläre, sich nicht ans Bundesdatenschutzgesetz gebunden zu fühlen, bestehen "offensichtlich deutliche Unterschiede bei der rechtlichen Beurteilung von Google Street View", sagte Leutheusser-Schnarrenberger der Frankfurter Rundschau. "Die Auffassung, das deutsche Datenschutzgesetz sei auf Google Street View nicht anwendbar, ist nicht nachvollziehbar."

      Der Internet-Dienstleister hatte ein von ihm in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten der Uni Hannover vorgestellt, laut dem Street View "datenschutzrechtlich unbedenklich" ist und nicht dem Datenschutzgesetz unterliegt. Dem widerspricht die Justizministerin. "Ich erwarte, dass Google für größtmögliche Transparenz und umfassenden Schutz der Persönlichkeitsrechte sorgt."

      Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, hält Street View allein nicht für gefährlich, wohl aber "das Gesamtsystem Google". Schaar sagte der FR: "Hier ist eine Datenmacht entstanden", die, vergleichbar mit dem Kartellrecht, kontrolliert und wenn nötig begrenzt werden müsse. Dabei könnte es sinnvoll sein, "bestimmte Dienste voneinander zu trennen oder das gesamte Unternehmen zu entflechten, das gegebenenfalls Missbrauchsrisiken enthält", erklärte Schaar.

      Auch Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) kritisierte Google. "Privates muss privat bleiben", sagte sie. "Wer mit Privatdaten Geld verdienen will, darf dies nicht ohne Einwilligung der Betroffenen tun." Einwilligungen vorab einzuholen, wies Google als unpraktikabel zurück.

      Google tritt die Flucht nach vorn an

      Zugeständnisse bei Street View

      Google tritt die Flucht nach vorn an

      Der Imageschaden muss bereits beachtlich sein, wenn eine Pressekonferenz weniger den Dialog mit Journalisten sucht und sich zunächst als anderthalbstündiger Monolog entpuppt. Der Internetkonzern Google hatte am Dienstag in Berlin zu so einer Veranstaltung geladen. Die Kritik an "Street View", der in Google Maps verknüpften 360-Grad-Straßenansicht, zog zuletzt weite Kreise, sogar bis in das Kabinett, da galt es die Sache alsbald aus der Welt zu schaffen.

      Google tat das in gewohnter Manier. Nicht kleckern, klotzen - nach diesem Motto bot der Konzern gleich mehrere externe Experten samt Gutachten auf, darunter Nikolaus Forgó, einen Professor für Rechtsinformatik. Das Ergebnis: Der neue Geodienst sei in datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichen Fragen juristisch unbedenklich, weil er nicht in den Geltungsbereich des Bundesdatenschutzgesetzes falle. "Es wird relativ schwer, einen Dienst, der legal ist, zu verhindern", verkündete daraufhin Arnd Haller, Leiter der Google-Rechtsabteilung.

      Und dennoch: Google wird den deutschen Datenschützern weitreichende Zugeständnisse machen, bevor der Dienst noch in diesem Jahr online gehen soll. Ein genaues Datum nannte Haller aber nicht. Zu groß ist offenbar die Sorge vor einem PR-Desaster. Bereits seit 2008 scannen mit Panoramakameras bestückte Autos die Republik, der Widerstand ist seitdem nicht kleiner geworden. Dass man deshalb zu - im weltweiten Vergleich - bislang einmaligen Zugeständnissen bereit ist, zeige, so heißt es im Sprachgebrauch von Google, "wie ernst wir die Bedenken nehmen".

      Bereits bevor Google seinen Dienst nach 19 anderen Ländern auch in Deutschland kostenfrei anbietet, haben etwa Hauseigentümer oder Mieter die Gelegenheit, die Aufnahmen der entsprechenden Fassaden löschen zu lassen. Entsprechende Formulare bieten Google oder das Verbraucherschutzministerium bereits an. Gesichter und Autokennzeichen werden automatisch über einen Algorithmus unkenntlich gemacht. "Aber das System ist nicht perfekt", sagt Raphael Leiteritz, Produkt-Manager bei Google, weshalb der Nutzer auch nach dem Start die Möglichkeit habe, auf Fehler hinzuweisen, die dann bearbeitet würden. Zudem werden die Rohdaten vernichtet. Da die Aufnahmen jedoch jedermann zugänglich sind, kann auch jeder sie kopieren und speichern, bevor Google sie nachträglich bearbeiten kann. Sie blieben also auf immer im Netz.

      Bereits mehrere tausend Beschwerdeeingänge verzeichnet Google, da absichtlich "bürokratisch flache Hürden" installiert wurden, sagt Haller. Das heißt: Google will Anträge, etwa von Mietern, nicht im Detail prüfen, sondern rigoros löschen. In dem Fall würde in der 360-Grad-Ansicht einer Straße ein schwarzes Bild auftauchen. Möglich, dass die deutsche Geokarte zu einem Flickenteppich wird. Im Sinne Googles ist das nicht.

      Heikel werden auch Fälle, in denen etwa die Interessen eines Café-Besitzers und potenziellen Werbekunden und eines Mieters einer Immobilie kollidieren. Ob Google alle Einwände tatsächlich derart konsequent berücksichtigt, bleibt abzuwarten.

      Schluss mit Straßenkampf!

      Analyse von Steven Geyer

      Schluss mit Straßenkampf!

      Wenn ich mir für den San-Francisco-Urlaub ein Hostel übers Internet buche, muss ich nicht den Werbefotos auf seiner Homepage vertrauen. Ich kann flugs die Adresse googeln – und mir von Googles Angebot Street View die Fassade und per Rundum-Kameraschwenk Umgebung und Wohngegend zeigen lassen. Hilfreich, oder? Wenn ich einer Freundin dieses romantische Café an der Karlsbrücke in Prag empfehlen will (dessen Name mir längst entfallen ist), schlendere ich dank Street View per Mausklick durch die sommerliche Stadt. Entdecke ich das Café, maile ich Straßenansicht samt Adresse, Telefon und Besucherwertungen an meine Freundin. Praktisch, nicht? So funktioniert das auch in Frankreich, Spanien, Holland, Italien.

      Und in Berlin? Da werden mir von Google nur Stadtpläne und unscharfe Satellitenfotos geboten – und von Politikern reflexartiges Unbehagen und Rufe nach Verboten. Seit Google 2008 anfing, deutsche Straßen zu fotografieren, haben sich Bürgerinitiativen, Datenschützer und Politiker dagegen in Stellung gebracht. Google sah ein, dass Deutsche empfindlicher sind, wenn man ihre Häuser und Autos fotografiert, und versprach, Gesichter und Kennzeichen zu verwischen und alles von Datenschützern absegnen zu lassen. Die haben das neue Street View bereits für unbedenklich erklärt, doch Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) entblödet sich nicht, den Service "millionenfache Verletzung der Privatsphäre" zu nennen. "Kein Geheimdienst würde so ungeniert auf Bilderjagd gehen", sagt sie und malt Schreckensbilder von Räubern, die die Türschlösser schon mal online auskundschaften, ehe sie vorbeikommen.

      Wohlgemerkt: Das kommt aus einer Regierungspartei, die Informationen über all unseren Festnetz-, Handy- und E-Mail-Verkehr ohne Verdacht speichern lässt. Die Weitergabe von Kontobewegungen und Flugreise-Essgewohnheiten an die USA gilt als unproblematisch. Werden aber Marktplätze und Vorgärten fotografiert und zu Stadtplänen zusammengefügt, würde man das am liebsten verbieten. Dabei – daran muss man offenbar erinnern – ist das Fotografieren im öffentlichen Raum keineswegs verboten. Selbst das Recht am eigenen Bild gilt nicht, wenn ich jemandem zufällig vor die Linse laufe. Was also, wenn statt Google Berliner Hobbyfotografen ihre Bilder online sammeln, nach Adresse recherchierbar? Auch verbieten?

      Natürlich nicht. Statt mit dem Höchstmaß an "german angst" auf jede Innovation zu reagieren, täte Gelassenheit gut. Unser Leben wird sich ändern, es wird nicht mehr in virtuelle Internet-Kontakte und reale Spaziergänge durch Vorstädte zerfallen. Beides wird verschmelzen, die entstehende Datenmenge wird weltweit abrufbar sein – aber unüberschaubar. Die Chance, den Nachbarn beim Küssen fremder Frauen zu ertappen, wird im Park höher bleiben, als ein Foto davon bei Street View zu entdecken. Das heißt nicht, dass die Politik sich da ganz zurückziehen sollte. Sie muss sich aber zunächst umfassend über echte Probleme informieren und unsere Rechte sachlich geltend machen. Statt blindem Kampf gegen Straßenfotos könnte sie Google die Höhe vorschreiben, in der Kameras zu postieren sind, damit nicht über Zäune geknipst wird, oder das Einspruchsrecht konkretisieren, das Google verspricht. Es gibt viel zu regeln – ohne jede hilfreiche, praktische Technik gleich abzuwürgen.