Kampf gegen Windmühlen

      Kampf gegen Windmühlen

      Kampf gegen Windmühlen

      GVU gegen Raubkopierer - 217 Prozent Zuwachs bei Kino.to und Co.
      Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen hat ein neues "Top-Target" bei den illegalen Angeboten im Netz ausgemacht, Kino.to zählt zu einen der größten Anbieter für illegale Streaming-Angebote. (Lars Craemer, 29.10.2010)


      Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen kämpft anscheinend einen aussichtslosen Kampf. So bietet das Internet über 526.000 Filme mit deutscher Tonspur, die meist mit einem Klick gestartet und angeschaut werden können - ohne Dateien auf dem heimischen PC herunterladen zu müssen. Der Gesamtzuwachs beträgt rund 58 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Der "Markt" der reinen Streaming-Angebote ist sogar um 217 Prozent gewachsen und bietet über 151.000 Filme.

      Doch das Wissen um die Filme alleine reicht nicht aus, so ist beispielsweise der Firmensitz von Kino.to in Tonga und die Server stehen in Russland. Rechtlich Handhabe? Fehlanzeige.

      Eine gegenläufige Entwicklung zeigt sich beim illegalen Herunterladen von Musik, hier ist in den letzten vier Jahren die Nachfrage von 412 Millionen auf 258 Millionen Stück gesunken. Branchensprecher sehen hier ihre Abmahn-Maßnahmen bestätigt, Abschreckung funktioniert also. Belegbar ist dies allerdings nicht, andere Stimmen sehen eher Angebote wie beispielsweise Youtube und Myspace als Entspannung der Nachfrage - hier kann man sich die Musikstücke zur Not auch besorgen und man geht praktisch kein Risiko ein.

      Eher weltfremd mutet bei solch optimistischer Sichtweise die Anzahl der Ermittlungen an, von 686 Ermittlungen wurden 401 Personen erfolgreich überführt.

      Die GVU betont allerdings bei allen Aktionen, dass man es nicht auf den normalen Endkunden abgesehen hat, sondern auf der einen Seite auf die ursprünglichen Beschaffer des Filmmaterials und auf der anderen Seite die Verteiler im Netz. Dennoch muten einige Aktionen etwas seltsam an, wenn beispielsweise Ermittler im Kinosaal mit Nachtsichtgerät auf Raubkopierer-Fang gehen. Dass der "Kunde" kein Interesse an verwackelten Aufnahmen hat, wird anscheinend ignoriert. Genauso wie der Wunsch des Filmbetrachters, im Zwielicht nicht unbedingt von einem Nachtsichtgerät beobachtet zu werden. Auch Aktionen, bei denen die Kinosäle mit Reklame gegen Raubkopien gepflastert werden, sind eher nur ein Tropfen auf den heißen Stein - die Streaming-"Kunden" sitzen ohnehin im heimischen Wohnzimmer.

      Quelle: GVU http://www.gvu.de/1_Startseite.htm
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      Raubkopierer: Illegale Filmkopien in Deutschland nehmen zu

      Raubkopierer: Illegale Filmkopien in Deutschland nehmen zu - GVU ist machtlos

      Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) meldet für das vergangene Jahr über 526.000 deutschsprachige, illegale Filmkopien, die im Internet angeboten werden. Dies bedeutet ein Wachstum von fast 58 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

      Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) meldet für das vergangene Jahr über 526.000 deutschsprachige, illegale Filmkopien, die im Internet angeboten werden. Dies bedeutet ein Wachstum von 58 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Ein für die Industrie weitaus bedrohlicheres Wachstum markieren illegale Streaming-Angebote. Hier gibt die GVU 151.000 Angebote an – dies entspricht einem Wachstum von 217 Prozent.

      Zu den Hauptverdächtigen gehören Webseiten, die nicht so einfach abzuschalten sind. Entsprechend registrierte Domains führen beispielsweise nach Tonga. Die Server, die die illegalen Filmkopien anbieten, stehen in Russland. "Leider sieht die russische Justiz die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen nicht als ihre Hauptaufgabe an", so GVU-Geschäftsführer Matthias Leonardy. Weitere Details entnehmen Sie Welt Online.

      Piraten sehen lieber fern

      Piraten sehen lieber fern

      Zahl der illegalen Filmkopien steigt sprunghaft an - Anbieter verstecken sich im Ausland

      Berlin - Gegensätzlicher könnte die Entwicklung kaum sein. Während die Zahl der illegalen Musikdownloads seit 2005 um mehr als ein Drittel zurückgegangen ist, explodiert die der angebotenen Filme. Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) hat im vergangenen Jahr rund 526 000 deutschsprachige Filmdateien ausgemacht, die im Internet feilgeboten wurden. Ein Plus von 58 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

      Noch größer ist der Zuwachs bei den sogenannten Streaming-Angeboten, wo der Film zwar wiedergegeben aber nicht dauerhaft auf der Festplatte des Nutzers gespeichert wird. Hier zählte die GVU mehr als 151 000 illegale Filmversionen - ein Plus von 217 Prozent. "Streaming-Angebote sind auf dem Vormarsch, weil sie sich komfortabel konsumieren lassen", sagte GVU-Geschäftsführer Matthias Leonardy bei der Vorstellung des Jahresberichts seines Verbandes.

      Zu den bekanntesten illegalen Webseiten dieser Art gehören beispielsweise Kino.to und Movie2k.com. Sie zeigen aktuelle Filme auf Knopfdruck - ohne dass der Nutzer erst umständlich Programme installieren muss. Bei der GVU gilt Kino.to längst als "Top-Target", dessen Bekämpfung oberste Priorität hat. Doch bislang laufen alle Bemühungen ins Leere. Die Webseite gehört zwar zu den meistbesuchten in Deutschland, die Internetadresse ist aber in Tonga registriert und die Filme liegen auf Computern in Russland. "Leider sieht die russische Justiz die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen nicht als ihre Hauptaufgabe an", so Leonardy resignierend.

      Ganz anders stellt sich die Situation der Musikwirtschaft dar. Laut der im Frühjahr vorgestellten GfK-Brennerstudie nahm die Zahl der illegalen Downloads in den vergangenen vier Jahren drastisch ab - von 412 auf zuletzt 258 Millionen Stück. Zwar lässt sich diese Statistik nicht direkt mit jener der Filmindustrie vergleichen, weil sie statt des Angebotes die Nachfrage ermittelt. Doch der Trend ist klar: Die Deutschen interessieren sich zunehmend für illegale Filme und weniger für illegale Musik.

      Experten führen das unter anderem auf die Abmahnungen zurück, die die Musikbranche an Hunderttausende Nutzer von Tauschbörsen verschickt hat. "Da hat die Abschreckung wohl funktioniert", sagt Volker Zota vom Fachmagazin c't. Allerdings sei die Abmahnpraxis umstritten, weil sie zu horrenden Kosten von mehreren Hundert Euro pro Schreiben führt und die potenziellen Kunden vergraule. Vor allem die US-Filmstudios lehnen eine solche Vorgehensweise ab. "Wir wollen an die Verteilerspitze und nicht an die Endkunden", so Leonardy.

      Die Filmbranche jagt lieber die "First Seeder", die den Film als erstes ins Internet stellen. Auch sie greift dabei zu rabiaten Methoden. Zuletzt gingen Fahnder mit Nachtsichtgeräten in die Kinosäle und beobachteten heimlich die Besucher. Abgesehen hatten sie es auf Raubkopierer, die die neusten Blockbuster von der Leinwand abfilmen.

      Für den einfachen Internet-Nutzer scheint das Risiko derweil äußerst gering zu sein, wegen einer illegalen Filmkopie belangt zu werden. Bei Streaming-Angeboten wie Kino.to ist es technisch kaum möglich, die Identität der Nutzer festzustellen. Anders als bei Tauschbörsen können die Ermittler nicht die sogenannte IP-Adresse abfangen, also die Kennung der Internet-Nutzer. Allerdings geben sich die Streaming-Nutzer im Gegensatz zu den Downloadern auch mit schlechter Filmqualität zufrieden. Nun appelliert die Filmwirtschaft an das Rechtsbewusstsein. In den kommenden Wochen plakatiert die GVU die Kinos und Videotheken mit Postern, auf denen Sprüche stehen wie "Danke, dass du dir das Original anschaust." c't-Experte Zota hält das für wenig effektiv: "Die meisten Kinobesucher werden darüber nur schmunzeln."

      Gefährlich scheint den Raubkopierern wohl nur die eigene Gier werden zu können. Hinter Kino.to und ähnlichen Webseiten stehen hochprofessionelle, profitorientierte Gruppen. Sie haben ihre illegalen Angebote zugepflastert mit Abofallen, ziehen den Nutzern damit jedes Jahr Millionen aus der Tasche. In Film-Tauschbörsen wiederum soll Studien zufolge die Zahl der virenverseuchten Dateien immer mehr zunehmen. Vielleicht verleitet zumindest das die raubkopierenden Deutschen zur Einsicht.
      Kino.to: GVU will "parasitären Geschäftsmodellen" den Geldhahn abdrehen

      Anfang November wurde der letzte Verdächtige im Fall Kino.to festgenommen. Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) verbucht daher das Jahr 2011 als Erfolg für die Durchsetzung des Urheberrechtsschutzes. Sie muss jedoch auch zugeben, dass bereits zahlreiche Nachfolger des illegalen Streamingangebots online zu finden sind. Diesen will die GVU nun den Geldhahn zudrehen und ebenso die Nutzer auf die Illegalität ihres Handelns hinweisen.

      Trotz der Bemühungen gegen Kino.to, die am 8. Juni 2011 zur Abschaltung des Online-Videoportals führten, stellt die GVU in ihrem Jahresbericht 2010 eine "Professionalisierung im Segment der Streaming-Portalsysteme fest". Zwar konnte die Anzahl von illegalen Webseiten seit 2008 stetig reduziert werden, das Angebot von Links auf den bestehenden Portalen nehme jedoch zu. Die GVU zählt über 600.000 elektronischer Verweise auf illegale Raubkopien auf insgesamt 26 aktiven Streaming-Portalen im September 2011.

      14 neue Dienste seit Kino.to
      Mindestens 14 neue illegale Webseiten seien zudem seit der Abschaltung von Kino.to entstanden. Einige von diesen konnte die GVU in Kooperation mit dem österreichischen Verein für Anti-Piraterie der Film- und Videobranche (VAP) jedoch bereits wieder schließen.

      Um gegen die weiteren Portale vorzugehen, sieht die GVU verschiedene Möglichkeiten: Zum einen dürfe die Werbewirtschaft nicht länger Webseiten wie Kino.to durch das Schalten von Werbung finanzieren, und zum anderen müssten Nutzer davon abgehalten werden, illegale Streamings zu verfolgen. Matthias Leonardy, Geschäftsführer der GVU, betont, dass es ein Unding sei, dass "dubiose Online-Dienste", aber auch namhafte Mobilfunkanbieter illegale Streaming-Portale durch ihre Werbung finanzierten.

      Vom Konsum abhalten
      Ziel der Gesellschaft ist es jedoch auch, Nutzer von den Seiten fernzuhalten, damit die Streaming-Dienste nur geringe Besucherzahlen zur Vermarktung aufweisen können. Hierfür fordert Leonardy eine gesetzliche Lösung, die die Access-Provider-Pflicht regeln soll: "Es kann in Zeiten von Video-Streaming und der 'Cloud' nicht mehr auf das dauerhafte 'Besitzen' einer Mediendatei ankommen. Entscheidend ist die sinnliche Rezeption."

      Dem Geschäftsführer schwebt ein Warnhinweismodell vor, durch das alle Besucher eines illegalen Streaming-Portals auf die Rechtswidrigkeit ihres Handelns hingewiesen werden sollen. Dadurch, hofft er, wird der Konsum solcher illegalen Angebote zurückgehen.
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