Verkehrssünden: Italienische Polizei kann Motorrad entziehen
10. Jul 2007, 13:51
München (dpa/tmn) - Wenn sich Motorradfahrer in Italien nicht an die Verkehrsregeln halten, kann ihnen die Maschine entzogen werden. Neben hohen Bußgeldern drohe die Beschlagnahmung für 60 Tage, im Wiederholungsfall für 90 Tage. Darauf weist der ADAC in München hin.
Betroffen seien auch Biker aus Deutschland, die ihren Urlaub in Italien verbringen, erklärt der ADAC. Geahndet würden beispielsweise Verstöße gegen die Helmpflicht. Für den Motorradentzug genüge es schon, wenn zwar ein Helm getragen wird, dieser aber nicht der geforderten Norm ECE 22 entspricht. Auch wenn der Beifahrer ohne Helm fährt, drohe die Wegnahme des Fahrzeugs.
10. Jul 2007, 13:51
München (dpa/tmn) - Wenn sich Motorradfahrer in Italien nicht an die Verkehrsregeln halten, kann ihnen die Maschine entzogen werden. Neben hohen Bußgeldern drohe die Beschlagnahmung für 60 Tage, im Wiederholungsfall für 90 Tage. Darauf weist der ADAC in München hin.
Betroffen seien auch Biker aus Deutschland, die ihren Urlaub in Italien verbringen, erklärt der ADAC. Geahndet würden beispielsweise Verstöße gegen die Helmpflicht. Für den Motorradentzug genüge es schon, wenn zwar ein Helm getragen wird, dieser aber nicht der geforderten Norm ECE 22 entspricht. Auch wenn der Beifahrer ohne Helm fährt, drohe die Wegnahme des Fahrzeugs.