Unterschiede bei Reimport (EU Fahrzeugen

      Unterschiede bei Reimport (EU Fahrzeugen

      http://www.gsxr-freaks.info/vb/forum/threads/16006-EU-Import-ratsam-oder-finger-weg

      Re: Unterschiede bei Reimport (EU Fahrzeugen)

      Zitat:
      Original geschrieben von Xecutor

      nun überlege ich gerade, welche nachteile es hat, ein reimport zu kaufen..

      Im Prinzip keine.

      Auch für EU-Fahrzeuge gilt die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren ab Kaufdatum.

      Garantieleistungen können allerdings auf den Händler beschränkt sein (Händlergarantie) - dies ist vorab mit dem Händler zu klären.

      Zitat:
      Original geschrieben von Xecutor

      stimmt es, dass die steuern höher sind, als bei in deutschland gekauften modellen?

      Das ist natürlich absoluter Quatsch.

      Die Kfz-Steuer ist bei Krafträdern immer die gleiche - egal ob EU- oder Nicht-EU-Fahrzeug.

      Zitat:
      Original geschrieben von Xecutor

      gibt es unterschiede bei der versicherung?

      Nein, auch hier spielt es keinerlei Rolle, ob es sich um ein offiziell importiertes Fahrzeug oder um einen Parallelimport handelt.

      Noch was:

      Die Fahrzeuge werden EU-weit homologiert, d.h. in ganz Europa sind sämtliche Fahrzeuge absolut technisch identisch - ein EU-Fahrzeug unterscheidet sich somit technisch nicht von einem Fahrzeug, welches offiziell für Deutschland importiert wurde.

      Vorsicht nur bei USA- und Canada-Modellen.

      Diese werden z.T. zwar extrem billig angeboten, sind aber technisch erheblich anders (Übersetzung, Vergaser bzw. Einspritzung, Licht usw.) als die EU-Modelle - hiervon rate ich ab.
      keine garantie bei suzuki deutschland
      keine info zu rückrufen
      bei rückrufen selber zahlen

      mit dem thema hab ich mich auch scho lang und breit befasst

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      also mir wars ehrlich gesagt sch...egal ob ich nun ne garantie bei suzuki oder beim freien händler hab.wenn was dran kaputt ist schaff ich die zum händler und gut is.er muß sich ja dann mit suzuki in verbindung setzen denn szuki steht gegenüber dem freien händler dann in der verpflichtung.

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      Wegen der Garantie....
      http://www.motorradshop-wuerzburg.de/info.htm
      Hier ein EU Importler der dieses hier im Info Text schreibt:

      "Gewährleistung und Garantie werden bei UNS !!selbstverständlich, wie auch bei einem Vertragshändler gegeben. "

      Genauso hier in der Grube...
      http://cgi.ebay.de/Suzuki-GSX-R-750-...3A1|240%3A1309

      "Garantie :
      die Garantiezeit bei allen Fahrzeugen mit Strassenzulassung ab 125 ccm beträgt europaweit 2 Jahre ab Zulassung gemäß den Bedingungen des Herstellers . Alle Fahrzeuge werden mit Kundendienst Scheckheft ausgeliefert . Sie können Kundendienste , Reparaturen und Garantiearbeiten bei Ihrem Servicepartner vor Ort durchführen lassen . Ihr Service Partner muß kein Vertragshändler sein . Ein Motorradmeisterbetrieb ist notwendig . Die Abrechnung eines Garantiefalls erfolgt , nach zwingend notwendigem Kostenvoranschlag , zwischen uns und ihrem Service Partner vor Ort . "

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      Hab mal mit dem Cheff vom Motorradshop Würzburg telefoniert.
      Der sagte Garantie sei gar kein Problem bei einem Vertragshändler. Falls der sich quer stellen würde, stellt er einen Auftrag aus.
      V Händler -> MS Würzburg -> Suzuki

      Übergabe durchsicht wird durchgeführt vom MS Würzburg.

      Inspectionen kann ich auch beim V Händler normal machen lassen. Serviceheft ist auf Deutsch.

      Lieferung ist Persönlich mit Barzahlung bei Lieferung und Erklärung vom Bike.


      Also das ganze hört sich eigntlich gut an. Außer die von sauerländer angesprochenen Rückruf Aktionen aber wenn man da mit dem EU Händler in Kontakt bleibt bekommt man die mit und lässt sie genauso durchführen wie andere Garantie fälle vom V Händler ?!

      Ich fahr jetzt mal zu meinem örtlichen V Händler, mal schauen was der dazu sagt. Ob der sich quer stellen würde

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      hier hab ich ma was gefunden.


      In Antwort auf:Sehr geehrter ***,
      Vielen Dank für Ihre E-Mail vom 12.10.2007.
      Bezüglich Ihrer Anfrage müssen wir Ihnen mitteilen, das bei EU-Fahrzeugen immer die Bestimmungen gelten aus dem das Fahrzeug stammt. Insofern gewährt die Suzuki International Europe GmbH auf Fahrzeuge die nicht bei einem autorisierten Suzuki-Vertragshändler in Deutschland gekauft wurden keine Garantie. Somit müssten Sie sich sollte etwas an dem Fahrzeug sein an den jeweiligen Händler wenden.
      Die Fahrzeugtypen sind in Europa alle gleiche nur gibt es verschieden Versionen, zum einen die für den Rechts- oder Linksverkehr gedacht sind oder in Frankreich werden nur Fahrzeuge mit 78 kW verkauft. Eine elektronische Wegfahrsperre haben beide Modelle serienmäßigen. Ersatzteile kann Ihnen auch ein autorisierter Suzuki-Vertragshändler besorgen auch die Reparaturen kann er durch führen, jedoch müssten Sie bei einem Garantiefall oder Kulanzfall die Kosten selbst tragen.
      Wir hoffen Ihnen damit geholfen zu haben.
      Mit freundlichen Grüßen / Best regards
      SUZUKI INTERNATIONAL EUROPE GMBH
      Marketing
      Motorcycle
      quelle: http://210468.homepagemodules.de/t52...EU-Modell.html
      http://www.motorradonline24.de/mo24forum/motorr%C3%A4der/suzuki/319241/grauimport-oder-nicht/

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      ich will mir ein bike kaufen. da wollte ich mal fragen, wie das mit dem grauimport ist..
      woran erkenne ich, ob es ein grauimport ist?

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      Meist am Tacho. Dort steht dann Meilen, statt Km/h. Große Unterschiede gibt es nicht. Die Ausstattung der Modelle ist ziemlich gleich.

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      Wusste gar nicht, dass die Geschwindigkeit in Europa ausserhalb von D in Meilen angegeben wird?! Die Zeiten als Graue aus den USA oder CDN kamen sind vorbei, mal von Gold Wings oder so abgesehen.

      Die meisten in D verkauften "Inoffiziellen" kommen aus dem EG Ausland. Da aber alle Fahrzeuge, die in einem EG Land verkauft werden über die gleiche Homologation verfügen (COC= Certificate of Conformity) unterscheiden sich die Fahrtzeuge nur in den Farbgebungen. Oder wenn sie aus GB kommen, am Scheinwerferglas.

      Manchmal verkaufen große Grauhändler wie UGT oder Könemann auch offizielle deutsche Fahrzeuge aus Überbeständen der Importeure. Wird von diesen natürlich offiziell abgestritten.

      Ob ein Fahrzeug ein graues ist sieht man an den Fahrzeugpapieren. Wenn unter Schlüsselnummer Typ nur Nullen stehen, dann ists ein Graues.

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      Der sicherste Weg einen Grauimport zu erkennen ist natürlich erst einmal der Fahrzeugbrief.

      Die Fahrzeugbriefe sind meist in Heppenheim auf der Basis eier vom KBA erteilten Allgemeinen Betriebserlaubnis ausgetellt.

      Grauimporte haben meist Einzelabnahmen vom Tüv.

      Der zweite Punkt istdas Typenschild. auf den Typenschildern der "deutschen Versionen ist der Hersteller Suzuki und das zul.Gesamtgewicht (in Deutsch) des Fahrzeuges aufgedruckt. Nur die Fahrgestellnummer ist eingraviert.

      Das Typenschild sitzt auf dem Rahmen/Lenkkopf neben der eingeschlagenen Fahrgestellnummer.

      Bei den Grauimporten wurde oftmals ein "deutsches Typenschild" nachträglich angebracht. Daher sind alle Daten eingeschlagen und das Typenschild ist oftmals am rechten Rahmenrohr angenietet.

      Mehr Informationen über Suzuki-Youngtimer findest Du auf der Seite www.suzuki-classic.de

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      Ein sehr zweischneidiges Schwert.
      Wie Heiko schon sagt, kläre das mit der Vertragswerkstatt besser vorher ab. Mein Motorradbekanntschaftskreis ist recht groß und Markenübergreifend und ich habe da schon böse Sachen gehört.
      Der, sagen wir mal, Kawahändler ist zwar verpflichtet auch Reimporte zu warten und auch die Garantieleistungen zu übernehmen (bekommt er ja vom Hersteller bezahlt) aber es kann dauern. Ich habe mehrere Fälle gehört bei denen der Meister sinngemäß sagte: "ja, reparieren tun wir Ihre Maschine auf Garantie natürlich, aber das kann leider dauern, weil gerade alle Termine voll sind - kommen sie bitte in 4 Wochen wieder". Netter kann man nicht ausdrücken, daß die Werkstatt sauer ist. Kann - muss aber nicht passieren. Für eine dort gekaufte Maschine ist wohl immer ein Termin frei.
      Ich hatte es geklärt. Die Z ist eines der Moppeds, wo man beim Reimport am meisten sparen kann (7.990 gegenüber 10.200). Der Händler sagte uns auf oben angesprochenen Sachverhalt angesprochen: "Ja sowas kann passieren und lachte mich an"! Ich habe die Z dann lieber bei ihm gekauft.

      Ein anderer Aspekt ist, daß man Reimporte nicht finanzieren kann bzw. nur mit banküblichen Zinsen, was das Einsparen lieder etwas reduziert.

      Also alles abwägen und vorher kläre und selber entscheiden.

      Die Qualität von "grauen" Fahrzeuge ist die gleiche wie für die Maschinen die man hier kaufen kann - bis auf ganz kleine technische Unterschiede. Und in den Meilentachos ist ebenfalls mittlerweile eine km-Anzeige inztegriert.
      Na, das ist mal eine vernünftige Seite:

      http://www.motorradonline.de/reise/worauf-sie-beim-us-import-achten-mssen/75209

      Was Sie vorher beachten sollten

      •Beinahe alle in den USA erworbenen Motorräder entsprechen nicht den in der EU geltenden Vorschriften. Das heißt, sie sind nicht typgenehmigt. Ob ein Motorrad diese Typgenehmigung für die EU hat oder nicht, lässt sich auf dem am Hauptrahmen angebrachten Typschild ablesen.

      •Motorräder ohne EU-ABE könnten nur mit großem Aufwand so nachgerüstet werden, dass sie den Bestimmungen entsprächen. Solche Fahrzeuge brauchen deshalb eine Einzelabnahme. Geprüft werden Abgasverhalten, Geräuschentwicklung, Leistung, Höchstgeschwindigkeit, Bremsen, Lichtanlage sowie elektromagnetische Verträglichkeit.

      •Der Deutschlandimporteur Ihres Motorrads kann dafür unter Umständen entsprechende Unterlagen oder Zertifikate (Musterbericht) gegen Gebühr bereitstellen. Wenn Sie diese Bescheinigungen vollständig einreichen, kostet Sie die Abnahme rund 250 bis 300 Euro.

      •In der Regel zeigen sich die Importeure hier aber unkooperativ, aus verständ-lichen Gründen: Sie wollen die Motorräder selbst verkaufen.

      Was in Deutschland auf Sie zukommt

      •Wollen Sie vom Hafen oder Flughafen per Achse nach Hause, brauchen Sie ein Kurzzeitkennzeichen. Sollte Ihr Motorrad noch ein US-Kennzeichen haben, können Sie auch damit zu Ihrer Zulassungsstelle fahren, wenn Sie vorab eine so genannte Grenzversicherung abgeschlossen haben.

      •Natürlich müssen Sie Ihr Motorrad verzollen, die Gebühren dafür belaufen sich auf acht Prozent des Kaufpreises, dazu kommen 16 Prozent Einfuhrumsatzsteuer. Dafür erhalten Sie vom Zollamt eine Zollunbedenklichkeitsbescheinigung, ohne die Sie Ihr Motorrad nicht zugelassen bekommen.

      •Bei einer Gebrauchtmaschine beantragen Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt eine Auskunft aus dem zentralen Fahrzeugregister, mit der Sie nachweisen können, dass Ihr Motorrad in Deutschland nicht als gestohlen gemeldet ist.

      •Dann muss Ihr Motorrad zur Prüfstelle. Siehe oben: Was Sie vorher beachten sollten.

      •Ohne diese Unterlagen muss Ihr Motorrad von der Prüfstelle in allen oben genannten Punkten abgenommen werden. Das ist sehr teuer und kostet Sie mindestens 3000 Euro, und das auch nur, wenn jede Prüfung im ersten Anlauf klappt.

      •Erkundigen Sie sich deshalb vorher, ob Ihnen jemand die notwendigen Zertifikate zur Verfügung stellen kann, zunächst beim Importeur direkt, ein Versuch schadet nichts, dann bei Markenclubs, Stammtischen oder über Internetforen. Und wägen Sie den Preis, den Sie dafür eventuell bezahlen, gegen die Kosten ab, die Ihnen sonst für eine Einzelabnahme entstehen.

      •Fragen Sie beim Hersteller nach, wie es um Garantie- und Gewährleistungsansprüche bestellt ist. Amerikanische Hersteller jedenfalls weigern sich meist, Garantieleistungen durchs deutsche Händlernetz realisieren zu lassen.

      •Haben Sie sich dennoch für den Import eines Motorrads aus den USA entschieden, sollten Sie sich vorab um die Transportmodalitäten und -kosten kümmern. Luftfracht geht problemlos und schnell von vielen Flughäfen in den USA, allerdings differieren die Preise je nach Spediteur und Abflugort mitunter stark. Als Anhaltspunkt: Bikes and Travel (www.bikes-travel.de) verlangt für den Transport einer 396-Kilogramm-Palette von Miami nach Deutschland 1529 Euro, von Los Angeles 1695 Euro, für einen schwereren Transport, 484 Kilogramm, 1699 oder 1958 Euro. Seefracht kommt zwar etwas günstiger, 75 bis 90 Euro pro Kubikmeter, Hafenkosten zirka 90 Euro, plus Ausschiffungskosten 500 bis 800 Euro, aber das dauert sechs bis acht Wochen, und der Transport vom Hafen zur Garage will auch noch organisiert und bezahlt sein (weitere Infos: MOTORRAD 3/2004).

      Was Sie beim Kauf beachten sollten

      •Die von den Händlern angegebenen Preise sind in der Regel Nettopreise – Sie müssen also keine Steuern abziehen –, allerdings sind auch diese Preise verhandelbar. Abzüge von mindestens fünf Prozent sind drin, zumal für Barzahler. Möglich ist aber auch, mittels Kreditkarte, Reisescheck oder internationaler Geldanweisung zu bezahlen. Wer sein Motorrad sofort ausführt, muss keine Kaufsteuer (sales tax) entrichten, diese kann, je nach Bundesstaat, bis zu neun Prozent des Kaufpreises ausmachen. Den Papierkram übernimmt der Händler für Sie.

      •Wenn Sie sich eine Gebrauchtmaschine zulegen, dann niemals, ohne den »title«, das amerikanische Pendant zum Fahrzeugbrief, auf den eigenen Namen umschreiben zu lassen. Bei einem Neufahrzeug bekommen Sie ein »manufacturer’s statement of origin« oder ein »certificate of origin«. Die Originale dieser Dokumente sowie zwei beglaubigte Kopien müssen den US-Zollbehörden drei Tage vor Ausfuhr Ihrer Maschine vorliegen, sonst ist kein Transport möglich. Für die Zulassung in Deutschland sollten Sie weitere beglaubigte Kopien anfertigen lassen für den Fall, dass die Originale unterwegs verloren gehen.

      •Soll das Motorrad per Achse zum Hafen oder Flughafen, können Sie sich über den Händler ein Überführungskennzeichen (one day permit) besorgen lassen.

      •Versäumen Sie auf keinen Fall, eine Transportversicherung mit einer All-Risk-Deckung abzuschließen.