Neuer Busgeldkatalog

      Neuer Busgeldkatalog

      Bußgeldkatalog StVO - Fahrverbote Bußgeld Punkte Flensburg

      Unser Bußgeldkatalog laut StVO gibt Ihnen Auskunft über aktuelle Fahrverbote und Bußgelder, desweiteren erfahren Sie alles über die Punkte in Flensburg, vom Eintrag bis zur Löschung. Ein Eintrag in das Fahreignungsregister wird insbesondere aufgrund von Verurteilungen, Entzug und Neuerteilung der Fahrerlaubnis oder Verkehrsordnungswidrigkeiten vorgenommen. Zum 01. Mai 2014 trat der neue Bußgeldkatalog in Kraft. Der Bundesrat hat am 05. Juli 2013 der größten Reform in der über 50-jährigen Geschichte der Flensburger Punktekartei zugestimmt. Die Verordnung nimmt Anpassungen bei den Bußgeld-Regelsätzen vor, legt die Punkte für die einzelnen Verstöße fest und bestimmt den Inhalt des Fahreignungsseminars. Das neue Punktesystem ist einfacher und für alle Verkehrsteilnehmer transparenter. Im Wesentlichen gibt es nur noch Punkte, die für den Straßenverkehr relevant sind. Zur Orientierung dient ein Punktetacho, der die einzelnen Maßnahmenstufen 1 bis 8 in den Farben grün, gelb, rot und schwarz anzeigt, wobei schwarz für Führerscheinentzug steht. Die Autofahrer werden ab der Ermahnung und beim Erreichen jeder weiteren Stufe informiert. Um sich nach Eintragungen im Fahreignungsregister (davor Verkehrszentralregister) zu erkundigen, ist lediglich ein schriftlicher Antrag per Post oder online an das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg erforderlich. Auf die Erfassung von Verkehrsverstößen, die keinen direkten Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben, wird verzichtet. Ein Punkte-Eintrag erfolgt erst ab einem Bußgeld von 60 Euro. Hier finden Sie eine Zusammenfassung mit den wesentlichen Änderungen im Punkte- und Bußgeldkatalog:

      Infos zum neuen 3-Punkte-System
      http://bussgeldkatalog.kfz-auskunft.de/
      Hier ein interressanter Bericht von LuMa (Arbeitskollege)

      Neues Punktesystem im Straßenverkehr – Tür und Tor geöffnet für Abzocke und Denunziantentum

      Anstieg der Führerschein – Verluste?

      Ohne viel Getöse und weitgehend ohne kritische Würdigung gilt seit dem 1.Mai das neue Punktesystem im Straßenver­kehr. Dabei steckt die Neuregelung vol­ler Fallen und wird vermutlich zu einem steilen Anstieg der Führerschein-Ver­luste führen. Davon werden wohl ver­mehrt auch weitgehend regelkonform fahrende Chauffeure und vor allem Viel­fahrer betroffen sein. Zunächst soll das neue „Fahreignungs-Bewertungssys­tem” durch die Reduzierung der Punk­tezahl von 18 auf 8 der Abschreckung und Disziplinierung dienen. Vor allem sollen Gefährdungssituationen geahn­det werden. Von nun an wiegen also kleinere Vergehen schwerer als bisher.

      • Das fängt schon bei der Lieblingsbeschäftigung deutscher Autofahrer/innen, dem Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung an. Das kostet nämlich nunmehr nicht nur 60 Euro sondern bringt zusätzlich noch einen Punkt in Flensburg ein.

      Dazu muss man wissen, dass zwar zu­künftig jeder Punkt einzeln verjährt, die Tilgung also nicht mehr gehemmt wer­den kann, sondern die Folgen drastisch verschärft wurden. Jeder einzelne Punkt verjährt jetzt nämlich erst nach zwei Jahren und sechs Monaten statt nach zwei Jahren wie bisher.
      Handelt man sich gleich zwei Punkte für höher bewertete Vergehen ein, verjäh­ren die Strafpunkte erst nach fünf Jah­ren und bei Delikten mit drei Punkten sogar erst nach zehn Jahren.

      Noch gravierender aber ist, dass man schneller zu den Punkten kommt, als man denkt. Wer glaubt, dass Routine und defensive Fahrweise vor Strafe schützt, ist schief gewickelt. Strafen gibt es nämlich auch ganz schnell für Fehlverhalten, das den versiertesten Fahrern unterlaufen kann.

      • Wer beispielsweise bei Tempo 101 weniger als 50 Meter Abstand zu seinem Vordermann hält, wird mit einem Punkt und 75 Euro bestraft. Der Abstand entspricht etwa der Länge von zwei Sattelschleppern. Da ist an der Tagesordnung, wenn an­dere Autos in die Lücke stoßen. Die Regel, nach der der Abstand der hal­ben Tachoanzeige entsprechen soll, wird wichtiger denn je. Wird man in so einer Situation mit geringerem Abstand geblitzt, dürfte der Beweis, dass man die Situation nicht zu verantworten hat, fast unmöglich werden.

      • Wer an einem Linienbus vorbeifährt, der den Warnblinker einge­schaltet hat und nicht wartet oder mit ausreichendem Abstand vorbeirollt und dabei die Fahrgäste nicht vorbei lässt, muss mit einem Punkt und 60 Euro Geldstrafe rechnen.

      • Der grüne Pfeil, ein harmloses Relikt aus der vergangenen diktatorischen DDR, hat nun auch seine Tücken. Wer dort nicht anhält, zahlt 70 Euro und bekommt
      einen Punkt beim Kraftfahrtbundesamt eingetra­gen.

      • Wenn ein Fußgänger sich in ver­kehrsberuhigten Zonen gefähr­det fühlt und dieses anzeigt, be­kommt der vermeintliche Sünder satte 60 Euro und einen Punkt aufgebrummt.

      • Mit einem Punkt und 60 Euro muss ein Fahrer rechnen, wenn er in einer unübersichtlichen Kur­ve oder Straße parkt und ein möglicher Feuerwehreinsatz behindert wird. In einer Feuerwehreinfahrt kostet es noch fünf Euro mehr.

      • Fahrer, die bei starkem Regen außerhalb geschlossener Ortschaf­ten nur ihr Tagfahrlicht einschal­ten, müssen mit einem Punkt und 60 Euro Strafe rechnen. Schon mal bei Tempo 80 auf den Abstand zum Vordermann ge­achtet? Bei weniger als 12 Me­tern, also ein Abstand, der oft bei dichtem Verkehr reichen muss, kann das richtig „teuer” werden. Dann sind nämlich 160 Euro, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot fällig.

      •• Bei kleinsten Remplern an einem anderen Auto, sollte man nun in jedem Fall die Polizei verständigen. Der Zettel am Scheibenwischer ist keine Option. Das unerlaubte Entfernen vom Unfall­ort wird nämlich fortan mit zwei Punk­tenbestraft. Eine Strafanzeige kann außerdem fällig werden. Bei größeren Schäden gibt es sogar drei Punkte.

      • • • Radikal bestraft wird nun unterlassene Hilfeleistung. Wer dabei erwischt wird, muss mit zwei oder sogar drei Punkten in der Flensburger Kartei rech­nen. Außerdem droht der Entzug des Führerscheins. Fortan sollte also kein Auto- oder Motorradfahrer mehr an einem Unfallort vorbei fahren, ohne zu fragen, ob Hilfe gebraucht wird.

      ••• Ein sogenannter „gefährlicher Eingriff” in den Straßenverkehr (Schneiden, Drängeln etc.) zieht immer mindestens zwei Punkte nach sich.
      Besonders heikel ist dabei die „Nötigung”. Bei diesem Tatbestand kann es zukünftig zu einer Welle von Anzeigen und Inanspruchnahmen vonrechtlichem Beistand kommen. Die Anzeige eines Verkehrsteilnehmers kann nämlich zu einem Fahrverbot und zusätzlich zwei oder in schweren Fällen drei Punkten führen. Es wird auch nicht mehr von der Unschuldsvermutung ausgegangen sondern der Beschuldigte muss durch Zeugen oder andere Beweise seine Un­schuld belegen.Das dürfte zu einem er­heblichen Absatz von Dashbordkame­ras führen, welche die Fahrten auf­zeichnen. Das sind dann Zustände, wie sie bislang aus Moskau überliefert sind.

      Blitzer – Foto: © Motorrad & Reisen

      Aber unsere Verkehrsminister sind schließlich doch gnädig mit den Auto- und Motorradfahrern. Sie können näm­lich durch die Teilnahme an „Fahreig­nungsseminaren” bei den Stufen „Vor­merkung” (1-3 Punkte) und „Ermah­nung” (4-5 Punkte) alle fünf Jahre einen Punkt abbauen. Das ist aber wohl eher was für betuchte Fahrer, denn zusätz­lich ist mit Kosten von etwa500 Euro zu rechnen. In der Stufe „Verwarnung” (6 bis ­7 Punkte) kann man freiwillig an so einem Seminar teilnehmen. Zu Punkte­abzug führt das allerdings nicht.
      Wer seinen Führerschein mit acht Punkten los geworden ist, muss erst malsechs Monate warten. Danach folgt die für den Antragsteller schwierige Testung seiner Person durch eine amt­lich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung.

      Nie war es also mehr angera­ten, sich aufmerksam und re­gelkonform im Straßenverkehr zu bewegen. Außerdem dürfte Hobby-Denunzianten für ein neues Betätigungsfeld Tür und Tor geöffnet werden!