Bußgeldkatalog StVO - Fahrverbote Bußgeld Punkte Flensburg
Unser Bußgeldkatalog laut StVO gibt Ihnen Auskunft über aktuelle Fahrverbote und Bußgelder, desweiteren erfahren Sie alles über die Punkte in Flensburg, vom Eintrag bis zur Löschung. Ein Eintrag in das Fahreignungsregister wird insbesondere aufgrund von Verurteilungen, Entzug und Neuerteilung der Fahrerlaubnis oder Verkehrsordnungswidrigkeiten vorgenommen. Zum 01. Mai 2014 trat der neue Bußgeldkatalog in Kraft. Der Bundesrat hat am 05. Juli 2013 der größten Reform in der über 50-jährigen Geschichte der Flensburger Punktekartei zugestimmt. Die Verordnung nimmt Anpassungen bei den Bußgeld-Regelsätzen vor, legt die Punkte für die einzelnen Verstöße fest und bestimmt den Inhalt des Fahreignungsseminars. Das neue Punktesystem ist einfacher und für alle Verkehrsteilnehmer transparenter. Im Wesentlichen gibt es nur noch Punkte, die für den Straßenverkehr relevant sind. Zur Orientierung dient ein Punktetacho, der die einzelnen Maßnahmenstufen 1 bis 8 in den Farben grün, gelb, rot und schwarz anzeigt, wobei schwarz für Führerscheinentzug steht. Die Autofahrer werden ab der Ermahnung und beim Erreichen jeder weiteren Stufe informiert. Um sich nach Eintragungen im Fahreignungsregister (davor Verkehrszentralregister) zu erkundigen, ist lediglich ein schriftlicher Antrag per Post oder online an das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg erforderlich. Auf die Erfassung von Verkehrsverstößen, die keinen direkten Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben, wird verzichtet. Ein Punkte-Eintrag erfolgt erst ab einem Bußgeld von 60 Euro. Hier finden Sie eine Zusammenfassung mit den wesentlichen Änderungen im Punkte- und Bußgeldkatalog:
Infos zum neuen 3-Punkte-System
http://bussgeldkatalog.kfz-auskunft.de/
Unser Bußgeldkatalog laut StVO gibt Ihnen Auskunft über aktuelle Fahrverbote und Bußgelder, desweiteren erfahren Sie alles über die Punkte in Flensburg, vom Eintrag bis zur Löschung. Ein Eintrag in das Fahreignungsregister wird insbesondere aufgrund von Verurteilungen, Entzug und Neuerteilung der Fahrerlaubnis oder Verkehrsordnungswidrigkeiten vorgenommen. Zum 01. Mai 2014 trat der neue Bußgeldkatalog in Kraft. Der Bundesrat hat am 05. Juli 2013 der größten Reform in der über 50-jährigen Geschichte der Flensburger Punktekartei zugestimmt. Die Verordnung nimmt Anpassungen bei den Bußgeld-Regelsätzen vor, legt die Punkte für die einzelnen Verstöße fest und bestimmt den Inhalt des Fahreignungsseminars. Das neue Punktesystem ist einfacher und für alle Verkehrsteilnehmer transparenter. Im Wesentlichen gibt es nur noch Punkte, die für den Straßenverkehr relevant sind. Zur Orientierung dient ein Punktetacho, der die einzelnen Maßnahmenstufen 1 bis 8 in den Farben grün, gelb, rot und schwarz anzeigt, wobei schwarz für Führerscheinentzug steht. Die Autofahrer werden ab der Ermahnung und beim Erreichen jeder weiteren Stufe informiert. Um sich nach Eintragungen im Fahreignungsregister (davor Verkehrszentralregister) zu erkundigen, ist lediglich ein schriftlicher Antrag per Post oder online an das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg erforderlich. Auf die Erfassung von Verkehrsverstößen, die keinen direkten Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben, wird verzichtet. Ein Punkte-Eintrag erfolgt erst ab einem Bußgeld von 60 Euro. Hier finden Sie eine Zusammenfassung mit den wesentlichen Änderungen im Punkte- und Bußgeldkatalog:
Infos zum neuen 3-Punkte-System
http://bussgeldkatalog.kfz-auskunft.de/