Boerse

      * 2008 † 2014

      Tschüss!

      Aufgrund der aktuellen Vorfälle haben wir uns entschlossen das Forum zu schließen.

      Vielen Dank für die tollen Jahre :)

      BoerseBZ




      Illegale Dateitauschbörse Boerse.bz stellt den Betrieb einDie Betreiber der Online-Community „Boerse.bz” haben ihre Webseite geschlossen. Grund war das Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden gegen eine Vielzahl der Nutzer dieser Seite. Unter anderem wurden in der bundesweit konzertierten Aktion 121 Durchsuchungen durchgeführt. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, sich an massiven Urheberrechtsverletzungen beteiligt zu haben, auch im eigenen Gewinninteresse. Erst kürzlich waren Polizei und Staatsanwaltschaft auch gegen kinoX.to vorgegangen; deren Betreibern werden ähnliche Vorwürfe gemacht.

      Razzien gegen illegales Forum: Was droht den Nutzern von boerse.bz?

      Von Christian Stöcker

      Millionen Deutsche haben das illegale Downloadportal boerse.bz genutzt. Nach Razzien gegen mutmaßliche Lieferanten der Seite herrscht nun helle Aufregung. Droht auch den Nutzern Strafverfolgung? Wir haben beim Staatsanwalt nachgefragt.

      Hamburg/Köln - Eine gewaltige Zahl von Deutschen besorgt sich gelegentlich eine illegale Filmkopie, ein kopiertes E-Book oder ein vom Kopierschutz befreites Computerspiel. Allein das Forum boerse.bz hatte zuletzt 2,7 Millionen Nutzer, die Mehrheit davon Deutsche, "vom nicht strafmündigen Kind bis ins hohe Erwachsenenalter", sagt Daniel Vollmert, Sprecher der Staatsanwaltschaft Köln. Im Zusammenhang mit boerse.bz wurden am Dienstag in ganz Deutschland Wohnungen durchsucht, insgesamt mehr als 120. Etwa zehn Tage zuvor betraf eine weitere Durchsuchungswelle die mutmaßlichen Hintermänner des ebenfalls illegalen Filmportals kinox.to und weiterer Plattformen. Die mutmaßlichen Betreiber werden mit Fahndungsfotos und internationalemHaftbefehl gesucht. Nun geht in der deutschen Szene die Angst um.

      Im Forum "MyGully" etwa, das nicht nur optisch sehr an boerse.bz erinnert, erklärte ein Moderator schon Ende Oktober in sichtlich genervtem Tonfall, man könne hier "keine Accounts löschen". Offenbar gehen bei den Moderatoren derartiger Foren, in denen sich Links zu illegal kopierten Inhalten finden lassen, derzeit vermehrt entsprechende Anfragen ein: Besorgte Nutzer möchten gerne ihre Accounts tilgen, weil sie sich vor Strafverfolgung fürchten. Ein weiteres einschlägiges Portal namens leecher.to, das zu den ältesten der Szene gehört, verschwand am Mittwoch einfach aus dem Netz.Über 400 Beamte hatten an Dienstag Räumlichkeiten von Personen durchsucht, die bei boerse.bz selbst Links zu hochgeladenen Dateien eingestellt hatten. Das Prinzip diverser ähnlicher, konkurrierender Plattformen ist stets das gleiche: Bei sogenannten Share- oder Filehostern werden Kopien von Filmen, Büchern oder Musikdateien abgelegt. Die Links zu diesen Dateien werden dann andernorts, eben in Foren wie boerse.bz, eingestellt. So sind der Speicherort und der Verweis darauf getrennt. Wer illegale Kopien so verfügbar macht, macht sich dennoch strafbar. Das Gleiche gilt für all jene, die solche Dateien herunterladen. Beide verstoßen gegen das Urheberrechtsgesetz - was bei Downloads, anders als bei der Nutzung von Streaming-Plattformen, rechtlich unumstritten ist.

      Tatkräftige Hilfe von privatwirtschaftlich finanzierten Ermittlern

      Die Hinweise kamen in diesem Fall einmal mehr von der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), einer von Film- und Spielebranche finanzierten Organisation, und von der Münchner Anwaltskanzlei Waldorf Frommer, deren Klienten etwa aus der Verlags- oder Musikbranche stammen. Beide beschäftigen spezialisiertes Personal, das Strafverfolger in solchen Fällen unterstützt. "Deren Erkenntnisse und Hinweise sind auch in diesem Verfahren von großer Bedeutung", sagt Daniel Vollmert von der Staatsanwaltschaft Köln.

      Wie diese Hinweise an die Staatsanwälte zum Beispiel aussahen, erklärt Christine Ehlers von der GVU so: "Wir haben uns die Uploader angesehen und geprüft, wie viele Titel von bestimmten Nicknames hochgeladen wurden und wie oft diese anschließend abgerufen wurden." Die Profile der Uploader bei boerse.bz wurden so gewissermaßen zu Archiven strafbarer Handlungen - denn der Upload solcher Dateien, womöglich gegen eine Provision, gilt als gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzung. Dafür kämen "Geld-, aber auch Freiheitsstrafen in Betracht", sagt Daniel Vollmert von der Staatsanwaltschaft Köln. Das Urheberrechtsgesetz sieht theoretisch ein maximales Strafmaß von bis zu fünf Jahren Haft vor - pro Datei.

      Entsprechend flexibel zeigen sich offenbar zumindest einige der Betroffenen: "Eine Vielzahl der Beschuldigten kooperieren bereits, auch davon erhoffen wir uns weitere Erkenntnisse", sagt Vollmert. Was den Einzelnen tatsächlich droht, hängt von ihrer Kooperationsbereitschaft ab, von der Anzahl der hochgeladenen Dateien, den damit erzielten Einkünften, eventuellen Vorstrafen.

      Woher kamen die IP-Adressen?

      Zu der Frage, ob es nun auch denjenigen an den Kragen geht, die nur etwas heruntergeladen haben, sagt Vollmert, das hänge davon ab, was für Beweismittel die Durchsuchungen zutage fördern würden. Er verweist aber auf die gewaltige Nutzerzahl von boerse.bz: "Das sind sehr viele Menschen, die sich strafbar gemacht haben können." So viele Verfahren seien von einer einzelnen Staatsanwaltschaft kaum zu bewältigen.

      Anwalt Björn Frommer formuliert es so: "Wir konzentrieren uns primär auf die Betreiber und die verantwortlichen Uploader." Ganz sicher können sich die Nutzer derartiger Plattformen aber nicht fühlen - in der Vergangenheit sind schon mehrmals Menschen zu teils empfindlichen Geldstrafen verurteilt worden, wenn auf ihren Festplatten illegale Kopien von Filmen oder Software entdeckt wurden - in der Regel bei aus ganz anderen Gründen durchgeführten Durchsuchungen.Eine ungeklärte Frage ist, wie die Ermittler im vorliegenden Fall überhaupt an die Adressen der Uploader kamen, deren Wohnungen nun durchsucht wurden. Der Rückschluss muss über die IP-Adressen gelaufen sein, von denen aus Links bei boerse.bz eingestellt wurden. Mit deren Hilfe lässt sich beim jeweiligen Internetprovider der Anschlussinhaber erfragen - allerdings in der Regel nur bis zu sieben Tage lang, dann werden die entsprechenden Daten gelöscht. Doch woher hatten die Ermittler diese IP-Adressen?

      Der Hamburger Rechtsanwalt Alexander Wachs, der einen der nun Beschuldigten vertritt, ist sich sicher, "dass die Strafverfolger Zugriff auf die Server von boerse.bz hatten, und zwar über einen Zeitraum von circa vier bis sechs Wochen". Haben die Ermittler also einen der Betreiber umgedreht? Die Staatsanwaltschaft Köln wollte sich zu dieser Frage nicht äußern, und auch die übrigen Beteiligten halten sich bei der Frage, woher die IP-Adressen kamen, bedeckt. Spätestens in einem Gerichtsverfahren aber dürfte offengelegt werden, wie hier vorgegangen wurde.
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      05.11.2014, 13:42
      Razzia bei boerse.bz: Das müssen Raubkopierer jetzt fürchten

      Die Razzia bei der Filesharing-Seite Boerse.bz hat Nutzer deutschlandweit verunsichert. Gemeinsam mit Rechtsanwalt Christian Solmecke klären wir die wichtigsten Fragen und sagen Ihnen, welche Konsequenzen Raubkopierer jetzt fürchten müssen. Wie teuer wird es im schlimmsten Fall? Droht gar Gefängnis?

      Boerse.bz Razzia: Die Folgen für Raubkopierer
      Deutschlands Raubkopierer zittern, die Razzia beim illegalen Filesharing-Portal Boerse.bz wirft Fragen nach den Konsequenzen für normale Nutzer auf. Ist überhaupt mit einer Strafverfolgung zu rechnen? Falls ja, welche Strafen drohen den Downloadern? Während Nutzer von Streaming-Diensten wie Kinox.to - wenn überhaupt - mit geringen Strafen zu rechnen haben, die sich am tatsächlichen Schaden orientieren (etwa 10 Euro für ein entgangenes Kinoticket plus 155 Euro Anwaltskosten), sieht die Lage beim illegalen Download schon anders aus: Brenzlig wird es aber erst, wenn via Filesharing oder Upload Dritten die betreffenden Files zur Verfügung gestellt werden.

      Das droht Raubkopierern jetzt
      Wir haben Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke zu den Konsequenzen befragt, die Raubkopierern jetzt drohen. Das Wichtigste gleich vorweg: Laut Christian Solmecke ist eine Panik nicht angebracht. Allerdings stellt er klar: Wer bei Boerse.bz heruntergeladen hat, hat eine Urheberrechtsverletzung begangen und kann sich nicht auf den privaten Gebrauch berufen. Das ist die aktuelle Rechtslage.

      Was müssen Otto-Normalverbraucher, die bei Boerse.bz gelegentlich heruntergeladen haben, jetzt fürchten?
      Theoretisch können diese Nutzer mit Abmahnungen rechnen, da der Download auf offensichtlich rechtswidrigen Portalen eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Es ist jedoch zu bezweifeln, ob sich die Ermittlungen von GVU und Staatsanwaltschaft, trotz des rechtswidrigen Verhaltens der Nutzer, überhaupt auf diese konzentrieren werden. Bislang war die GVU dafür bekannt, sich auf die "großen Fische" zu konzentrieren. Zudem ist zu bezweifeln, dass auf boerse.bz überhaupt Nutzerdaten gespeichert wurden. Allein die Tatsache, dass sich Nutzer auf dem Portal angemeldet haben, ist noch kein Rechtsverstoß. Es müsste schon der konkrete Download nachgewiesen werden. Dabei ist zu beachten, dass Nutzer in Deutschland anhand ihrer IP-Adresse lediglich sieben Tage zurückverfolgt werden können. Eine relativ kurze Zeitspanne.

      Droht Strafverfolgung?
      Grundsätzlich ist in diesem Fall auch eine Strafverfolgung denkbar. Der §106 UrhG stellt die Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Werken unter Strafe. Allerdings zeigt die Erfahrung aus der Vergangenheit, dass gewöhnliche Nutzer nicht strafrechtlich belangt werden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt in der Regel erst ab einem Schaden von 3000 Euro. Wahrscheinlicher ist die oben angesprochene zivilrechtliche Verfolgung. Das heißt, dass im Wege der Abmahnung ein zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch und die Zahlung des entstandenen Lizenzschadens geltend gemacht werden. Wie bereits erwähnt ist jedoch im Börse.bz Fall auch die Abmahngefahr nicht besonders groß.

      Wie hoch fällt eine Geldstrafe für illegales Downloaden in der Regel maximal aus?
      Die Höhe der anfallenden Geldentschädigung richtet sich nach der Anzahl der heruntergeladenen Werke und darauf, ob tatsächlich nur ein reiner Download erfolgte oder ob die Werke möglicherweise noch Dritten im Netz im Wege des Filesharings oder durch den Upload zur Verfügung gestellt wurde. Im Falle des reinen Downloads fällt im Durchschnitt ein Lizenzschaden in Höhe des Kaufpreises an, den man als Kunde im Geschäft für die entsprechende DVD zahlen müsste, also im Durchschnitt 15 Euro.

      Droht vielleicht sogar Gefängnis?
      Rein rechtlich gesehen ist bei Urheberrechtsverletzungen eine Gefängnisstrafe bis zu drei Jahren möglich. Es ist jedoch kein Fall bekannt, bei dem ein Nutzer aufgrund des Downloads urheberrechtlich geschützter Werke ins Gefängnis musste.

      Bin ich auf der sicheren Seite, wenn ich einen Proxy-Server verwendet habe?
      Die Wahrscheinlichkeit, dass bei Verwendung eines Proxy-Servers eine Rückverfolgung der IP Adresse erfolgt, ist verschwindend gering. Diese Server stehen meist im Ausland, sodass eine Rückverfolgung wesentlich erschwert wird. Hinzu kommt, dass die wenigsten Proxy-Server die IP Adressen speichern.

      Was kann mir passieren, wenn ich einen Boerse-Account besitze?
      Wer lediglich einen Account bei Boerse.bz besitzt, aber nichts heruntergeladen hat, ist aus dem Schneider. Denn der Besitz eines Accounts allein ist nicht strafbar.

      Ist Filesharing momentan gefährlicher als sonst?
      Die Macher von Boerse.bz machen offensichtlich weiter - unter "Boerse.to". Doch Rechtsanwalt Solmecke warnt eindringlich vor der Nutzung von Tauschbörsen und Download-Portalen: "Im Moment Vorsicht, Finger weg von den Tauschbörsen und Finger weg von diesen Download-Portalen! Die ersten Betroffenen sollen schon ausgepackt haben, wir gehen davon aus, dass es weitere Hausdurchsuchungen geben wird." Vor allem den Uploadern drohten, wie im Falle von Kinox.to, mehrere Jahre Gefängnis.

      Razzia bei Boerse-BetreibernAm 4. November 2014 durchsuchten rund 400 Polizisten 121 Wohnungen von Betreibern und Uploadern der Filesharing-Seite Boerse.bz. Unter der Leitung der Polizei und Staatsanwaltschaft Köln suchten die Beamten in 14 Bundesländern nach Beweisen. Den Verdächtigen wird vorgeworfen, rund 2,7 Millionen Nutzern tausende Filme, TV-Serien, Musik-Alben, Videospiele und Software-Programme zum illegalen Download zur Verfügung gestellt zu haben.Weg vom illegalen StreamingNach dem Schlag gegen die Betreiber der Boerse.bz-Plattform sind viele Internetnutzer verunsichert. Wo kann man Kino- oder Fernsehfilme überhaupt legal über das Internet schauen? Das Immer-und-überall-Kino bieten inzwischen immer mehr Online-Videotheken - wie Amazons kürzlich gestartetes Instant Video, Maxdome, Sky Snap oder Watchever. Netflix ist ebenfalls inzwischen mit seinem Streaming-Angebot in Deutschland gestartet. Weniger als zehn Euro kostet ein Monatsabo in der Regel, dafür erhalten Sie Zugriff auf zig Filme und Serien - und dass auf ganz legalem Weg.
      13.11.2014, 11:24
      Boerse.bz ist offline: Piratenjäger der GVU feiern Erfolg

      Update vom 13.11.: Nach dem Ende von Boerse.bz zeigt sich die GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen) hocherfreut. In einem Interview spricht GVU-Geschäftsführer Matthias Leonardy von "Verbrecherlogik" und verspricht, die Betreiber zur Rechenschaft zu ziehen: "Wir freuen uns über das Verschwinden von Boerse.bz. Mit ihrem Verhalten folgen ihre Betreiber den Regeln allgemeiner Verbrecherlogik: Wenn die Einschläge näher kommen, weichen sie dem steigenden Verfolgungsdruck aus, indem sie versuchen, abzutauchen. Aber wir sind zuversichtlich, dass die Ermittlungsbehörden auch diesmal anhand der jetzt anstehenden Zeugenbefragungen und Auswertung anderer Beweismittel die Betreiber finden und zur Rechenschaft ziehen werden. Kino.to lässt grüssen." Der Großrazzia bei den Betreibern und Uploadern von Boerse.bz war eine Anzeige der GVU sowie der Münchener Anwaltskanzlei "Waldorf Frommer" vorausgegangen.

      Update vom 12.11.:
      Das Filesharing-Forum boerse.bz macht dicht: In einer kurzen Mittelung verkünden die Betreiber das Ende der Boerse. "Aufgrund der aktuellen Vorfälle" habe man sich dazu entschlossen, "das Forum zu schließen." Vergangenen Dienstag hatte es bei über 100 Nutzern Hausdurchsuchungen gegeben. Ihnen wird vorgeworfen, mit Uploads auf boerse.bz gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzungen begangen zu haben.

      Boerse.bz ging 2008 als Nachfolger der Börse im Gulli-Forum an den Start. Die Gulli-Betreiber hatten die Börse damals ihrerseits abgeschaltet, als der rechtliche Druck zu groß wurde. Vor der aktuellen Razzia gegen Uploader machte boerse.bz zuletzt im Juli Schlagzeilen, als die Betreiber sich entschlossen, deutsche Nutzer auszusperren.

      Update vom 10.11.:
      Rund eine Woche nach der Großrazzia gegen Uploader des Filesharing-Forums boerse.bz sind neue Details zu durchgeführten Hausdurchsuchungen bekannt geworden. Rechtsanwalt Christian Solmecke, dessen Kanzlei einige der betroffenen Uploader vertritt, teilte nun unter anderem Informationen zum Umfang der Hausdurchsuchungen mit.

      Beschlagnahmt wurde demnach nahezu jedes Stück Hardware, das die Ermittler ausfindig machen konnten - darunter Computer von Familienmitgliedern, Speicherkarten aus Spielekonsolen, SIM-Karten und beruflich genutzte Rechner. Auch PIN-Codes für Online-Banking-Accounts sollten beschlagnahmt worden sein.

      Nach Einschätzung des Rechtsanwalts wurde dabei in einigen der Fälle "deutlich über das Ziel hinaus geschossen". Man habe inzwischen Akteneinsicht beantragt, um die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse zu prüfen.

      Für wenige Uploads belangt
      Weiterhin ungeklärt bleibt, wie genau die einzelnen Uploader ermittelt wurden. Einen Zusammenhang gibt es möglicherweise mit verwendeten E-Mail-Adressen - besonders Kunden deutscher Provider sollen betroffen sein. Die IP dieser Nutzer soll auch nicht direkt bei boerse.bz ermittelt worden sein, sondern beim Einloggen in den E-Mail-Dienst. Auf welchem Weg die Ermittler ursprünglich an die Mail-Adressen gelangen konnten, ist unklar.

      Auffällig ist außerdem die geringe Zahl der Uploads, für die einzelne Uploader verantwortlich sein sollen. So soll in einem Fall bereits die Zuordnung von 14 Filmen und 50 nicht näher definierten Dateien ausgereicht haben, um eine Hausdurchsuchung zu veranlassen.

      Originalmeldung vom 04.11.:
      Wenige Tage nach der Großrazzia und Jagd auf die Hintermänner der Streaming-Anbieter kinox.to und movie4k.to hat die Staatsanwaltschaft erneut zugeschlagen: Rund 400 Polizisten durchsuchten heute 121 Wohnungen von Betreibern und Uploadern der Filesharing-Seite Boerse.bz. Unter der Leitung der Polizei und Staatsanwaltschaft Köln suchten die Beamten in 14 Bundesländern nach Beweisen. Den Verdächtigen wird vorgeworfen, rund 2,7 Millionen Nutzern tausende Filme, TV-Serien, Musik-Alben, Videospiele und Software-Programme zum illegalen Download zur Verfügung gestellt zu haben. Laut der Staatsanwaltschaft Köln verdienten die Uploader monatlich teilweise mehrere tausend Euro.

      Boerse.bz Razzia: Zahlreiche Datenträger beschlagnahmt
      Bei den Hausdurchsuchungen wurden diverse Computer, Festplatten, CDs und DVDs sowie weitere Beweismittel beschlagnahmt. Einige Tatverdächtige seien laut den Strafverfolgern zur Kooperation bereit. Man erhoffe sich durch die Auswertung der Beweise weitere Erkenntnisse über die Raubkopierer-Szene. Der Großrazzia waren Ermittlungen und eine Anzeige der GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen) sowie der Münchener Anwaltskanzlei "Waldorf Frommer" vorausgegangen. Welche rechtlichen Folgen den Nutzern von Streaming- und Download-Portalen wie boerse.bz drohen, haben wir in diesem Artikel bereits beschrieben. Was droht den Usern von Boerse.bz?
      Trotz der Beschlagnahmung zahlreicher Daten bleibt vorerst abzuwarten, wer den Behörden bei der Razzia tatsächlich ins Netz gegangen ist. Derzeit scheint es vor allem Uploader und nicht die Betreiber von Boerse.bz erwischt zu haben. Somit dürfte zunächst das Angebot an neuen Warez-Inhalten etwas schrumpfen. Rechtsanwalt Christian Solmecke weist jedoch darauf hin, dass im Gegensatz zum Kinox.to-Fall dieses Mal auch Nutzer der Plattform zur Rechenschaft gezogen werden könnten - weil auf Boerse.bz keine Streams, sondern Downloads angeboten werden. Die GVU dürfte dennoch vor allem daran interessiert sein, die Betreiber und Uploader aus dem Verkehr zu ziehen.

      Weg vom illegalen StreamingNach dem Schlag gegen die Betreiber der Boerse.bz-Plattform sind viele Internetnutzer verunsichert. Wo kann man Kino- oder Fernsehfilme überhaupt legal über das Internet schauen? Das Immer-und-überall-Kino bieten inzwischen immer mehr Online-Videotheken - wie Amazons kürzlich gestartetes Instant Video, Maxdome, Sky Snap oder Watchever. Netflix ist ebenfalls inzwischen mit seinem Streaming-Angebot in Deutschland gestartet. Weniger als zehn Euro kostet ein Monatsabo in der Regel, dafür erhalten Sie Zugriff auf zig Filme und Serien - und dass auf ganz legalem Weg.
      boerse.bz - Drohen Usern nach der Razzia Abmahnungen? Panikmache oder Wirklichkeit?Urheberrecht & Medienrecht, Strafrecht, IT-Recht
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      Wir haben nach der Razzia gegen boerse.bz zahlreiche Anfragen von verunsicherten boerse.bz Usern erhalten. Alle wollten wissen, ob sie nun Abmahnungen und / oder Strafanzeigen befürchten müssen?

      Mehr Infos dazu unter: ggr-law.com/urheberrecht/faq/b…n-realistisch-fakten.html

      Die Frage kommt nicht von ungefähr. Die Kanzlei Waldorf Frommer war in der Razzia ebenfalls involviert und gehört zu den Kanzleien, die jährlich vermutlich mehrere zehntausend Filesharer bzw. Anschlussinhaber wegen Urheberrechtsverletzungen abmahnen.

      Boerse.bz gehört zu den meistbesuchten deutschen Webseiten und hat bis zu 2,7 Millionen User. Drohen diesen Usern nun wirklich rechtliche Probleme, wie in den letzten beiden Tagen von verschiedenen Seiten häufiger angedeutet?

      Die Antwort von Rechtsanwalt Tobias Röttger, LL.M. (Medien- und Urheberrecht):

      „Theoretisch ja, praktisch nein. Wahrscheinlich kommt es zu keiner einzigen Abmahnung gegen Nutzer von boerse.bz, die ausschließlich Downloads von urheberrechtlich geschützten Dateien über den Weg boerse.bz bei One-Click-Hostern getätigt haben. Der Download von solchen Filmen, TV-Serien, E-Books, etc. über One-Click-Hostern stellt zwar im Gegensatz zum Streaming-Konsum (kinox.to) eine eindeutige Urheberrechtsverletzung dar, welche insbesondere bei aktuellen Kinofilmen auch nicht durch die Privatkopie geschützt ist, aber aus rein praktischen Gründen wird es kaum zu einer Rechtsverfolgung kommen.“

      Aufgrund der nachfolgend aufgeführten Gründe gehen wir davon aus, dass die User (Downloader) aller Voraussicht nach nicht belangt werden:

      Das Unterhalten eines Accounts bei boerse.bz stellt keine Urheberrechtsverletzung dar.

      Auch das Surfen auf der Seite boerse.bz und das Anklicken von Links ist nicht illegal.

      Es müssen die Server der One-Click-Hoster, auf denen sich die bereitgestellten Filme, TV-Serien, etc. befinden, sichergestellt und zeitnah (7 Tage) ausgewertet werden. Bisher sind keine Sicherstellungen solcher Server bekannt. Ohne die Server, kommen die Ermittlungsbehörden auch nicht an die IP-Adressen der Nutzer ran. Falls die Ermittlungsbehörden Log-Daten von boerse.bz in die Hände fallen, wird dies nicht ausreichen, um einen Download durch einen User nachzuweisen. Es bedarf der Logs der One-Click-Hoster.

      Waldorf Frommer teilte in seiner Pressemeldung mit, dass sie nur gegen die Uploader vorgehen wollen.

      Die Schadensersatzforderungen, welche geltend gemacht werden können, sind im Vergleich zu Filesharing-Abmahnungen sehr gering. Fraglich ist, ob sich für die Rechteinhaber eine Verfolgung der Nutzer lohnt.
      Fazit:

      Trotzdem können wir Ihnen aus rechtlicher Sicht nur davon abraten, Downloads von urheberrechtlich geschützten Dateien über One-Click-Hostern vorzunehmen, insbesondere wenn Sie der Frage aus dem Weg gehen wollen, ob Sie vielleicht doch eine Abmahnung oder Strafanzeige bekommen könnten.

      YouTube-Video zum Thema: youtube.com/watch?v=Uu2zPFYlLhE

      RA Tobias Röttger, LL.M.