Android 4.4

      Android 4.4: So erhalten Apps wieder Schreibzugriff auf Speicherkarten
      Android 4.4 Kitkat schränkt den Schreibzugriff auf Speicherkarten massiv ein. Google weist auf Sicherheitsbedenken hin - tatsächlich dürften aber andere Gründe zu dieser Änderung geführt haben.

      Unter Android 4.4 Kitkat machen Speicherkarten Probleme: Google hat am Berechtigungssystem von Android gefeilt - herausgekommen sind beinahe nutzlose Speichererweiterungen - teltarif.de berichtete. Denn Apps können jetzt nur noch auf einen bestimmten Bereich der Karte schreibend zugreifen. Die böse Überraschung wartet auf diejenigen Kunden, die Speicherkarten in einem Gerät betrieben haben, das jetzt auf Kitkat aktualisiert wird. Wir zeigen, was der Grund für das neue Verhalten ist und welche Wege aus der Kitkat-Falle führen.

      Kein Schreibzugriff: Das sind die Probleme mit Speicherkarten bei Android 4.4 Kitkat
      Eine App hat seit Kitkat immer Schreibzugriff auf ein eigenes Verzeichnis auf der Speicherkarte. Dieses löscht Android, wenn der Nutzer die jeweilige App deinstalliert - wichtige Daten sollten dort deswegen nicht gespeichert werden. Auf alle anderen Bereiche hat eine App auch dann keinen Schreibzugriff, wenn sie diesen über eine entsprechende Berechtigung anfordert. Es bleibt lediglich der Lesezugriff auf Dateien der Speicherkarte. Das ist im Fall von Musik-Sammlungen vielleicht noch kein allzu großes Problem. Sobald jedoch mehrere Apps Schreibzugriffe auf die gespeicherten Daten benötigen, wird es problematisch. Das betrifft beispielsweise Dokumenten-Sammlungen, die auf dem Android-Tablet, aber auch auf einem Notebook zur Bearbeitung bereitliegen sollen und über Cloud-Dienste synchronisiert sein sollen.

      Schreibender Zugriff ist nur noch auf den internen Speicher oder auf USB-Sticks möglich. Speicherkarten sind außen vor.

      Google spricht: Cloud-Dienste haben Speicherkarten abgelöst
      Google schreibt uns auf Anfrage, dass Cloud-Speicher und Cloud-Backup die Rolle der externen Speicherkarten eingenommen hätten. Musik werde heute vor allem gestreamt. "SD-Speicherplatz spielt auf den heutigen Smart­phones daher einfach nicht mehr dieselbe Rolle wie noch vor ein paar Jahren", schreibt uns ein Google-Sprecher. In offiziellen Dokumenten zu dieser Änderung beruft sich Google übrigens auf Sicherheits-Erwägungen: "Apps dürfen niemals auf sekundäre Datenträger [d.h. Speicherkarten, teltarif.de] schreiben. Diese Beschränkung sorgt dafür, dass Android das System korrekt bereinigen kann, wenn Anwendungen deinstalliert werden."

      Verbraucherzentrale: Wohl keine Handhabe
      Wir haben bei der Ver­braucher­zentrale Berlin nachgefragt, ob Kunden diese Einschränkungen hinnehmen müssen - gerade auch im Hinblick darauf, dass vor einem Software-Update die Speicherkarte noch im vollen Umfang funktionierte. Maßgeblich sei, was im Software-Lizenzvertrag vereinbart sei, so die Antwort. Doch was passiert, wenn die Funktionen im Rahmen eines Software-Updates stark eingeschränkt werden? Bernd Ruschinzik, Rechtsberater der Ver­braucher­zentrale Berlin, sagt dazu: "Entweder ich nutze das Produkt so wie es vom Hersteller angeboten wird (also auch mit den Updates) oder ich aktualisiere die Software nicht. Ansonsten bleibt nur, komplett auf das Produkt zu verzichten. Das muss jeder Nutzer für sich selbst abwägen."

      Für betroffene Nutzer gibt es keine wirklich guten Nachrichten: Zwar gibt es Lösungen, allerdings keine einfachen und auch keine einzige, die in allen Fällen geeignet ist. Wir stellen die drei Lösungen vor und zeigen Ihnen, welche Einschränkungen sie mit sich bringen.

      Für Besitzer eines Gerätes, das erst auf Kitkat aktualisiert wird, besteht natürlich zudem die Möglichkeit, auf die Software-Aktualisierung zu verzichten. Angesichts der neuen Kitkat-Features ist dies aber kein wirklich guter Weg.

      Lösung 1: Entwickler bauen Workaround in die App ein
      Mehrere Apps können den Zugriff auf die Speicherkarte wiederherstellen.Einige Entwickler geben an, über Umwege die Beschränkungen auszuhebeln. Dabei handelt es sich um eine Schwachstelle im Medien-Scan-Dienst von Android. Bei diesem Hack dürfte es sich nicht um eine nachhaltige Lösung handeln, denn es ist abzusehen, dass der Fehler behoben wird. Für Nutzer ist diese Variante mit dem geringsten Aufwand verbunden, allerdings nur dann, wenn der App-Entwickler mitspielt. Außerdem müsste jede einzelne App den nötigen Workaround enthalten - eher ein Wunschszenario.

      Lösung 2: Smart­phone oder Tablet rooten
      Noch vergleichsweise leicht ist die Lösungsmöglichkeit, das Smart­phone oder Tablet zu rooten. Danach lässt sich eine Datei editieren und die Änderung Googles rückgängig machen, so dass alle Apps mit der Android-Berechtigung "Auf die Speicherkarte zugreifen" wieder Lese- und Schreibrechte erhalten. Für weniger versierte Anwender gibt es im Play Store die Apps KitKat External SD Card Patch oder SDFix, die die Datei automatisch bearbeiten können. Der Vorteil: Eine App muss nicht speziell vorbereitet sein und benötigt selbst keinen Root-Zugriff.

      Zwei Nachteile sind aber zu nennen: Rooten ist zwar meist unproblematisch möglich - ganz ohne Risiko ist dieses Verfahren jedoch nicht. Etwas Erfahrung im Umgang mit Android ist schon gefragt. Auf gerooteten Android-Geräten hat es Malware erfahrungsgemäß leichter - und nicht alle Apps funktionieren, wenn Root-Zugriff vorhanden ist. Das betrifft zum Beispiel so manche Zahlungs-App, aber auch Streaming-Apps für die Multimedia-Nutzung können betroffen sein.

      Lösung 3: Custom-ROM installieren - Erfolgsaussichten unter­schied­lich
      Die dritte - radikale - Lösung ist, eine Custom-ROM zu installieren. Die Installation erfordert meist technisches Geschick und meist steht auch an, alle Daten auf dem Smart­phone zu löschen. Der Schritt ist erforderlich, wenn eine alternative Android-Distribution wie CyanogenMod zum Einsatz kommen soll. In einschlägigen Foren stehen oft auch veränderte Hersteller-ROMs zum Download bereit - ob hier die nötigen Änderungen vorgenommen sind, lässt sich aber nicht pauschal beantworten. Das gilt auch für CyanogenMod und ähnliche Firmware-Dateien. Meist sind diese Firmware-Alternativen aber schon gerootet, weswegen sich Lösung 2 nachträglich ausführen lässt.

      Zwar sprechen manche Gründe für den Schritt, beispielsweise CyanogenMod oder eine andere After-Market-Firmware zu installieren - dennoch gibt es auch hier einige Nachteile. Von Vorteil ist zunächst, dass die alternativen Firmwares weniger Bloatware vorinstalliert haben und deswegen dem Smart­phone oft ein Ge­schwin­dig­keits-Plus spendieren. Dafür fehlen meist Hersteller-spezifische Funktionen wie beispielsweise erweiterte Kamera-Funktionen oder die Unterstützung von Sensoren oder HDMI-Ausgängen.

      Praktische Erfahrung: Ohne manuelle Eingriffe ging es nicht
      Wir haben die Speicherkarten-Probleme auf mehreren Testgeräten mit Kitkat nachvollziehen können. Eine einfache Lösung gibt es nicht. Da wir Testgeräte nicht rooten, haben wir ein Samsung Galaxy Tab der ersten Generation mit CyanogenMod 11 herangezogen - die System-Software basiert damit auf Kitkat. Dort war zunächst der Schreibzugriff auf die Speicherkarte nicht möglich. Auch mehrere Apps stellten die Schreibrechte nicht wieder her. Das lag offenbar daran, dass diese einen Zeilenumbruch nicht richtig einfügten - diesen mussten wir manuell nachtragen. Erst danach konnten Apps Daten auf der Speicherkarte modifizieren. In den Bewertungen der Apps finden sich aber auch eine Reihe Meldungen, die diesen Schritt nicht vollführen mussten.

      Fazit: Unverständliche Änderungen an der Speicherkartenverwaltung
      Sicher, externer Speicherplatz ist in Zeiten von Streaming-Diensten nicht mehr ganz so wichtig wie noch vor ein paar Jahren. Dass Google sich in offiziellen Dokumenten jedoch auf Sicherheits-Fragen beruft, ist bestenfalls aus Marketing-Sicht verständlich. Für Kunden sind die Änderungen dagegen äußerst ärgerlich, denn viele Nutzungsszenarien sind jetzt nicht mehr möglich. Dokumente mit einem Cloud-Dienst synchronisieren und mit anderen Apps bearbeiten? Geht nicht. Dokumente auf der Speicherkarte sowohl am Tablet als auch am Notebook bearbeiten? Kaum mehr möglich. Auch Backups von Apps lassen sich jetzt nicht mehr ohne weiteres auf der Speicherkarte ablegen.

      Zuletzt gab es kaum mehr Gründe, sein Smart­phone oder Tablet zu rooten. Seit Kitkat hat sich das geändert: Wer Speicherkarten ohne Einschränkungen mit Android 4.4 Kitkat verwenden möchte, kann auf den Root-Zugriff nicht verzichten. Kurios: Die Maßnahme, die angeblich die Sicherheit erhöhen soll, reduziert die Sicherheit und den Komfort des Anwenders massiv.
      KitKatastrophe: Probleme mit MicroSD-Karten unter Android 4.4

      android-user.de/kitkatastrophe…karten-unter-android-4-4/

      Für viele Android-Nutzer ist es der Android-Bug schlechthin: Seit dem Update auf Android 4.4 dürfen die meisten Apps nicht mehr auf die externe MicroSD-Karte schreiben. Doch stammt der Bug überhaupt von Android 4.4 und ist es überhaupt ein Fehler? Android User klärt auf.

      Nachdem die ersten Galaxy-Note-Nutzer und Samsung-Galaxy-S4-Besitzer Anfang 2014 über (inoffizielle) Firmware-Updates aus Polen ihr Gerät auf Android 4.4 “KitKat” gehievt hatten, mehrten sich hierzulande die Beschwerden über Probleme mit der MicroSD-Karte. Apps konnten auf einmal weder Dateien auf der MicroSD-Karte anlegen noch die vorhandenen verschieben oder löschen. Im März ging dann das große Samsung-Update los und inzwischen ist Android 4.4 auch auf einigen Sony-Smartphones und auf dem HTC One installiert. Alle Systeme sind vom “Bug” betroffen.

      Doch bei diesem Verhalten handelt es sich weder um einen Bug in Android noch um eine komplette Neuerung in Android 4.4 “KitKat”. Einzig die Tatsache, dass einige der großen Hersteller wie Samsung und HTC dieses geplante Verhalten von Android zum ersten Mal mit Android 4.4 umsetzten, führte dazu, dass viele Seiten im Netz über Probleme mit MicroSD-Karten und Android 4.4 berichteten. In Wirklichkeit verhält sich Android aber bereits seit Version 3.2 “Honeycomb” offiziell so, dass nur vom Smartphone-Hersteller vorinstallierte Apps vollen Zugriff auf den externen Speicher erhalten.

      Dieser Artikel erklärt, wo das eigentliche Problem liegt, wie es zur Änderung kam und wie Sie Abhilfe schaffen können. Dieser Artikel beschäftigt sich nicht mit der Frage, wie man Apps auf die SD-Karte auslagern kann. Lesen Sie unseren Artikel aus dem Android-User-Archiv, wenn Sie Apps auf die SD-Karte auslagern möchten.

      Eigentlich seit Android 3.2…Cody Toombs hat in einem Artikel bei androidpolice.com Mitte Februar die Neuerungen hervorragend unter dem Stichwort “External Blues” zusammengefasst und dabei auch angemerkt, dass das aktuell bemängelte Verhalten laut Entwickler Chainfire eigentlich bereits seit Android 3.2 Standard ist. Damals änderte Google die Schreibzugriffe auf den externen Speicher, indem die bisherige Berechtigung WRITE_EXTERNAL_STORAGE um WRITE_MEDIA_STORAGE für den Zugriff auf externen Speicher erweitert wurde. Die neue Berechtigung setzte hingegen das SicherheitslevelsystemOrSignature voraus, das unter Android nur System-Apps oder von Google/vom Hersteller signierte Apps erhalten können.

      Zeitgleich mit dieser Umstellung wechselte Android von USB Storage für den Zugriff auf MicroSD-Karten und den internen Flash-Speicher von Android (der auch als EXTERNAL gilt, dazu später mehr) auf das MTP-Protokoll, das die Dateien in einer Art Datenbank pflegt und so externen Tools mehr Möglichkeiten für den bequemen Zugriff bietet. Warum diese Umstellung notwendig war und welche Vor- und Nachteile sie für die meisten Android-Nutzer brachte, haben wir im Artikel “Mediaserver oder Medien sorgt fuer zu hohen Akkuverbrauch” im Januar 2014 ausführlich beschrieben.

      Die im Artikel erwähnten Neuerungen hielten nicht wie erwähnt in Android 4.0 Einzug, sondern ebenfalls mit Honeycomb, allerdings erst mit Version 3.2. Da es Honeycomb 3.2 aber nie auf eine wirklich große Anzahl Tablets mit MicroSD-Kartenslot geschafft hat, und es den Quellcode erst mit dem Release von Android 4.0 öffentlich gab, hielten viele das Verhalten zunächst für einen Bug. Die meisten Hersteller wagten zudem den Switch zu MTP noch nicht gleich sofort (einige bieten auch unter Android 4 noch das traditionelle USB-Storage als Zugriffslösung an. Das einzige Tablet, das eigentlich die jetzt mit Android 4.4 “KitKat” bekannt gewordenen Änderungen schon mit Android 3.2 implementierte, war das Xoom von Motorola. Das Xoom wurde bekannterweise zunächst ohne funktionierenden MicroSD-Kartentreiber ausgeliefert (Slot war vorhanden, funktionierte aber nicht) und erhielt erst mit Android 3.2 einen nutzbaren SD-Kartenleser. Die meisten Nutzer dürften die Neuerung somit als Bug abgetan haben. Ein kleines und wichtiges Detail hat sich aber tatsächlich erst mit Android 4.4 geändert, dazu mehr im übernächsten Abschnitt.

      Alles externer Speicher, oder was?Die ersten Geräte mit Android 4.4 waren das Nexus 5 und das neue Nexus 7 (2013). Beide verfügen über keinen MicroSD-Kartenslot, aber Android führt dennoch ein Verzeichnis namens /sdcard0 auf. Dabei handelt es sich um eine separate Partition, die den Apps als Datenspeicher zur Verfügung steht, nicht zu verwechseln mit der MicroSD-Karte (entfernbar), die üblicherweise unter dem Pfad bzw. der Bezeichnung ext_sd oder sdcard1 erreichbar ist. Last but not least gibt es viele Handys und Tablets mit USB-OTG-Support. Einen angeschlossenen USB-Stick bindet das Android-System unter usb0 ein.

      Um in öffentliche Verzeichnisse im internen Speicher (sdcard0) schreiben zu können, muss eine App über die Berechtigung WRITE_EXTERNAL_STORAGE verfügen. Ohne diese Berechtigung darf sie nur in ihr eigenes App-Verzeichnis schreiben.

      Um in öffentliche Verzeichnisse auf der MicroSD-Karte (ext_sd) schreiben zu können, muss seit Android 4.4 die Gruppemedia_rw für die Berechtigung WRITE_EXTERNAL_STORAGE eingetragen sein. Standardmäßig ist das nicht der Fall, deshalb dürfen Apps seit Android 4.4 nicht mehr in ein beliebiges Verzeichnis auf der externen SD-Karte schreiben und auch keine Änderungen an bestehenden Dateien vornehmen. Es ist hingegen weiterhin möglich, in das App-eigene Verzeichnis zu schreiben, dazu ist nicht einmal die Berechtigung WRITE_EXTERNAL_STORAGE notwendig.

      Für einen via USB angeschlossenen Speicher gelten noch einmal andere Rechte. Hier ist generell alles möglich und jeder Hersteller kocht sein eigenes Süppchen, was erlaubt ist und was nicht.

      Privates Verzeichnis: Als eigenes Verzeichis einer App gilt der Ordner Android/data/App-Name, für die App mit dem Namen com.android.user als zum Beispiel Android/data/android.user. Befindet sich ein solches Verzeichnis auf der MicroSD-Karte kann eine App seit Android 4.4 ohne jegliche besonderen Berechtiungen darin schreiben. Neu werden diese Daten beim Löschen einer App auch mit entfernt. Achten Sie darauf, bevor Sie zum Beispiel eine Kamera-App oder eine Zeichnungs-App löschen! Google weist zudem in der Android-Dokumentation darauf hin, dass Daten in diesen Verzeichnissen vom Mediascanner nicht erfasst werden.

      Das Problem mit dem externen SpeicherWar es also eine App unter Android 4.3 noch möglich, in ein beliebiges Verzeichnis der MicroSD-Karte viaWRITE_EXTERNAL_STORAGE zu schreiben, dürfen Apps ab Android 4.4 nur noch in das eigene Verzeichnis schreiben. Dass diese Neuerung von Android 4.4 (Dokumentation) erst im Februar 2014 so richtig bekannt wurde, hängt damit zusammen, dass dann die ersten Geräte mit MicroSD-Kartenslot das Update auf Android 4.4 erhielten (Galaxy Note 3, Samsung Galaxy S4).

      Unabhängig vom bisher Geschilderten kämpft Android seit eh und je mit einem (Sicherheits-) Problem: Einmal installierte Apps können im externen Speicher quasi beliebig viele und beliebige Verzeichnisse anlegen, die beim Löschen der Apps erhalten bleiben. Dadurch entsteht über die Monate recht viel Datenmüll. Denn in den wenigsten Fällen ist klar, welche Verzeichnissse von welcher App stammen. So konnten Sie sich zum Beispiel ein 5 MByte großes Spiel installieren, das anschließend 2 GByte an Gamedaten nachlud. Beim Löschen des Spiels blieben diese 2 GByte aber erhalten.

      Mit den Apps zusammen auch den Datenmüll zu löschen, war noch nie eine besondere Stärke von Android. Je nach Entwickler wurden die Daten auf dem “internen” externen Speicher zwar entfernt, aber was einmal auf der externen SD-Karte landete, blieb dort meistens für die Ewigkeit. Um sicher zu gehen, dass die entsprechenden Verzeichnisse auch gelöscht werden, musste Android zwei Voraussetzungen erfüllen: Apps müssen sich an Konventionen für die Datenverzeichnisse halten und: Apps dürfen nur in bestimmte Verzeichnisse schreiben. Mit Android 4.4 sah Google den Zeitpunkt endlich gekommen, um diese Neuerung umzusetzen. Schreibt also eine App auf die SD-Karte, dann werden diese Daten ab Android 4.4 beim Löschen der App entfernt.

      Lässt sich dieses neue Verhalten abstellen?Ja, aber nur mit Root-Rechten: Wenn Sie ihr Handy oder Tablet gerootet haben, können Sie diese Neuerung recht einfach über einen zusätzlichen Eintrag in der Datei /system/etc/permissions/platform.xml quasi rückgängig machen. Um eine Lösung des Problems können sich also auch die Gerätehersteller und natürlich auch die ROM-Köche bemühen. Dazu ergänzen Sie den Abschnitt für android.permission.WRITE_EXTERNAL_STORAGE um Zeile 70 herum um den Eintrag group gid=”media_rw”. Das Recht für WRITE_EXTERNAL_STORAGE verhält sich dann, wie wenn es das Recht für WRITE_MEDIA_STORAGE wäre (das von Haus aus nur System-Apps und vom Hersteller signierten Apps zusteht).

      <permission name="android.permission.WRITE_EXTERNAL_STORAGE" >
      <group gid="sdcard_r" />
      <group gid="sdcard_rw" />
      <group gid="media_rw" />
      </permission>Achten Sie unbedingt darauf, dass die Datei die Unix-Rechte 644 (rw-/r–/r–) behält, da es sonst beim Neustart zu Problemen kommt. Diese Änderung ist aber lediglich ein Spiel auf Zeit. Wenn Sie ihr Handy eh schon gerootet haben, dann empfehlen wir Ihnen, mit symbolischen Verknüpfungen zu arbeiten. Also zum Beispiel einen Link von Musik-Verzeichnis auf der SD-Karte als /sdcard0/Music anzulegen.

      Beachten Sie, dass beim Löschen einer App ab Android 4.4 die Home-Verzeichnisse der App auf dem internen und dem externen Speicher mit gelöscht werden. Benutzen Sie deshalb als App-Entwickler stets entsprechende öffentliche Verzeichnisse, um Fotos, Musik, Videos oder andere Daten abzulegen, die der Nutzer eventuell auch nach dem Löschen noch behalten möchte.

      WorkaroundsViele App-Entwickler haben das Problem erkannt und bieten für Ihre Apps entsprechende Updates an. Bei XDA-Developers gibt es auch ein Stück-Code, das zum Beispiel einem Dateimanager über Umwegen das Anlegen von Dateien auf der externen SD-Karte auch ohne Root-Rechte möglich macht. Deshalb ist es zum Beispiel mit dem ES Datei Explorer und einigen weiteren Dateimanagern auch unter KitKat noch möglich, beliebige Verzeichnisse auf der SD-Karte anzulegen (das Löschen aber schon nicht mehr). Generell sollte man sich jedoch mit den neuen Spielregeln von Google abfinden, zudem lassen sich die meisten Aufgaben mit dem vorinstallierten Dateimanager von Samsung oder Sony lösen. Lediglich HTC-Benutzer stehen ohne kompletten File Manager da.

      Ein Umweg, der in vielen Fällen funktioniert, ist das Umbenennen der entsprechenden Verzeichnisse via PC. Denn dasLesen der entsprechenden Dateien ist in jedem Fall weiterhin möglich, lediglich beim Schreiben fehlen die nötigen Rechte (schreiben bedeutet auch verschieben, löschen, umbenennen). Haben Sie Ihre Musik zum Beispiel bisher auf der MicroSD-Karte im Ordner Musik (im Verzeichnis /ext_sd/Musik aufbewahrt, dann können zwar sämtliche Player die dort vorhandenen Titel abspielen, aber eine App, die sich auf den Download von MP3-Dateien spezialisiert hat, darf dort keine Dateien mehr speichern und auch keine vorhandenen ändern. Kritisch wird das Problem dann, wenn Sie eine MP3-Datei vom Verzeichnis der Download-App ins Verzeichnis “Musik” verschieben möchten. Das klappt nur mit einer System-App. Deshalb kann zum Beispiel die neueste Version von Google Play Music Daten auf die SD-Karte auslagern, andere Apps dürfen das hingegen nicht. Liefert der Hersteller wie zum Beispiel bei HTC keinen Dateimanager mit, dann gibt es tatsächlich keine Möglichkeit, auf dem Android-Gerät selbst Daten vom internen auf den externen Speicher zu verschieben.

      Dateitypen statt VerzeichnisseDas Android-Design-Team hat sich lange dagegen gesträubt, Android von Haus aus mit einem Dateimanager zu versehen. Lange war es nicht möglich, in der Gmail-App eine beliebige Datei als Anhang auszuwählen, lediglich Bilder zu verschicken, sah die App von Haus aus vor (über das Teilen-Menü gab es allerdings stets einen Workaround für andere Dateitypen). Seit einigen Versionen gibt es jedoch auch bei Gmail den Menüpunkt Datei anhängen. Die darauf startende App ist eine Art Mini-Dateimanager von Google, der der neuen Downloads-App nicht unähnlich sieht. Das Konzept dahinter ist nicht schwer zu verstehen: statt den Nutzer nach einem bestimmten Foto in einem bestimmten Verzeichnis browsen zu lassen, gibt es lediglich ein Verzeichnis Fotos zur Auswahl, das sämtliche Fotos auf dem Android-Gerät auflistet. Sie müssen nicht zuerst herausfinden, wo die MP3-Download-App die Musik speichert, der Mini-Dateimanager von Android zeigt Ihnen alle Musikstücke an, egal in welchem Verzeichnis sich diese befinden. Möglich macht dies das Media Transfer Protokoll: MTP. Somit schließt sich hier der Kreis zu Android 3.2 wieder, bei dem die Änderungen ihren Ursprung haben.

      Das Media Transfer Protokoll bringt noch einen weiteren Vorteil mit sich: Während beim USB-Massenspeicher das Gast-Betriebssystem beim Anschließend des Smartphones über die entsprechenden Dateisystemtreiber verfügen muss, ist dies bei MTP irrelevant. Eine mit dem Linux-Dateisystem Ext4 formatierter Flash-Speicher lässt sich also unter Linux, Mac OS X und Windows ohne zusätzliche Dateisystemtreiber nutzen. Es genügt, wenn der MTP-Support gegeben ist. So ist es auch möglich, eine einheitliche Schnittstelle über Dateisystemgrenzen hinaus bereitzustellen.

      ZusammenfassungMit Android 3.2 “Honeycomb” hat Google begonnen, den Zugriff auf Verzeichnisse im internen und externen Speicher zu beschränken und die Daten auf dem Android-System in einer Datenbank-ähnlichen Struktur zu speichern (MTP). Beim Löschen von Apps hat das Android-System oft Verzeichnisse auf dem externen Speicher zurückgelassen. Seit Android 4.4 dürfen Apps ohne spezielle Berechtigung nur noch in ihre privaten Verzeichnisse (Home-Verzeichnisse) schreiben. Diese Verzeichnisse werden beim Deinstallieren einer App gelöscht. Außerhalb des privaten Verzeichnisses zu schreiben, ist seit Android 4.4 für gewöhnliche Apps nur noch mit der Berechtigung WRITE_EXTERNAL_STORAGE und nur auf dem “internen” externen Speicher (sdcard0) möglich. Die Berechtigung für das Schreiben auf die MicroSD-KarteWRITE_MEDIA_STORAGE gibt es nur für System-/Hersteller-Apps. Nicht System-Apps können deshalb seit Android 4.4 keine Änderungen mehr an den Daten auf der SD-Karte vornehmen. Wie bisher gilt auch mit Android 4.4 weiterhin: Wer sein Gerät gerootet hat, kann damit machen, was er will!