Skateboard Downhill Autobahn A8 Ulm - Stuttgart

      Skateboard Downhill Autobahn A8 Ulm - Stuttgart

      Skater rast Drackensteiner Hang hinab

      Fahrt auf A8 mit Videokamera gefilmt - Kein einziger Hinweis an die Polizei

      Mühlhausen - Die Autobahnpolizei ist entsetzt: Ein Skater ist auf seinem Rollbrett auf der A8 etwa 2,5 Kilometer den Drackensteiner Hang hinunter gerast. Vermutlich handelte es sich um einen Stuntman.

      Die Aktion war professionell organisiert: Von einem Parkplatz biegt ein Motorrad auf die A8 ein und schleppt einen Skater hinter sich her. Dadurch wird der Mann auf dem Rollbrett beschleunigt. Auf dem Zweirad sitzt nicht nur der Fahrer, sondern auch ein Sozius - und zwar entgegen der Fahrtrichtung. Der zweite Mann auf dem Motorrad filmt die spektakuläre Fahrt des Skaters. Als er genügend Tempo hat, löst er sich vom dem Bike und rast alleine die A8 hinab.

      Der Abschnitt ist bei Autofahrern gefürchtet - und das nicht nur im Winter. Die Autobahn windet sich in zahlreichen Kurven um den Berg und hat ein Gefälle von sieben Prozent. Es geht über drei Viadukte und durch den sogenannten Nasenfelstunnel. Weil die Strecke so gefährlich ist, gilt hier Tempo 80.

      Die Polizei vermutet, so sagt Uli Stöckle vom Göppinger Revier, dass die Fahrt am Sonntag, 15. Juni, stattgefunden hat. Denn am 16. Juni wurde ein Video ins Internetportal Youtube eingestellt, das den waghalsigen Trip zeigt.

      Wie schnell der Skater unterwegs war, kann die Polizei nicht genau sagen. Die Aufnahme läuft nicht durchgängig in Realzeit ab, sondern wurde geschnitten. Damit ist eine Weg-Zeit-Berechnung, mit der man das Tempo feststellen kann, nicht möglich. Laut Stöckle seien es aber weniger als 100 Kilometer pro Stunde gewesen.

      Nun ermittelt die Polizei gegen Unbekannt. Vorerst wegen Nötigung. Dafür drohen bis zu drei Jahren Haft und der Führerscheinentzug. Es haben sich aber bisher keine Zeugen gemeldet. Bei der Polizei ging kein einziger Hinweis auf die Wahnsinnsfahrt ein. Wahrscheinlich liegt es daran, dass hinter dem Skater Autos fuhren, die ihn sicherten. Stöckle: "Der Abschirmdienst hat ganze Arbeit geleistet." Der Polizeisprecher jedenfalls geht davon aus, dass in den hinteren Autos "seine Leute saßen".

      Ein Indiz für die Polizei, dass es sich womöglich um einen professionellen Stuntman handeln könnte. Er gilt als Haupttäter. Der Mann soll nach Zeitungsangaben sogar schon an Weltmeisterschaften im Downhill-Skating teilgenommen haben. Zudem haben die Beamten eine weitere Spur: Das Nummernschild an dem Motorrad, vermutlich eine Suzuki, beginnt mit S und ist somit in Stuttgart zugelassen worden. Das restliche Kennzeichen ist im Video geschwärzt.

      Die Polizei jedenfalls ist hochgradig alarmiert und warnt: "Das ist extrem gefährlich und darf keine Schule machen. Dabei werden auch Unbeteiligte gefährdet", sagt Stöckle. Seine Dienststelle will zudem mit Youtube in Kalifornien in Kontakt treten und erreichen, dass das Video aus dem Internetportal herausgenommen wird.

      Das Video bei Youtube:
      http://de.youtube.com/watch?v=dYYltaSNUpg
      oder hier
      http://spaelte.com/phpBB2/pafiledb/uploads/d6e3d1154a8d8df939ad414c0a03b37c.flv (flv-Player wird benötigt, siehe Downloadbereich im Portal!)

      Skater auf der Autobahn

      Skater auf der Autobahn
      Lebensgefährliche Fahrt den Drackensteiner Hang hinab - Video im Internet

      Ein Unbekannter ist auf dem Skateboard halsbrecherisch den Drackensteiner Hang der Autobahn hinabgerast. Die Polizei warnt potenzielle Nachahmer vor solch verbotenen, lebensgefährlichen Aktionen.

      "Videobeweis" über Youtube: Der Skateboardfahrer überquert in rasender Fahrt die Drackensteiner Brücke der A 8. Drackenstein Ein Skateboardfahrer mit schnittigem weißem Helm und enganliegendem pinkfarbenen Dress hängt sich an ein Motorrad, das Gas gibt. So gewinnt der Skater Tempo, dann lässt er los und rast die stark abschüssige zweispurige Straße hinab. Es ist nicht irgendeine Steige und ausgewiesene Rennstrecke, sondern der Drackensteiner Hang der Autobahn A 8.

      Aus verschiedenen Kameraperspektiven ist die atemberaubende, lebensgefährliche Fahrt minutiös auf einem Video dokumentiert. Jedermann kann es im Internet auf "Youtube" anschauen. Bereits Mitte Juni scheint die zwei Minuten und 20 Sekunden lange Filmsequenz dort eingestellt worden zu sein. Titel: "Skateboard Downhill Autobahn A 8 Ulm - Stuttgart".

      Auf Youtube schauten sich bis gestern Vormittag, sofern die Zählung der Aufrufe korrekt ist, lediglich 275 Surfer das Video an. Doch in ihrer gestrigen Ausgabe berichtete die "Bild-Zeitung" groß über die Kamikazefahrt. Erst dadurch erfuhr die Polizei von dem Vorfall. Nun hagelte es beim Göppinger Polizeisprecher Uli Stöckle Anfragen und Interviewwünsche von Zeitungen, Radio- und Fernsehsendern.

      Die Polizei befürchtet vor allem vermehrt Nachahmungstäter. Bisher schon gibt es auf Youtube weitere Filmsequenzen von Downhill-Skatern auf Autobahnabschnitten - so auf der A 8 bei Pforzheim und bei Heimsheim. Die Polizei will Youtube bitten, die Videos aus ihrem Portal zu nehmen. Der Rechtsweg wäre lang, sein Ausgang ungewiss, ist Stöckle klar. Denn Youtube hat seinen Firmensitz in Kalifornien.

      Natürlich sind Abfahrten auf dem Skateboard auf Autobahnen streng verboten. "Das ist verantwortungslos und selbstmörderisch", warnt Stöckle. Das Video schließt selbst mit dem Warnhinweis "Nicht zur Nachahmung empfohlen." Der Mann, der den Drackensteiner Hang hinabraste, war ein Profi. Es soll sich um einen Stuntman aus Stuttgart handeln. Die Polizei ermittelt nun - noch gegen unbekannt - wegen Nötigung und gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr. Ein Anhaltspunkt ist ein Stuttgarter Kennzeichen am Motorrad, das dem Skater als "Zugmaschine" diente. In einer Sequenz ist das Gesicht des Skaters gut zu erkennen. Dem Übeltäter drohen eine saftige Geldstrafe und ein einjähriger Führerscheinentzug.

      Die Polizei sucht Zeugen der Skaterfahrt, die möglicherweise am Sonntag, 15. Juni, stattfand - auf dem Video ist kein Lastwagen zu sehen. Stutzig macht die Polizei zudem, dass damals von keinem Autofahrer ein aktueller Hinweis auf den Vorfall kam. Das sei ungewöhnlich, weiß Stöckle, würden doch sonst alle möglichen Kleinigkeiten gleich per Handy angezeigt. Deswegen vermuten die Ermittlungsbehörden, dass alle im Video zu sehenden Personenautos hinter dem Skater zu dessen Team gehörten, diese Wagen sperrten und "sicherten" quasi die Autobahn nach hinten gegen Schnellfahrer ab.

      Autobahnskater müssen zahlen

      Tempo 100 mit dem Skateboard
      Autobahnskater müssen zahlen


      Stuttgart/Göppingen - Der Skateboardfahrer, der sich auf seinem speziellen Hochgeschwindigkeits-Skateboard vor mehr als zwei Jahren mit Tempo 100 auf der A8 den Drackensteiner Hang im Kreis Göppingen hinuntergestürzt hat, soll nun doch Konsequenzen tragen. Zumindest sieht das die Ulmer Staatsanwaltschaft so. Sie hat jetzt einen Strafbefehl gegen den Stuttgarter Skater und einen seiner Helfer beantragt.

      Den wagemutigen Raser und seine Helfer zu belangen, hatte sich als schwierig erwiesen. Weder dass er verbotenerweise als "Fußgänger" auf der Autobahn unterwegs war, konnte ihnen angelastet werden, noch der Umstand, dass er das am Drackensteiner Hang vorgeschriebene Tempolimit von 80 Stundenkilometern überschritten hatte. Beide Verstöße waren nämlich längst verjährt, als die Tat ruchbar wurde. Die Gruppe hatte die Schussfahrt des Mannes auf der Autobahn gefilmt und im Juni 2008 auf einer Videoplattform ins Internet eingestellt, und damit angeblich ein Jahr, nachdem die Fahrt Anfang August des Jahres 2007 stattgefunden hatte.

      Ende August 2008 war das Video dann zuerst Journalisten und dann der Staatsanwaltschaft ins Auge gestochen. Der Urheber war schnell ausfindig gemacht: ein Stuttgarter Speedskater und vermutlich sechs Helfer. Die Gruppe hatte die Aktion sorgfältig geplant. Vom Parkplatz am Lämmerbuckel aus startete sie mit mehreren Fahrzeugen. Während der Skater sich von einem Motorrad auf die A8 ziehen ließ, bremsten die Helfer mit Autos den nachfolgenden Verkehr ein.

      Über Umwege zum Nummernschild

      Die Ulmer Staatsanwaltschaft hatte deshalb auch versucht, Zeugen zu finden, die durch die Aktion genötigt oder gefährdet worden waren. Dieser Verdacht habe sich aber nicht erhärtet, teilte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Michael Bischofberger, jetzt mit. Bleibt ein letzter Ansatzpunkt für juristische Schritte: Das Kennzeichen eines der Begleitfahrzeuge sowie des Motorrads, von dem aus die halsbrecherische Fahrt gefilmt worden war, waren abgeklebt, damit die Ordnungshüter die Teilnehmer im Video nicht identifizieren konnten. Das Abkleben von Kennzeichen gilt nämlich als Kennzeichenmissbrauch und ist damit eine Straftat, die erst nach drei Jahren verjährt und mit einer Haftstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden.

      "Allerdings muss man auch den Rahmen sehen, in dem das geschehen ist", räumt Bischofberger ein. So hat die Staatsanwaltschaft in diesem Fall nur eine Geldbuße und ein Fahrverbot für den Helfer von einem Monat, für den Skater von zwei Monaten beantragt. "Es soll ein Denkzettel sein", so Michael Bischofberger. Alles darüber hinaus wäre unangemessen, meint er. Die Delinquenten haben nun zwei Wochen Zeit. Falls sie Einspruch einlegen, landet die Sache vor Gericht.
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      Mann fuhr mit einem Skateboard auf der A8

      Mann fuhr mit einem Skateboard auf der A8

      (KREIS GÖPPINGEN/sz) Weil er mit seinem Skateboard die A8 befahren haben soll, ist gegen einen mittlerweile 32-jährigen Stuttgarter Strafbefehl erlassen worden.

      Sein Bekannter, ein heute 28-Jähriger, soll den Skateboardfahrer mit einem Motorrad den Drackensteiner Hang hinab gezogen haben. Gegen ihn wurde ebenfalls Strafbefehl erlassen.

      Die Staatsanwaltschaft Ulm teilt dies mit. Sie hatte den Strafbefehl beim Amtsgericht Geislingen/Steige gegen die beiden beantragt.

      Die Skateboardfahrt hatte bereits Ende August 2007 stattgefunden. Wie die Staatsanwaltschaft mitteilt, hatten sich die beiden Angeschuldigten zusammen mit fünf anderen, bisher unbekannten Mittätern früh morgens getroffen, um den jetzt 32-Jährigen dabei zu filmen, wie er mit einem sogenannten Longboard den Drackensteiner Hang auf der A 8 hinabfährt.

      Die Strategie der Angeschuldigten, die Skateboardfahrt auf der Autobahn, was eine Verkehrsordnungswidrigkeit (Fußgänger auf der Autobahn) darstellt, erst nach dem angenommenen Verjährungseintritt im Juni 2008 ins Internet auf einer Videoplattform einzustellen, um sanktionslos zu bleiben, ging hingegen nicht auf. Unbedacht blieb offensichtlich, dass sowohl an dem Motorrad, das den Skateboardfahrer zog, als auch an einem weiteren Fahrzeug die Fahrzeugkennzeichen abgeklebt waren. Der Kennzeichenmissbrauch nach ¤ 22 StVG ist noch nicht verjährt.Gegen die beiden Angeschuldigten, die sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen haben, hat die Staatsanwaltschaft Ulm jeweils Geldstrafen im unteren Bereich sowie Fahrverbote von einem und zwei Monaten beantragt.

      Doch Strafbefehl für Skater

      Doch Strafbefehl für Skater
      Vergeblich mit der Verjährung kalkuliert - Missbrauch von Kennzeichen

      Ein Skateboardfahrer rast den Drackensteiner Hang der Autobahn hinab - und die Juristen tun sich schwer, ihm eine Strafe aufzubrummen. Nach über einem Jahr fand sich nun doch ein Paragraph.

      Kreis Göppingen Kein Verkehrsteilnehmer hat sich gefährdet oder genötigt gefühlt, niemand hat Anzeige erstattet. Dass Ende August 2007 ein heute 32-jähriger Mann aus Stuttgart mit seinen Skateboards den Drackensteiner Hang die Autobahn hinabgefahren ist, wurde erst viel später bekannt: Im Juni 2008 stellten er und sein 28-jähriger Freund aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis ein entsprechendes Video in die Interent-Plattform Youtube, um damit zu prahlen. Erst daraufhin kamen polizeiliche Ermittlungen in Gang.

      Offenbar hatten die beiden Männer mit der Veröffentlichung ihres Videos so lange gewartet, bis die befürchtete Ordnungswidrigkeit auch wirklich verjährt war. Immerhin haben sie durch ihr gefährliches Treiben den Tatbestand "Fußgänger auf der Autobahn" erfüllt. Weil es sich dabei aber um keine Straftat, sondern "nur" um eine Ordnungswidrigkeit handelt, gelten entsprechend kurze Verjährungszeiten.

      Autobahn-Skater

      Autobahn-Skater

      Strafbefehl beantragt

      Ulm/Göppingen - Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sich die beiden Männer zusammen mit fünf weiteren Beteiligten an einem frühen Morgen Ende August 2007 auf dem Parkplatz an der A8 kurz vor dem Drackensteiner Hang getroffen haben. Von dort zog ein Motorrad den Skater auf die Autobahn in Fahrtrichtung Stuttgart und brachte ihn auf eine Geschwindigkeit von über 80 Kilometer pro Stunde. Zwei weitere Autos sicherten den Mann nach hinten vor dem nachfolgenden Verkehr ab. Vom Motorrad aus wurde die anschließende Abfahrt gefilmt.

      Das Video tauchte im Juni 2008 im Internet auf und sorgte für Furore. Durch die Aufnahme stieß auch die Polizei auf die Männer. Sie untersuchte, ob das Abenteuer auf vier Rollen ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr war und ob andere Autofahrer genötigt wurden. Am Montag teilte die Ulmer Staatsanwaltschaft mit, dass die Ergebnisse nicht ausreichten, um den Betroffenen diese Vergehen nachweisen zu können: Die Ordnungswidrigkeiten seien schon vor Erscheinen des Videos verjährt gewesen. Weil aber bei den beteiligten Fahrzeugen die Nummernschilder verhüllt waren, liegt für die Staatsanwaltschaft auch ein Kennzeichenmissbrauch vor. Und für dieses Delikt können die Beteiligten haftbar gemacht werden, weil es erst nach drei Jahren verjährt. Für den Skater und einen 28-Jährigen aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis sind geringe Geldstrafen und Fahrverbote von zwei beziehungsweise einem Monat beantragt. Zur Höhe der Strafen sagt die Staatsanwaltschaft nichts: Das Verfahren sei noch nicht abgeschlossen.