Rente mit 67

      Rente mit 67

      Rente mit 67 in Deutschland
      Angestellte müssen zwei Jahre länger arbeiten

      Arbeitnehmer in Deutschland müssen künftig länger arbeiten, um die volle Rentenzahlung zu erhalten: Der Bundestag stimmte am Freitag in namentlicher Abstimmung der Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahre zu.



      (sda/afp) Für die Anhebung des Rentenalters um 2 Jahre auf 67 Jahre votierten nach Angaben des Bundestags 408 Abgeordnete, 169 Parlamentarier stimmten dagegen. Es gab 4 Enthaltungen. Die schrittweise Verlängerung der Lebensarbeitszeit soll 2012 beginnen und 2029 abgeschlossen sein. Wer früher in Rente geht, muss Abschläge hinnehmen. Ausnahmen gibt es für Arbeitnehmer, die 45 Jahre lang Beiträge gezahlt haben.

      Ebenfalls beschlossen wurde vom Bundestag ein Gesetz zur weiteren Umsetzung der Initiative 50plus. Das Programm soll die Beschäftigungschancen für ältere Menschen verbessern.

      Die Opposition lehnte die Regierungspläne ab und machte unter anderem verfassungsrechtliche Bedenken geltend.
      Die Rente mit 67 ist sicher
      Der Bundestag hat beschlossen, das Renteneintrittsalter zu erhöhen. Welche Folgen hat das für die Bundesbürger?

      Von Dagmar Rosenfeld


      Warum hat der Bundestag eine Anhebung des Renteneintrittsalters beschlossen?

      Am Freitagvormittag stimmten von 581 anwesenden Abgeordneten im deutschen Bundestag 408 dafür, dass Renteneintrittsalter schrittweise auf 67 Jahre anzuheben. 169 Parlamentarier votierten mit Nein, vier enthielten sich. Die Rente mit 67 ist die Antwort der großen Koalition auf den demografischen Wandel: Die Deutschen leben länger und beziehen somit auch länger Rente. Bereits heute sind es im Schnitt 17 Jahre. Zum Vergleich: 1960 waren es weniger als zehn Jahre. Die Altersstruktur in Deutschland verändert sich dramatisch: Künftig werden immer mehr Rentner immer weniger Erwerbstätigen gegenüberstehen. Deshalb will die Regierung die Finanzierung der Rentenkassen sicherstellen. Durch ein späteres Renteneintrittsalter will sie verhindern, dass der Beitragssatz – derzeit liegt er bei 19,9 Prozent – deutlich angehoben werden muss. So soll durch die Reform der Beitragssatz bis 2020 nicht über 20 Prozent und bis 2030 nicht über 22 Prozent steigen.


      Zum ThemaHintergrund: Rentenalter in Europa

      Für wen gilt die Neuregelung?

      Wer heute 60 Jahre und älter ist, ist von der Neuregelung nicht betroffen. Für die Jahrgänge 1947 bis 1964 steigt ab 2012 die Altersgrenze schrittweise auf 67 Jahre (siehe Grafik). Zunächst wird das Renteneintrittsalter in Monatsschritten angehoben. Wer also 1947 geboren ist, muss einen Monat länger arbeiten, der Jahrgang 1948 zwei Monate länger. Die Monatsschritte werden beibehalten bis zu den 1958 Geborenen, die dann im Jahr 2024 mit 66 Jahren in Rente gehen. Vom Jahrgang 1959 an erfolgt die weitere Anhebung des Rentenalters dann in Zwei-Monats-Schritten: Wer 1959 geboren ist, arbeitet bis er 66 Jahre und zwei Monate alt ist, die 1960 Geborenen bis sie 66 Jahre und vier Monate sind. Von 2029 an gilt die Rente mit 67 für alle. Der erste Jahrgang, der mit 67 in Rente gehen werden, ist der Jahrgang 1964.



      Gibt es Ausnahmen?

      Es gibt eine Sonderregelung, die so genannte 45er-Regel: Wer 45 Jahre lang Rentenbeiträge einbezahlt hat, darf bereits mit 65 Jahren ohne Abschläge in den Ruhestand wechseln. Kritiker allerdings sehen in dieser Regelung eine Diskriminierung von Frauen, Arbeitslosen und späten Berufseinsteigern. Denn für sie ist es nahezu unmöglich auf 45 Beitragsjahre zu kommen. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung arbeiten heute nur vier Prozent aller Frauen und ein Drittel der Männer so lange, dass sie diese Schwelle erreichen.



      Welche Möglichkeiten bestehen, trotzdem früher in Rente zu gehen?

      Wer an der 45er-Regel scheitert, kann sich dennoch eher aus dem Arbeitsleben verabschieden, wenn er mindestens 35 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat (künftig ist der früheste Renteneintrittstermin der 63. Geburtstag). Allerdings müssen dafür lebenslang Abschläge in Kauf genommen werden – 0,3 Prozent pro Monat. Wer zum Beispiel nach 35 Versicherungsjahren mit 63 statt mit 67 Jahren in Rente gehen will, muss Abzüge von 14,4 Prozent hinnehmen.



      Wie ist überhaupt die Situation für ältere Menschen auf dem Arbeitsmarkt?

      Die Sozialverbände halten die Rente mit 67 nur dann für annehmbar, wenn die Jobchancen für Ältere in den kommenden Jahren drastisch verbessert werden. Derzeit haben lediglich 45 Prozent der über 55-Jährigen einen Job, und von den derzeit 4,22 Millionen Arbeitslosen sind fast 30 Prozent älter als 50 Jahre. „Wer die Rente mit 67 einführt, ohne dass sich das grundlegend verbessert hat, macht den ersten vor dem zweiten Schritt“, mahnte der Präsident des Sozialverbands Deutschland, Adolf Bauer. Allerdings hat der Bundestag neben der Rente mit 67 auch die Initiative „50plus“ beschlossen: Durch Zuschüsse, ein Kombilohn-Modell und Weiterbildung sollen die Chancen älterer Arbeitslose auf dem Arbeitsmarkt verbessert werden. Das Bundesarbeitsministerium hofft auf einen Effekt von bis zu 70 000 Stellen im Jahr.



      Welche Erfolgschancen hat diese Initiative?

      Mit dem 50plus-Programm hat Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) keine neuen Ideen entwickelt, sondern nur Althergebrachtem einen neuen Namen gegeben. Denn schon jetzt hat die Bundesarbeitsagentur eine Reihe von Fördermaßnahmen im Angebot, die speziell auf Ältere ausgerichtet sind. Dazu gehört die Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer, die wie ein Kombilohn funktioniert: Sie beinhaltet einen Lohnzuschuss, wenn ein Arbeitsloser eine Beschäftigung annimmt, die geringer bezahlt ist als seine vorherige sowie einen zusätzlichen Beitrag zur Rentenversicherung. Doch ist die Entgeltsicherung kaum genutzt worden. Im Jahr 2005 gab es gerade einmal 5300 Zugänge, wie aus dem Bericht des Bundesarbeitsministeriums zur Wirksamkeit der Hartz-Reformen hervorgeht. Auch andere Förderinstrumente für Ältere schneiden schlecht ab, wie zum Beispiel der Beitragsbonus für Arbeitgeber, die Arbeitslose ab 55 Jahre einstellen. Laut Bericht kommt dieses Instrument kaum zum Einsatz und ist zudem überflüssig. Denn die große Mehrheit befragter Arbeitgeber, die von diesem Bonus Gebrauch machten, gab an, dass sie die Bewerber auch ohne den Beitragsbonus eingestellt hätten.
      IG Metall: Rente mit 67 ist eine „fatale sozialpolitische Fehlentscheidung“

      Industriegewerkschaft Metall Vorstand (IG Metall)
      (Verbandspresse, 09.03.2007 15:34)


      (Frankfurt am Main) - Der Erste Vorsitzende der IG Metall, Jürgen Peters, hat den Beschluss des Bundestages zur Rente mit 67 als „fatale sozialpolitische Fehlentscheidung“ kritisiert. „Die Rente mit 67 löst kein einziges rentenpolitisches Problem. Statt dessen bestraft sie diejenigen mit massiven Leistungskürzungen, die aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Arbeitsleben ausscheiden müssen." Dabei betrage nach Eigenangaben des Ministeriums der maximale Dämpfungseffekt auf die Beiträge 0,5 Prozentpunkte im Jahr 2029. Es sei geradezu absurd, deswegen einen gesellschaftlichen Großkonflikt vom Zaune zu brechen, sagte Peters. "Zudem steht die Entscheidung im krassen Gegensatz zur ablehnenden Meinung der breiten Mehrheit in der Bevölkerung“. Vor allem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer empfänden die Rente mit 67 als eine gegen sie gerichtete Entscheidung, betonte Peters am Freitag (9. März 2007) in Frankfurt.

      Statt einer pauschalen Anhebung der Altersgrenzen sei eine flexible und sozial akzeptable Ausgestaltung des Übergangs in den Ruhestand das „sozialpolitische Gebot der Stunde“. Dazu habe die IG Metall in den letzten Monaten Alternativen und Kompromissangebote vorgelegt, sagte Peters. Er bedauere es außerordentlich, dass nichts davon Eingang in das Gesetzgebungsverfahren gefunden habe. „Offensichtlich glaubt die Große Koalition, aufgrund ihrer parlamentarischen Mehrheit nicht mehr auf die Arbeitnehmer zugehen zu müssen. Viele Menschen empfinden das als Ignoranz einer Regierung, die sich weit von den Ängsten und Hoffnungen der Menschen entfernt hat“.

      Der IG Metall-Chef bewertete es als positiv, dass es in Folge der gewerkschaftlichen Aktivitäten beim Thema Ausstieg aus dem Arbeitsleben Bewegungen gebe. Die IG Metall werde die Abgeordneten beim Wort nehmen und die Angebote etwa aus der SPD-Fraktion über eine Fortsetzung der geförderten Altersteilzeit auf den Prüfstand stellen. „Wenn konkrete Angebote vorliegen, werden wir sie auf Ehrlichkeit, Machbarkeit und Zumutbarkeit abklopfen. Dabei empfehle ich der Bundesregierung, die Menschen nicht erneut zu enttäuschen,“ sagte Peters.
      Die Rente ab 67 Jahren kommt.

      Lange haben die wichtigen Politiker zum Thema "Rente ab 67 Jahren" geschwiegen. Keiner wollte vor der Bundestagswahl 2005 etwas Konkretes zur Rente sagen, schon gar nicht, dass sich die Wähler auf einen späteren Renteneintritt einstellen müssen.


      Hier die konkreten Fakten zur Rente ab 67 Jahren:

      Alle die vor dem 01.01.1947 geboren sind, gehen durch die Rente ab 67 Jahren weiterhin mit 65 Jahren in Rente.
      Alle die zwischen 1947 und 1958 geboren sind, gehen durch die Rente ab 67 Jahren jeweils einen Monat später als der vorige Jahrgang in Rente.
      Alle die zwischen 1959 und 1963 geboren sind, gehen durch die Rente ab 67 Jahren jeweils zwei Monate später als der vorige Jahrgang in Rente.
      Alle die ab dem 01.01.1964 geboren sind, gehen durch die Rente ab 67 Jahren ab 67 Jahren in Rente.


      Ausnahmen von der Rente ab 67 Jahren:

      Versicherte mit 45 Pflichtbeitragsjahren können mit 65 Jahren in die Rente.

      Bei Versicherten mit 35 Versicherungsjahren wird die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente stufenweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Die vorzeitige Inanspruchnahme dieser Altersrente soll frühestens mit 63 Jahren 14,4 % (Rentenabschlag) möglich sein.

      Die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit 35 Beitragsjahren wird stufenweise von 63 auf 65 Jahre angehoben. Die Altersgrenze für die früheste vorzeitige Inanspruchnahme dieser Rente wird von 60 auf 62 Jahre (10,8 % Abschlag) angehoben.

      Die Altersgrenze für langjährig (25 Jahre) unter Tage beschäftigte Bergleute wird von 60 auf 62 Jahre angehoben.

      Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit: Das Referenzalter für die Inanspruchnahme einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder einer Hinterbliebenenrente wird auf 65 Jahre angehoben. Für erwerbsgeminderte Versicherte mit einer durchgängigen Erwerbsbiographie bleibt es beim Referenzalter 63 Jahre. Danach können 63-jährige Versicherte mit 35 Beitragsjahren bis zum Jahr 2023 weiter abschlagsfrei eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Ab dem Jahr 2024 gilt dies nur noch für 63-jährige erwerbsgeminderte Versicherte, die 40 Beitragsjahre erreicht haben. Bei den Beitragsjahren werden dieselben Zeiten berücksichtigt wie bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Pflichtbeitragszeiten.

      Rente für Bergleute wegen bergbaulicher Berufsunfähigkeit: Das Referenzalter für die Inanspruchnahme dieser Rente steigt von 62 auf 64 Jahre.

      Große Witwenrente und Witwerrente: Die Altersgrenze für diese Rente wird um zwei Jahre auf das 47. Lebensjahr heraufgesetzt.


      Auswirkungen der Rente ab 67 Jahren auf die einzelnen Jahrgänge:

      Jahrgang 1947: 65 Jahre und 1 Monat (Auswirkung der Rente ab 67 Jahren: 1 Monat später in die Rente)
      Jahrgang 1948: 65 Jahre und 2 Monate (Auswirkung der Rente ab 67 Jahren: 2 Monate später in die Rente)
      Jahrgang 1949: 65 Jahre und 3 Monate (Auswirkung der Rente ab 67 Jahren: 3 Monate später in die Rente)
      Jahrgang 1950: 65 Jahre und 4 Monate (Auswirkung der Rente ab 67 Jahren: 4 Monate später in die Rente)
      Jahrgang 1951: 65 Jahre und 5 Monate (Auswirkung der Rente ab 67 Jahren: 5 Monate später in die Rente)
      Jahrgang 1952: 65 Jahre und 6 Monate (Auswirkung der Rente ab 67 Jahren: 6 Monate später in die Rente)
      Jahrgang 1953: 65 Jahre und 7 Monate (Auswirkung der Rente ab 67 Jahren: 7 Monate später in die Rente)
      Jahrgang 1954: 65 Jahre und 8 Monate (Auswirkung der Rente ab 67 Jahren: 8 Monate später in die Rente)
      Jahrgang 1955: 65 Jahre und 9 Monate (Auswirkung der Rente ab 67 Jahren: 9 Monate später in die Rente)
      Jahrgang 1956: 65 Jahre und 10 Monate (Auswirkung der Rente ab 67 Jahren: 10 Monate später in die Rente)
      Jahrgang 1957: 65 Jahre und 11 Monate (Auswirkung der Rente ab 67 Jahren: 11 Monate später in die Rente)
      Jahrgang 1958: 66 Jahre und 0 Monate (Auswirkung der Rente ab 67 Jahren: 12 Monate später in die Rente)
      Jahrgang 1959: 66 Jahre und 2 Monate (Auswirkung der Rente ab 67 Jahren: 14 Monate später in die Rente)
      Jahrgang 1960: 66 Jahre und 4 Monate (Auswirkung der Rente ab 67 Jahren: 16 Monate später in die Rente)
      Jahrgang 1961: 66 Jahre und 6 Monate (Auswirkung der Rente ab 67 Jahren: 18 Monate später in die Rente)
      Jahrgang 1962: 66 Jahre und 8 Monate (Auswirkung der Rente ab 67 Jahren: 20 Monate später in die Rente)
      Jahrgang 1963: 66 Jahre und 10 Monate (Auswirkung der Rente ab 67 Jahren: 22 Monate später in die Rente)
      Jahrgang 1964: 67 Jahre und 0 Monate (Auswirkung der Rente ab 67 Jahren: 24 Monate später in die Rente)
      Freitag, 9. März 2007
      Rechenbeispiele zur Rente
      Wer, wann und ohne Abschläge


      Der Bundestag hat die Rente mit 67 beschlossen. Mit dem Gesetz reagiert die Bundesregierung auf den demographischen Wandel. Durch die längere Lebenserwartung hat sich die Rentenbezugsdauer in den vergangen 40 Jahren um rund sieben Jahre auf 17 Jahre erhöht. Gleichzeitig stehen durch die sinkende Geburtenrate immer weniger Beitragszahler zur Verfügung. Mit der längeren Lebensarbeitszeit will die Bundesregierung nicht zuletzt dem drohenden Fachkräftemangel entgegenwirken. Ein Überblick über die Reform:

      - Die ALTERSGRENZE für die Altersrente wird von 2012 bis 2029 schrittweise von 65 auf 67 Jahre heraufgesetzt. Die Anhebung geschieht zunächst um einen Monat pro Jahr (65 bis 66), ab 2024 um zwei Monate pro Jahr (66 bis 67). Arbeitnehmer der Jahrgänge ab 1964 können damit künftig erst mit 67 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen.

      - LANGJÄHRIG VERSICHERTE, die mindestens 45 Jahre Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, sollen weiterhin ohne Abschläge mit 65 Jahren die Altersrente beziehen können. Selbstständige Tätigkeiten, Pflege- und Kindererziehungszeiten bis zum 10. Lebensjahr des Kindes werden angerechnet. Davon sollen vor allem Arbeiter und Handwerker profitieren, die meist schon in jungen Jahren eine Lehre begonnen haben. Allerdings kommt derzeit nur der kleinere Teil der Beschäftigten auf 45 Beitragsjahre: Bei den Männern waren es zuletzt 28 Prozent, bei den Frauen knapp 4 Prozent. Gewerkschaften, Arbeitgeber und Sozialverbände kritisieren die Regelung als ungerecht, weil sie Langzeitarbeitslose, Frauen und Erwerbsgeminderte benachteilige.

      - Der FRÜHESTE RENTENBEGINN liegt bei 63 Jahren. Bisher lag der Korridor zwischen 60 und 65 Jahren. Bei vorzeitigem Rentenbeginn müssen die Versicherten weiter einen ABSCHLAG von 0,3 Prozent pro Monat in Kauf nehmen. Wer also mit 63 statt mit 67 in den Ruhestand geht, dem wird die Rente um 14,4 Prozent gekürzt.

      - Auf das Versorgungsrecht der BEAMTEN sollen die Maßnahmen der Rentenversicherung wirkungsgleich übertragen werden. Auch bei anderen Rentenarten wird das Zugangsalter angehoben, so etwa für schwerbehinderte Menschen von 63 auf 65 Jahre. Wer Abschläge in Kauf nimmt, kann als Schwerbehinderter mit 62 in Ruhestand gehen.

      - ERWERBSMINDERUNGSRENTEN: Wer aus gesundheitlichen Gründen nur eingeschränkt arbeiten kann, erhält maximal 10,8 Prozent Abschlag. Er kann als Erwerbsgeminderter weiterhin mit 63 Jahren abschlagfrei in Rente gehen. Allerdings erst nach 35 Beitragsjahren. Diese Regelung gilt bis 2023, danach sind 40 Beitragsjahre erforderlich.

      - WITWENRENTE: Die Altersgrenze für die große Witwenrente wird von 45 auf 47 Jahre angehoben.

      - Das RENTENNIVEAU - also das Verhältnis einer durchschnittlichen Rente zum Durchschnittseinkommen -soll bis 2020 nicht unter 46 Prozent sinken. Bis 2030 soll es nicht unter 43 Prozent fallen.

      - Der BEITRAGSSATZ zur Rentenversicherung (derzeit 19,9 Prozent) soll bis zum Jahr 2020 die Marke von 20 Prozent und bis zum Jahr 2030 von insgesamt 22 Prozent des Bruttoverdienstes nicht überschreiten. Nach der jüngsten Prognose des Statistischen Bundesamtes wird es im Jahr 2050 doppelt so viele 60-Jährige geben wie Neugeborene. Es zeichnet sich ein Anstieg des Durchschnittsalters der Bevölkerung von heute 42 auf dann 50 Jahre ab.


      RECHENBEISPIELE

      - Wenn ein Beschäftigter des Geburtsjahrganges 1959 bereits mit 63 in den Ruhestand gehen will (das sind 38 Monate vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter), dann ergibt sich daraus ein lebenslanger Rentenabschlag von 11,4 Prozent (38 Monate mal 0,3 Prozent).

      - Wer 1964 geboren ist (das ist der erste Jahrgang, für den die Rente mit 67 uneingeschränkt gilt) und dennoch mit 63 Jahren in Rente gehen will, dem wird die Rente um 14,4 Prozent gekürzt.

      - Umgekehrt gilt aber auch: Wer künftig bis 67 statt bis 65 arbeitet, erwirbt damit auch höhere Rentenansprüche. Für einen Durchschnittsverdiener bringt das (nach heutigem Stand) eine monatliche Rentensteigerung von 52,26 Euro im Westen und 45,94 Euro im Osten.
      Die Rente mit 67 ist sicher
      VON BARBARA DRIBBUSCH UND THILO KNOTT


      1. Wer ist betroffen von der Rente mit 67?

      Betroffen sind die ab 1947 geborenen Jahrgänge, wobei die Belastung für die Jüngeren zunimmt. Die Rechnung sieht so aus: Für jeden Jahrgang steigt der gesetzliche Rentenbeginn. Ab dem Jahrgang 1964 schließlich kann man erst mit 67 Jahren eine abschlagsfreie Rente genießen (siehe Tabelle). Wer früher in den Ruhestand wechselt, für den vermindert sich die Rente um 0,3 Prozent für jeden vorgezogenen Monat. Frühestens kann man mit 63 Jahren in Rente gehen. Für die Geburtsjahrgänge ab 1964 bedeutet das: Wechseln sie später schon mit 63 Jahren aufs Altenteil, vermindert sich die Rente um 14,4 Prozent, also ein sattes Siebtel. Versicherte, die 45 Beitragsjahre lang gearbeitet haben, können auch künftig mit 65 Jahren in die abschlagsfreie Rente gehen; das ist aber eine Minderheit.


      2. Wer stimmte gegen die Rente mit 67 - außer der Opposition?

      11 SPD-Abgeordnete vom linken Parteiflügel stimmten mit Nein. 4 weitere SPD-Parlamentarier enthielten sich. 193 Fraktionsmitglieder stimmten mit Ja. Bei der Union gab es keine Abweichler. Alle 215 anwesenden Abgeordneten votierten für die Heraufsetzung des Rentenalters. Die Opposition stimmte laut den Auszählungsunterlagen geschlossen gegen das Gesetz (siehe Kasten).


      3. Sind die protestierenden Gewerkschaften mal wieder die Verlierer?

      Vor dem Reichstag haben gestern in Berlin noch einmal rund 2.500 Gewerkschaftsjugendliche gegen die Rente mit 67 protestiert. Aufgerufen hatte die Jugendorganisation der IG Metall. Die größte Einzelgewerkschaft im DGB protestiert am stärksten gegen die Rente mit 67. Nach Gewerkschaftsangaben sind seit Jahresbeginn über 300.000 Beschäftigte auf die Straße gegangen. Auch IG-Metall-Chef Jürgen Peters kritisierte abermals die "fatale sozialpolitische Fehlentscheidung". Allein: Den Beschluss des Bundestages zur Rente mit 67 tangierten die Proteste nicht. "Für die Gewerkschaft waren die Proteste eine wichtige Sache, weil dadurch die Mitglieder mobilisiert wurden", sagte der Gewerkschaftsexperte Hans-Peter Müller von der FU Berlin der taz. Er mutmaßt sogar, dass einem Teil der Gewerkschaft die Politik der großen Koalition sogar zupass komme. "Damit lässt sich wunderbar linksoppositionelle Politik machen", erklärte Müller in Anspielung auf Bestrebungen innerhalb der Gewerkschaften, näher an die Linkspartei zu rücken. Jürgen Peters will nun abwarten, bis die SPD Ende des Jahres ein neues Konzept für die soziale Abfederung der Rente mit 67 vorlegt und dieses dann auf "Ehrlichkeit, Machbarkeit und Zumutbarkeit abklopfen".


      4. Warum diskutiert Deutschland überhaupt seit einem Jahr über die Rente?

      Der spätere Rentenbeginn ist eine Sparmaßnahme. Aufgrund steigender Lebenserwartung und der in den letzten Jahren rückläufigen Zahl sozialversicherungspflichtiger Jobs steht die Rentenkasse unter Druck. Um mehr Geld hineinzubekommen, bleiben nur vier Möglichkeiten: Die Politik kann die Rentenkasse durch Steuergelder füllen, sie kann die Rentenbeiträge erhöhen, die Ruhegelder kappen oder aber die Bezugsdauer der Renten vermindern, in dem man den Beginn des Ruhestands hinausschiebt. Da die anderen Möglichkeiten schon genutzt wurden, geht die Politik jetzt den vierten Weg, nämlich den gesetzlichen Rentenbeginn bis zum 67. Lebensjahr hinauszuzögern. Damit nähert man sich wieder dem 19. Jahrhundert: Zu Beginn der Rentenversicherung 1889 unter Reichskanzler Bismarck galt eine Altersgrenze von 70 Jahren. Damals erreichte kaum jemand diese Grenze, sehr viel mehr Arbeitnehmer starben früher oder nahmen vorzeitig eine äußerst bescheidene Invalidenrente in Anspruch.


      5. Was ist mit der Altersteilzeit?

      Angesichts der späten Rente führt man in der SPD eine Debatte über neue Modelle für einen flexiblen Ausstieg aus dem Erwerbsleben. Das Modell der Altersteilzeit wird nämlich für Neuanträge ab 2010 nicht mehr durch die Bundesagentur für Arbeit subventioniert. Bei der Altersteilzeit scheiden Arbeitnehmer einige Jahre vor dem gesetzlichen Rentenbeginn aus dem Betrieb aus. Sie bekommen aber vom Arbeitgeber bis zum Ruhestand weiter ein vermindertes Gehalt. Ein Teil davon ist steuer- und abgabenfrei. Den Unternehmen werden diese Gehälter teilweise von der Bundesagentur erstattet. Diese Förderung läuft aus. Alternativen werden von einer Arbeitsgruppe der SPD gesucht. Im Gespräch sind dabei auch neue Konzepte für die "Teilrente", wobei Arbeitnehmer vorzeitig eine Teilrente bekommen, wenn sie noch in Teilzeit weiterarbeiten. Das Problem all dieser gleitenden Ausstiege ist die Frage, ob und wer die verminderten Gehälter oder Renten aufstockt: die Unternehmer oder die öffentliche Hand? Oder sollen Arbeitnehmer die Einbußen allein tragen? Die SPD-Arbeitsgruppe will bis Ende des Jahres Konzepte präsentieren.


      6. Werden die Gewerkschaften mit den Arbeitgebern jetzt in der Tarifrunde über die Altersteilzeit streiten?

      Sowohl die Gewerkschaften als auch die Arbeitgeber haben das ausgeschlossen. "Das kann man nicht unter den Druck und die Aktualität einer Entgeltrunde stellen, man soll sich da nicht überfordern", erklärte Gesamtmetall vor den am Montag beginnenden Tarifverhandlungen in der Metall- und Elektrobranche. Ähnlich äußerte sich die IG Metall. Die Tarifparteien argumentieren unisono sowohl grundsätzlich als auch pragmatisch. Grundsätzlich: "Nicht jeder sozialpolitische Konflikt kann von den Tarifvertragsparteien gelöst werden", sagte Jutta Kemme, zuständig für Sozialpolitik bei Gesamtmetall, der taz. Pragmatisch: Die Betriebe seien noch mit der Umsetzung des Entgeltrahmentarifvertrags zur Angleichung von Arbeitern und Angestellten sowie des Tarifvertrags zur Qualifizierung aus dem vergangenen Jahr beschäftigt, deshalb wären sie mit einem weiteren umfassenden qualitativen Thema überfordert, sagte IG-Metall-Sprecher Jörg Köther der taz. Die Tarifparteien werden dennoch nicht um das Thema herumkommen: Es gilt in der deutschen Schlüsselindustrie ein Tarifvertrag Altersteilzeit, der neben den gesetzlichen 70 Prozent einen zusätzlichen Arbeitgeberanteil von weiteren 10 Prozent festlegt. Sollte die bisherige Finanzierung durch die Bundesagentur für Arbeit wie bisher geplant ab 2010 wegfallen, wäre auch der gleitende Übergang in den Ruhestand wieder ein tariflich zu regelndes Thema.


      7. Kann ein Stahlarbeiter überhaupt so lange arbeiten?

      Kaum. "Eigentlich stimmen wir im Grundsatz mit der Rente mit 67 überein", sagt Volker Becher, Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes Stahl, gegenüber der taz, "doch wir müssen die Interessen unserer Branche berücksichtigen." Hitzearbeitsplätze, Nachtschichten, 7-Tage-Wochen, Lärmbelästigung: "Wir brauchen Sonderregelungen, weil sich viele Beschäftigte vorzeitig zur Ruhe setzen müssen", sagt Becher. Sein Arbeitgeberverband hat als einziger gegen die Pläne der großen Koalition protestiert - in einem gemeinsamen Brief mit der IG Metall an Arbeitsminister Franz Müntefering (SPD). Tarifpolitisch hat die Stahlbranche das Problem alternder Gesellschaften schon aufgenommen: Im September 2006 schlossen Arbeitgeber und Gewerkschaften den "Tarifvertrag zur Gestaltung des demografischen Wandels" ab. Denn von den 90.000 Beschäftigten in der Branche sind bereits knapp 30 Prozent älter als 50 (20 Prozent in der Gesamtwirtschaft). Die Unternehmen müssen bis Mitte 2007 eine Altersstrukturanalyse vorlegen. Mögliche Maßnahmen: Bildung von altersgemischten Teams, Nutzung von Langfristkonten zur Verkürzung der Lebensarbeitszeit oder gesundheits- und altersgerechte Einsatzplanung sowie verstärkte Übernahme von jungen Ausgebildeten. "Die Aufnahme von Sozialpolitik in die Tarifpolitik darf aber nicht zur Regel werden", sagt Becher.


      8. Werden Betriebe die Menschen bis zum Rentenbeginn halten oder versuchen, sie vorzeitig loszuwerden?

      Loswerden ist nicht so einfach. So "wird der Anteil der über 55-Jährigen bei VW von 10 Prozent im Jahre 2003 auf etwa 40 Prozent im Jahre 2023 steigen", schrieben Ulrich Walwei und Martin Dietz vom Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in der Fachzeitschrift Die BKK. Die Firmen kommen also nicht daran vorbei, ihre Arbeitsplätze altersgerecht umzustrukturieren. Sich von kündigungsgeschützten Arbeitnehmern zu trennen würde jedenfalls "zu teuer", sagt der IAB-Forscher Johann Fuchs, die Unternehmen "müssten ja eine längere Zeit bis zur Rente vorfinanzieren". Im schlimmsten Fall könnte sich in manchen Unternehmen das Mobbing verstärken.


      9. Bisher aber gibt es doch kaum Ältere auf dem Arbeitsmarkt. Wie soll sich das ändern?

      Entscheidend sind auch heute schon die Qualifikationen. So sind immerhin schon zwei Drittel der Hochschulabsolventen im Alter zwischen 60 und 64 Jahren noch erwerbstätig, aber nur ein Drittel der Absolventen einer Lehre oder Berufsfachschule und nicht mal ein Viertel der Ungelernten, hat IAB-Experte Fuchs errechnet. Bei einer Rente mit 67 "könnten damit einerseits viele gut Qualifizierte zusätzlich zur Verfügung stehen. Andererseits wäre auch mit einer größeren Zahl an ,Problemfällen' zu rechnen", so Fuchs. Millionen von älteren Langzeitarbeitslosen droht die Altersarmut. Die Rente mit 67 könnte aber unter Umständen auch "den demografisch bedingten Rückgang des Erwerbspersonenpotenzials eine Zeit lange nahezu kompensieren", meint Fuchs.


      10. Werden Ältere künftig also wieder geschätzt, oder nimmt der Jugendwahn auf dem Jobmarkt erst recht zu, wenn vor allem Grauhaarige in den Betrieben zu sehen sind?

      Wie bisher auch werden Betriebe wohl jüngere Bewerber bevorzugen, wenn sie die Wahl haben. Andererseits aber werden pauschale Vorurteile gegen Älteren möglicherweise schwinden, einfach weil es so viele von ihnen gibt und sich der Jobmarkt dadurch noch stärker individualisiert. 50-Jährige gelten dann gegenüber 60-Jährigen als noch relativ jung.

      taz vom 10.3.2007, S. 4, 348 Z. (TAZ-Bericht), BARBARA DRIBBUSCH / THILO KNOTT
      Für mich ist die Rente mit 67 ganz einfach eine versteckte Rentenkürzung! Was mich hier am meisten ärgert ist, das so etwas von Beamten beschlossen wird und ich fast nichts darüber finden kann, ob auch ihre fetten Renten gekürzt werden! (Poliker hätte man werden sollen!)
      Eins ist für mich sicher, es ist absolut für unsere Generation und auch deren Kinder notwendig für das Alter zusätzlich zur Rente in geeignerter Weise, in Form von Eigenheim, Lebensversicherungen, Direktversicherungen, usw., selber zu sorgen, um einen einigermaßen vernünftigen Lebensabend ohne Sorgen verbringen zu können.
      Das man für sich und seine Kinder vorsorgen sollte ist schon fast ein Muß.Nur leider fehlt es manchmal bei den meisten am nötigen Kleingeld um vorzusorgen und jetzt in der Gegenwart noch etwas Freude am Leben zu haben.
      Bei der Arbeitslosigkeit.
      Und umso länger die Älteren Menschen arbeiten müssen, umso weniger Lehrstellen gibt es.
      Die Politiker bekommen an die 8000€ Diäten.An denen wird natürlich nicht gespart.Die haben die Macht und können alles auf die kleinen Leutchen abwälzen.
      Wer weiß ob man mit 67 Jahren überhaupt noch etwas von der Rente hat,
      bei den Nullrunden unter den die jetzigen Rentner schon leiden mußten.
      Die Politiker haben meiner Meinung nach überhaupt keine Ahnung wie es in unserem Land derzeit aussieht.Die schauen doch nur wo noch mehr Geld abgeknöpft werden kann um sich im Geld wälzen zu können.
      Politiker müssen ja nicht mal bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter arbeiten.
      Unser Staat ist doch schon irgendwie korrupt.
      Mittwoch, 03. Juli 2013

      Renteneintrittsalter auf RekordwertDeutsche arbeiten länger
      Männer gehen durchschnittlich mit etwas mehr als 61 Jahren in Rente, Frauen mit genau 61. Solche Werte gab es in der Bundesrepublik seit zwei Jahrzehnten nicht mehr. Damit sinken auch die Abschläge für den vorgezogenen Ruhestand.

      Die Arbeitnehmer in Deutschland sind nach Informationen der "Bild-Zeitung" im vergangenen Jahr so spät in Rente gegangen wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Gleichzeitig sanken die Abschläge wegen vorgezogenen Renteneintritts auf den niedrigsten Wert seit 2003, berichtet das Blatt unter Berufung auf die neueste Rentenzugangsstatistik der Deutschen Rentenversicherung.

      Danach stieg das durchschnittliche Renteneintrittsalter der Männer 2012 von 60,9 auf 61,2 Jahre. Frauen gingen mit 61 (2011: 60,8) Jahren in Rente. Das waren die höchsten Werte seit mehr als 20 Jahren. Im Jahr 2000 wechselten Männer noch im Schnitt mit 59,8 Jahren aufs Altenteil, Frauen mit 60,5 Jahren.

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      Weil die Beschäftigten immer länger arbeiten, müssen sie den Angaben zufolge auch weniger Abschläge für vorgezogenen Ruhestand hinnehmen. Im Schnitt gingen Altersrentner mit Abschlägen 27 Monate vor dem regulären Rentenalter in den Ruhestand. Das ist der niedrigste Wert seit 2001 und ein Viertel weniger als 2011 (36,25 Monate).

      Für jeden Monat vorgezogenen Ruhestand wird die Rente dauerhaft um 0,3 Prozent gekürzt. Rentner verzichteten dadurch vergangenes Jahr auf 87 Euro Rente im Monat. Im Jahr 2011 lag der Wert noch bei 109,15 Euro.

      Quelle: n-tv.de/politik/Deutsche-arbei…erfeed&utm_medium=twitter
      Anscheinend gibt es 0,3%/Monat Abzug von der Rente!
      Ich müßte bis 66 Jahren und 6 Monaten arbeiten!

      Wenn ich mit 60 aufhören mochte wäre das ein Abzug von 78 Monaten*0,3%= 23,4%. Bei einer Rente von knappen 3000 Euro wären das 702 Euro Verlust!
      Wenn ich mit 63 aufhören mochte wäre das ein Abzug von 42 Monaten*0,3%= 12,6%. Bei einer Rente von knappen 3000 Euro wären das 378 Euro Verlust!