2. April 2008, 04:00 Uhr Von Philipp Neumann
Kassenpatienten müssen länger warten
Ärzte geben Privatversicherten schneller einen Termin - Grund ist das Honorar
Köln/Berlin - Wer bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, muss bis zu dreimal so lange auf einen Termin beim Arzt warten wie Privatversicherte. Dies ist das Ergebnis einer Studie der Universität Köln. Die Bundesärztekammer räumte daraufhin ein, die Patienten könnten tatsächlich verschieden behandelt werden. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung sprach dagegen von "Serviceunterschieden" und versicherte, es gebe keine Bevorzugung. Eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums sagte, es sei Aufgabe der Ärzte, das Problem zu lösen. Nach Angaben von Krankenkassen tritt die Ungleichbehandlung der Patienten vor allem bei Fach- und weniger bei Hausärzten auf.
Die Studie gibt einer Debatte Nahrung, die keineswegs neu ist. Bereits vor etwas mehr als einem Jahr hatte eine Studie des Wissenschaftlichen Instituts der AOK ergeben, dass jeder vierte Kassenpatient auch bei akuten Beschwerden mehr als zwei Wochen auf einen Termin warten muss. Auch Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hatte in der Vergangenheit mehrfach gerügt, dass Ärzte Kassenpatienten diskriminierten. Als Konsequenz sind einige gesetzliche Kassen dazu übergegangen, für ihre Patienten eine schnelle Terminvereinbarung durchzusetzen.
Für die aktuelle Untersuchung hatten Mitarbeiter des Instituts für Gesundheitsökonomie an der Uni Köln bei 189 Praxen im Raum Köln/Bonn/Leverkusen angerufen und nach einem Termin gefragt. Dabei ging es unter anderem um einen Allergietest, einen Lungenfunktionstest, eine Magenspiegelung oder einen Hörtest. Besonders gravierend seien die Unterschiede in der Terminvergabe bei Magenspiegelungen gewesen, sagte der Leiter des Instituts, Markus Lüngen. So mussten Kassenpatienten im Schnitt 36,7 Tage auf eine Spiegelung warten. Privatpatienten kämen nach nur 11,9 Tagen an die Reihe.
"Der Status eines Patienten als privat Versicherter bedeutet für den Arzt, dass seine Erlöse rund 20 bis 35 Prozent über den Erlösen liegen, die bei der Behandlung gesetzlich Versicherter erzielt werden können", heißt es in der Studie. Die Schlussfolgerung der Autoren lautet deshalb: Eine Behandlung nach der medizinischen Notwendigkeit werde erst dann erfolgen, wenn sich die Vergütung für Ärzte "an der medizinischen Leistung und nicht an deren Versicherungsverhältnis orientiert".
Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer, bestätigte finanzielle Gründe für die Ungleichbehandlung: "Zu den Wartezeiten für gesetzlich Versicherte kommt es, weil oftmals die vorgegebenen Budgets vor Ende des Quartals ausgeschöpft sind." Viele Ärzte behandelten Patienten in den letzten Tagen und Wochen des Quartals kostenlos oder versuchten, nicht akut notwendige Behandlungen zu verlegen. Der Chef der Kassenärzte, Andreas Köhler, sagte, Ärzte seien nicht verpflichtet, jeden Patienten so schnell wie möglich dranzunehmen. Viele Ärzte brauchten aber die zusätzlichen Einnahmen aus der privaten Krankenversicherung. Sie kämen allen Versicherten zugute. Die Qualität der ärztlichen Leistungen werde von gesetzlichen Krankenkassen "fortschrittlicher" überwacht als von Privatversicherungen.
Beide Ärztefunktionäre widersprachen der Aussage des SPD-Gesundheitspolitikers Karl Lauterbach, wonach die Ungleichbehandlung und die lange Wartezeit für gesetzlich Versicherte medizinische Risiken berge. "Beschwerden, die eine Magenspiegelung notwendig machen, können auf Blutungen oder eine Krebserkrankung zurückgehen", sagte Lauterbach. Die Studie war in dem Institut entstanden, dessen Leitung Lauterbach aufgrund seines Bundestagsmandats zurzeit ruhen lässt.
Der Verbandsdirektor der privaten Krankenversicherung, Volker Leienbach, sagte, die Unterschiede bei den Wartezeiten seien Folge einer politisch gewollten Rationierung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Durch die Budgetierung der vergangenen Jahre hätten die Kassenärzte im Laufe der Zeit immer weniger Honorar bekommen. Ein einheitliches Honorar für alle Ärzte würde die Versorgung der Bevölkerung "nach unten" vereinheitlichen. Zusatzsprechstunden für Privatpatienten, die viele Ärzte an Samstagen anböten, würden dann wegfallen.
Eine Sprecherin der AOK Rheinland/Hamburg verwies dagegen auf die guten Erfahrungen, die ihre Kasse mit einer Termingarantie gemacht habe. Man garantiere den Versicherten, dass sie binnen drei Tagen einen Termin bekämen. Sei das nicht der Fall, schalte sich die Kasse ein und versuche, einen Termin zu organisieren - notfalls bei einem anderen Arzt. Im vergangenen Jahr hätten sich 8000 der drei Millionen Versicherten bei der Kasse gemeldet, weil sie nicht schnell genug an die Reihe gekommen seien. Sie sagte, das Problem langer Wartezeiten trete vor allem bei Fachärzten auf. Bei den Hausärzten setze sich ein Patient oft unangekündigt ins Wartezimmer.
Kassenpatienten müssen länger warten
Ärzte geben Privatversicherten schneller einen Termin - Grund ist das Honorar
Köln/Berlin - Wer bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, muss bis zu dreimal so lange auf einen Termin beim Arzt warten wie Privatversicherte. Dies ist das Ergebnis einer Studie der Universität Köln. Die Bundesärztekammer räumte daraufhin ein, die Patienten könnten tatsächlich verschieden behandelt werden. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung sprach dagegen von "Serviceunterschieden" und versicherte, es gebe keine Bevorzugung. Eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums sagte, es sei Aufgabe der Ärzte, das Problem zu lösen. Nach Angaben von Krankenkassen tritt die Ungleichbehandlung der Patienten vor allem bei Fach- und weniger bei Hausärzten auf.
Die Studie gibt einer Debatte Nahrung, die keineswegs neu ist. Bereits vor etwas mehr als einem Jahr hatte eine Studie des Wissenschaftlichen Instituts der AOK ergeben, dass jeder vierte Kassenpatient auch bei akuten Beschwerden mehr als zwei Wochen auf einen Termin warten muss. Auch Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hatte in der Vergangenheit mehrfach gerügt, dass Ärzte Kassenpatienten diskriminierten. Als Konsequenz sind einige gesetzliche Kassen dazu übergegangen, für ihre Patienten eine schnelle Terminvereinbarung durchzusetzen.
Für die aktuelle Untersuchung hatten Mitarbeiter des Instituts für Gesundheitsökonomie an der Uni Köln bei 189 Praxen im Raum Köln/Bonn/Leverkusen angerufen und nach einem Termin gefragt. Dabei ging es unter anderem um einen Allergietest, einen Lungenfunktionstest, eine Magenspiegelung oder einen Hörtest. Besonders gravierend seien die Unterschiede in der Terminvergabe bei Magenspiegelungen gewesen, sagte der Leiter des Instituts, Markus Lüngen. So mussten Kassenpatienten im Schnitt 36,7 Tage auf eine Spiegelung warten. Privatpatienten kämen nach nur 11,9 Tagen an die Reihe.
"Der Status eines Patienten als privat Versicherter bedeutet für den Arzt, dass seine Erlöse rund 20 bis 35 Prozent über den Erlösen liegen, die bei der Behandlung gesetzlich Versicherter erzielt werden können", heißt es in der Studie. Die Schlussfolgerung der Autoren lautet deshalb: Eine Behandlung nach der medizinischen Notwendigkeit werde erst dann erfolgen, wenn sich die Vergütung für Ärzte "an der medizinischen Leistung und nicht an deren Versicherungsverhältnis orientiert".
Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer, bestätigte finanzielle Gründe für die Ungleichbehandlung: "Zu den Wartezeiten für gesetzlich Versicherte kommt es, weil oftmals die vorgegebenen Budgets vor Ende des Quartals ausgeschöpft sind." Viele Ärzte behandelten Patienten in den letzten Tagen und Wochen des Quartals kostenlos oder versuchten, nicht akut notwendige Behandlungen zu verlegen. Der Chef der Kassenärzte, Andreas Köhler, sagte, Ärzte seien nicht verpflichtet, jeden Patienten so schnell wie möglich dranzunehmen. Viele Ärzte brauchten aber die zusätzlichen Einnahmen aus der privaten Krankenversicherung. Sie kämen allen Versicherten zugute. Die Qualität der ärztlichen Leistungen werde von gesetzlichen Krankenkassen "fortschrittlicher" überwacht als von Privatversicherungen.
Beide Ärztefunktionäre widersprachen der Aussage des SPD-Gesundheitspolitikers Karl Lauterbach, wonach die Ungleichbehandlung und die lange Wartezeit für gesetzlich Versicherte medizinische Risiken berge. "Beschwerden, die eine Magenspiegelung notwendig machen, können auf Blutungen oder eine Krebserkrankung zurückgehen", sagte Lauterbach. Die Studie war in dem Institut entstanden, dessen Leitung Lauterbach aufgrund seines Bundestagsmandats zurzeit ruhen lässt.
Der Verbandsdirektor der privaten Krankenversicherung, Volker Leienbach, sagte, die Unterschiede bei den Wartezeiten seien Folge einer politisch gewollten Rationierung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Durch die Budgetierung der vergangenen Jahre hätten die Kassenärzte im Laufe der Zeit immer weniger Honorar bekommen. Ein einheitliches Honorar für alle Ärzte würde die Versorgung der Bevölkerung "nach unten" vereinheitlichen. Zusatzsprechstunden für Privatpatienten, die viele Ärzte an Samstagen anböten, würden dann wegfallen.
Eine Sprecherin der AOK Rheinland/Hamburg verwies dagegen auf die guten Erfahrungen, die ihre Kasse mit einer Termingarantie gemacht habe. Man garantiere den Versicherten, dass sie binnen drei Tagen einen Termin bekämen. Sei das nicht der Fall, schalte sich die Kasse ein und versuche, einen Termin zu organisieren - notfalls bei einem anderen Arzt. Im vergangenen Jahr hätten sich 8000 der drei Millionen Versicherten bei der Kasse gemeldet, weil sie nicht schnell genug an die Reihe gekommen seien. Sie sagte, das Problem langer Wartezeiten trete vor allem bei Fachärzten auf. Bei den Hausärzten setze sich ein Patient oft unangekündigt ins Wartezimmer.